Arbeitslager

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Arbeitslager sind weitgehend geschlossene Einrichtungen, deren Hauptzweck in der Verrichtung von meist körperlicher, arbeitender Tätigkeit besteht. Zur Erledigung dieses Zwecks werden in Arbeitslagern Arbeiter freiwillig oder unfreiwillig vorübergehend oder dauerhaft, vergleichbar mit einem Internierungslager, interniert.

Deutsche Arbeitslager

Am 24. November 1933 trat im Deutschen Reich das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“[1] in Kraft. Gemäß Reichsstrafgesetzbuch (StGB) war z. B. eine Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem Arbeitshaus (§ 42d) bzw. Arbeitslager möglich.

Zweiter Weltkrieg

Lagergeld für das Arbeitslager Mittelbau-Dora

Während des Zweiten Weltkrieges wurde infolge einer von Deutschland zu Unrecht geforderten bedingungslosen Kapitulation der totale Krieg proklamiert. Zur Umsetzung dieses deutschen Verteidigungskrieges wurde jede verfügbare Arbeitskraft benötigt. Zu diesem Zweck wurden viele der ursprünglichen Internierungslager in Arbeitslager umgewandelt. Die in diesen Arbeitslagern tätigen Arbeiter waren nicht nur Häftlinge, sondern auch zahlreiche, freiwillige, entsprechend entlohnte Fremdarbeiter und mit zunehmender Dauer des Krieges auch Kriegsgefangene. Ein Teil der Arbeiter – dies betraf in der Regel die freiwilligen Fremdarbeiter (in der BRD auch als Gastarbeiter bekannt) – wurde durch die anfordernden Firmen mit Lagergeld entlohnt. Die von den Firmen ausgezahlten Vergütungen wurde auch von der Lagerverwaltung zur Deckung der Kosten verwendet. Konzentrationslagergeld wurde teilweise für die Entlohnung Gefangener für geleistete Arbeit verwendet.

Die deutschen Arbeitslager verfolgten regelmäßig auch einen Erziehungszweck, z. B. zur Erziehung von Bummelanten. Man bezeichnete derartige Arbeitslager als Arbeitserziehungslager (AEL) oder Arbeitszuchtlager (AZL).

„Weit davon entfernt, die ‚Todeslager‘ gewesen zu sein, von denen Sie schon so oft gehört haben, wurden Plätze wie Auschwitz, Dachau und Buchenwald nicht dazu benutzt, Menschen auszurotten. Sie waren Arbeitslager, die für die deutschen Kriegsanstrengungen wichtig waren. Wußten Sie aber, daß die jüdischen Arbeiter für ihre Arbeit mit Lagergeld kompensiert wurden, das besonders für diesen Zweck gedruckt wurde und das sie in Läden, Kantinen und sogar Bordellen ausgeben konnten? Das Geldsystem für die Gefangenen wurde in Ghettos wie z. B. Lodz [Litzmannstadt] erfunden und auf Lager wie Auschwitz und Dachau ausgedehnt [...] Das erste Arbeitslager, das sein eigenes Geld hatte, war Oranienburg. Bevor das Lagergeld eingeführt wurde, benutzten sie deutsche Zahlungsmittel in den umliegenden Ortschaften, aber die Behörden entschieden sich, zu zentralisieren. Die Währung wurde in Lagergeld umgetauscht abzüglich 30 %. [...] Ähnlich war es in Buchenwald: Jedem Gefangenen wurden bis zu 10 Mark pro Woche zugestanden, um Zigaretten in der Lagerkantine, andere Käufe in der Kantine, Besuche im Bordell zu bezahlen, oder auf ein Sparkonto einzuzahlen. [...] Bestand eine ähnliche Lage in allen anderen Lagern – zumindest in jenen, die Lagergeld ausgaben? Da dies Auschwitz einschließt, wäre es in der Tat eine schockierende Vorstellung, daß in diesen ‚Todeslagern‘ Marmelade und Zigaretten gekauft werden konnten. Die Existenz von Geld in den Lagern ermöglicht uns einen Blick auf das Leben dort, wie es wirklich war; jedoch wird diese Information noch immer nicht im Fernsehen gezeigt.“[2]

In bezug auf Häftlinge stand neben Sicherungsverwahrung und Strafvollzug die arbeitende Tätigkeit im Vordergrund des Haftalltages. Letztere wurden auf diese Weise zu ihrem sozialen Beitrag zur Volksgemeinschaft verpflichtet, was auch zu ihrer Resozialisierung führen sollte.

Anfang 1941 ordnete Heinrich Himmler bezüglich des Insassenklientels eine Einteilung der Arbeitslager in drei Lagerstufen an, wonach auch die Lebens- und Haftbedingungen variierten:

  • Stufe I: Für alle wenig belasteten und unbedingt besserungsfähigen Schutzhäftlinge
  • Stufe II: Für schwer belastete, jedoch noch erziehbare und besserungsfähige Schutzhäftlinge
  • Stufe III: Für schwer belastete, unverbesserliche auch gleichzeitig kriminell vorbestrafte und asoziale, das heißt kaum noch erziehbare Schutzhäftlinge

In den meisten Lagern gab es auch sogenannte Prominentenbereiche, in denen Menschen interniert waren, die nicht arbeiten mußten. So zum Beispiel Ernst Thälmann, Rudolf Breitscheid, Georg Elser oder die beiden englischen Geheimdienstagenten Sigismund Payne Best und Richard Henry Stevens, die in das Bürgerbräuattentat verwickelt gewesen sein sollen.

Aufgrund der gegen Kriegsende immer schlechter werdenden hygienischen Bedingungen und daraus resultierender Seuchen, mangelhafter Ernährungslage und der zum Teil schweren Arbeit kam es zu zigtausenden Todesfällen in diesen Lagern.

Bewertung in der BRD

Im Zuge der Umerziehung ab 1945 wurde die negative PropagandaparoleVernichtung durch Arbeit“ geprägt, wonach die damaligen deutschen Arbeitslager fälschlich und zu Unrecht als Vernichtungslager verunglimpft werden. Des Weiteren werden heute alle Arbeiter der damaligen Arbeitslager, ob es sich nun um entlohnte Fremdarbeiter oder zu Arbeit verpflichtete Straffällige handelte, pauschal als Zwangsarbeiter betitelt.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19330004&seite=00000995&zoom=2 Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung (RGBl. I 1933 S. 995)
  2. vgl.: Lagergeld