Adelstitel

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Der Adelstitel gibt den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen. Die hier beschriebenen Adelstitel beziehen sich auf Europa (insbesondere auf das Heilige Römische Reich Deutscher Nation) im Mittelalter und in der Neuzeit. Vom Adelstitel zu unterscheiden ist einerseits der Prädikatstitel (die Anrede), andererseits das Adelsprädikat (im Deutschen das von, also der Namenszusatz als Kennzeichen der Adeligkeit). Im Deutschen Kaiserreich wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 durch Leopold IV. zu Lippe verliehen, der am Tage seiner Abdankung Kurt von Kleefeld (1881–1934) in den Adelsstand erhob.

Adelstitel und Adelsränge (absteigend)

  • Kaiser, Kaiserin
    • (Kaiserliche) Majestät, für den Kronprinzen und die Prinzen des kaiserlichen Hauses die Anrede Kaiserliche Hoheit.
  • König, Königin
    • (Königliche) Majestät
  • Erzherzog, Erzherzogin
    • Kaiserliche und Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)); Der Titel stand regelmäßig den Angehörigen des Hauses Habsburg zu.
  • Großherzog, Großherzogin
    • Königliche Hoheit (Anrede: Allerdurchlauchtigster)
  • Kurfürst, Kurfürstin
    • Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r)); Ein Kurfürst war im Heiligen Römischen Reich ein zur Königs- bzw. Kaiserwahl Berechtigter des Hochadels.
  • Herzog, Herzogin
    • (Königliche) Hoheit (regierend), Durchlaucht (standesherrlich/mediatisiert); Kinder waren Prinz oder Prinzessin; Regierende Herzöge aus königlichem Haus und deren direkte Nachkommen führten die Anrede „Königliche Hoheit“.
  • Landgraf, Landgräfin
    • (Königliche) Hoheit, Durchlaucht; Kinder waren Prinz oder Prinzessin; Den Titel gab es nur im deutschen Sprachraum (Beispiele: Thüringen, Hessen). Nur fallweise dem Reichsfürstenstand angehörend, waren sie im Rang dennoch den Herzögen gleichgestellt.
  • Pfalzgraf, Pfalzgräfin
    • Hoheit, Durchlaucht; Die Kinder waren Prinz oder Prinzessin; Der Titel verlor nach 1806 anläßlich der Niederlegung der Reichskrone seinen Charakter als Herrschertitel.
  • Markgraf, Markgräfin
    • Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht; Die Kinder waren Prinz oder Prinzessin; In Deutschland meist souveräne Fürsten, denen teilweise die Kurwürde zugestanden wurde (dem Markgrafen von Brandenburg 1356, dem Markgrafen von Baden 1803). Andererseits genoß der Titel wechselndes Ansehen und galt als auf der Grenze zwischen Hohem und Niederen Adel stehend.
  • Fürst, Fürstin
    • Hoheit, Hochfürstliche Durchlaucht (regierend), Durchlaucht (mediatisiert, ebenso Titularfürsten); Titularfürsten aufgrund persönlicher Verleihung besaßen in der Regel keine Herrscherrechte (Reichsstandschaft) und zählten daher nicht per se zum Hochadel. Prominentes Beispiel war Otto Fürst von Bismarck.
  • Freiherr, Freifrau, Freiin, Baron, Baronin, Baronesse
    • Hochgeboren (Uradel), sonst: Hochwohlgeboren
  • Ritter, Edler, Herr von, Junker von

Siehe auch