Deutsche Konzentrationslager
Als Deutsche Konzentrationslager (Abk. KL, auch KZ) werden umgangssprachlich die deutschen Internierungs- und Arbeitslager während der Zeit des Nationalsozialismus bezeichnet, deren Hauptzweck die Durchführung von Straf- und Erziehungsmaßnahmen war. In einigen (angeschlossenen) Lagern wie Auschwitz, Treblinka und Sobibor kam es nach offizieller Darstellung in Nachkriegsmedien und in der Nachkriegspublizistik zu systematischen Tötungen. In Österreich wurden Arbeits-/Konzentrationslager ebenso bereits vor dem Zweiten Weltkrieg errichtet und hießen „Anhaltelager“.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Der Befehl, auch in Deutschland die KLs zu schaffen, hatte eine gesetzliche Grundlage. Sie stützte sich auf eine Notstandsklausel in der Weimarer Verfassung. Er war von dem Reichspräsidenten Hindenburg unterzeichnet worden (Reichspräsidentenerlaß vom 28. Februar 1933), gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Weimarer Verfassung.
Deutsche Konzentrationslager wurden in der Regel von der Schutzstaffel polizeilich beaufsichtigt bzw. bewacht und dienten als Unterkunftslager, in denen besonders im Jahr 1933 Personen zeitweise festgehalten wurden, um das Aufbauwerk der Regierung nach der nationalsozialistischen Revolution nicht zu gefährden. Vielfach handelte es sich um Widerständler gegen den Nationalsozialismus, wie sie sich z. B. unter Kommunisten oder Sozialdemokraten fanden. Des weiteren fanden sich unter den Inhaftierten auch Personen, die sich durch Korruption, Charakterlosigkeit, asoziales Verhalten usw. als gesellschaftspolitisch haltlos oder gefährlich erwiesen haben. Sie wurden in Gruppen zusammengefaßt und zu nutzbringener Arbeit angehalten. Die meisten Konzentrationslager wurden nach Befriedung der Verhältnisse wieder aufgelöst. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges stieg die Zahl der Konzentrationslager, in denen auch Zivilpersonen aus Polen, Frankreich, der Tschechei, Südslawien, den Niederlanden, Belgien und Soldaten der Sowjetunion zusammengefaßt wurden. Unter den Häftlingen befanden sich viele Juden und Zigeuner. Insbesondere zum Betrieb der Lager auf polnischem Gebiet während des Zweiten Weltkrieges rekrutierte die SS auch freiwillige Polen als Personal.
Aufbau und Organisation der Lager
Vergleichbar mit heutigen Gefängnissen wurden in Konzentrationslagern Kriminelle verwahrt bzw. interniert, um sie durch Arbeit und Ordnung wieder gesellschaftsfähig zu machen. Die in vielen Konzentrationslagern übliche Mahnung „Arbeit macht frei“ wird so verstanden, daß die Insassen daran erinnert werden sollten, daß sie durch ehrliche und fleißige Arbeit die Lager als freie Menschen wieder würden verlassen können. Entlassungen waren nach Verbüßung der Strafzeit üblich. So auch im Falle des jüdischen Piloten im Ersten Weltkrieg Fritz Beckhardt, der im März 1940 nach Verbüßung einer Strafe von einem Jahr und neun Monaten regulär aus dem Konzentrationslager Buchenwald entlassen wurde.[1] Der Kommunist Paul Grünewald aus Frankfurt wurde 1940 ebenso regulär aus dem Lager Buchenwald entlassen.[2] Oder zum Beispiel auch der Vater des Schriftstellers Stephan Hermlin, der im Jahre 1938 regulär aus dem KL Sachsenhausen entlassen wurde.[3] Die Bedingungen waren nicht so wie von der Nachkriegspropaganda dargestellt, so gab es u. a. Bordelle, Fußballplätze und allgemeine Genußmittel.
Kriminelle Personen und Staatswiderständler gelangten infolge Verhängung einer Schutzhaft, Vorbeugehaft oder Sicherungsverwahrung in Konzentratonslager. Politische Feinde und Staatsgegner konnten ohne Gerichtsurteil zur unbefristeten „Schutzhaft“ in Konzentrationslager eingewiesen werden. Juden wurden nach den jüdischen Kriegserklärungen ebenso in Lagern interniert und zur Zwangsarbeit verpflichtet, wie das auch in anderen Ländern mit Kriegsgegnern der Fall war. Die Arbeit der Zwangsarbeiter wurde in der Regel durch die anfordernden Firmen vergütet. Revisionisten führen teilweise an, nach der Kapitulation gezeigte Fotos von Leichen stellten zum Teil Opfer von Krankheiten und Seuchen dar, die gegen Ende des Krieges aufgrund der katastrophalen medizinischen Versorgungslage nicht nur die deutsche Bevölkerung heimsuchten, sondern auch vor den Insassen der Lager nicht haltmachten.
Umfang
Im Frühsommer 1935 gab es fünf Konzentrationslager mit insgesamt rund 3.500 Insassen. Die Konzentrationslager wurden zu diesem Zeitpunkt von den gängigen Justizanstalten vollkommen in den Schatten gestellt. Über die längste Zeit des Nationalsozialismus waren mehr Menschen in Strafanstalten eingesperrt als in Konzentrationslagern.[4]
- „In den sechs Friedensjahren, die dem Dritten Reich beschieden waren, kam den Konzentrationslagern keine wirtschaftliche Bedeutung zu. Ihr Zweck bestand darin, die als unverbesserlich geltenden Systemgegner (aber auch Gewohnheitsverbrecher) von der Bevölkerung zu isolieren und die als umerziehbar betrachteten zu guten Staatsbürgern im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie umzuformen. Die Zahl der KL-Insassen war in der Vorkriegszeit verhältnismäßig gering; so saßen im Sommer 1937 in allen Konzentrationslagern einschließlich der Kriminellen und der ‚Asozialen‘ (Landstreicher, Bettler usw.) zusammen 7.500 Häftlinge ein.“[5]
Angebliche Verbrechen
Es wird vielfach die Auffassung vertreten, daß die Gerichte des Deutschen Reiches Verbrechen in Konzentrationslagern gegen Häftlinge nicht so hart bestraft hätten, wie es später die Alliierten taten. Heinrich Härtle in einem Bericht über den Auschwitz-Prozeß:
- „Der Sachverständige und Zeuge Dr. Morgen hat in Frankfurt und bereits in Nürnberg unter Eid nachgewiesen, daß Verstöße gegen die Lagerordnung hart bestraft wurden, in den meisten Lagern Untersuchungskommissionen tätig waren, die im Auftrag des obersten SS-Richters Fälle von Humanitätsverbrechen, Korruption und Menschentötung ermittelt und, soweit es noch möglich war, der Bestrafung zugeführt worden sind. Verhaftet wurden die Kommandanten von Buchenwald, Lublin, Warschau, Herzogenbosch, Krakau, Plaszow. Erschossen wurden die Kommandanten von Buchenwald und Lublin. Mehrere hundert Fälle gelangten zur Aburteilung. Schwere und schwerste Strafen wurden gegen Angehörige aller Dienstgrade verhängt.“[6]
Zwanzig Jahre vor den Frankfurter Auschwitzprozessen wurde durch die eigene SS-Gerichtsbarkeit (ähnlich Parteigericht) bestraft. Bis 1945 wurden 800 Fälle gegen deutsche Wachmannschaften, SS-Gefolge und höhere Offiziere verfolgt. Verfahren waren auch schon eingeleitet gegen Adolf Eichmann, den vorletzten Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, und Amon Göth.
Zustände
Lagergeld
Konzentrationslagergeld wurde benutzt, um die Gefangenen für geleistete Arbeit zu bezahlen.
Endphase
Viele Häftlinge starben beim Endkampf um Deutschland 1945. Adolf Hitler erfuhr im April 1945 von englischen und amerikanischen Greuelberichten über die Lager Buchenwald und Belsen. Der Führer ordnete eine scharfe Richtigstellung an, die so schnell wie möglich in den Berliner Zeitungen erscheinen und über alle noch funktionierenden Dienste verbreitet werden sollte. Hitlers letzte Presseweisung war noch am gleichen Tag von ihm widerrufen worden. Als das Material für die Presseveröffentlichung zusammengestellt werden sollte, hatte man Hitler doch noch zutreffend gemeldet, daß der ihm zunächst erstattete „Bericht“ über die Vorgänge in Belsen falsch war und daß „in den letzten Wochen“ tatsächlich „ernste Mißstände“ in den Konzentrationslagern eingetreten seien - vor allem durch die Rückführung von Häftlingen bei Feindannäherung und durch Überfüllung der in deutscher Hand verbliebenen Lager. Anstelle der beabsichtigten Presseaktion erteilte Hitler dem Auswärtigen Amt den Auftrag, durch Vermittlung der Schweizer Regierung den Alliierten mitzuteilen, daß keine weiteren Gefangenenlager mehr geräumt, sondern sie den Feindmächten bei Annäherung übergeben werden sollten. Der Erhalt und die Annahme dieses Angebotes wurden in Washington am 23. April 1945 offiziell bestätigt.[7]
Am 12. April veröffentlichte das amerikanische Kriegsministerium eine Verlautbarung über die Verhältnisse in deutschen Kriegsgefangenenlagern und zu dem „erbarmungswürdigen“ Zustand befreiter amerikanischer Kriegsgefangener, daß die Verhältnisse in den Lagern bis Mitte Dezember 1944 „einigermaßen gut“ gewesen seien. Das hielt sie nicht davon ab, ein halbes Jahr später eine Million gefangene Deutsche auf den Rheinwiesenlagern durch Hunger, Krankheiten usw. vorsätzlich sterben zu lassen.
Versorgung
Das Versorgungsproblem 1945 war kritisch, und es wurde auch unmöglich, Rotes-Kreuz-Sendungen zu den Lagern durchzubringen.[8] Die propagandistische Auswertung der in den Lagern angetroffenen Zustände setzte erst einige Tage nach dieser Verlautbarung ein.
Lagerordnung und Strafverfahren
Die Lagerordnung war eine Reihe von Vorschriften für KL-Häftlinge. Sie galt ab 1934 einheitlich in den SS-Konzentrationslagern auf Reichsgebiet. Die SS-Wachen waren angewiesen, Verstöße gegen die Lagerordnung der Lagerleitung zu melden. Den Ablauf des sogenannten Strafverfahrens regelte die zentrale Stelle Inspektion der Konzentrationslager (IKL).
Heinrich Himmler verwehrte sich dagegen, es herrsche in den Konzentrationslagern kein geordneter Strafvollzug:
- „Grausamkeiten, sadistische Sachen, wie es die Auslandspresse vielfach behauptet, sind dabei unmöglich. Erstens kann die Strafe nur der Inspekteur sämtlicher Lager verhängen, also nicht einmal der Lagerkommandant, zweitens wird die Strafe von einer Bewachungskompanie vollzogen, so daß also immer ein Zug, 20 bis 24 Leute, dabei sind, schließlich ist bei der Bestrafung ein Arzt dabei und ein Protokollführer. Also mehr kann man an Genauigkeit nicht tun.“[9]
Überlieferungen von Zeitzeugen
Der SS-Richter Konrad Morgen sagte später vor dem Nürnberger Tribunal dazu:
- „Ich darf dazu sagen: Mir ist die Frage gestellt worden, ob ich aus meinen Eindrücken in den Konzentrationslagern den Eindruck gewinnen mußte, daß es sich hier um Vernichtungslager handle. Ich habe daraufhin sagen müssen, daß dieser Eindruck nicht entstehen konnte. [...] Ein großer Teil der furchtbaren Zustände in gewissen Konzentrationslagern und zu manchen Zeiten sind nicht der beabsichtigten Planung entsprungen, sondern ergaben sich aus Umständen, die meines Erachtens als höhere Gewalt bezeichnet werden mußten, das heißt also Übel, für die die örtliche Lagerleitung nicht verantwortlich ist. Ich denke da an den Ausbruch von Seuchen. Viele Konzentrationslager wurden in unregelmäßigen Abständen das Opfer von Flecktyphus, Bauchtyphus und anderen Krankheiten, die besonders durch das Einströmen von Häftlingen aus den Ostgebieten in den Konzentrationslagern passierten. Obwohl alles Menschenmögliche getan worden ist, um diese Seuchen zu verhindern und zu bekämpfen, war doch die dadurch verursachte Todesrate außerordentlich hoch gelegen. Ein weiterer Übelstand, der sich als höhere Gewalt bezeichnet, sind die Unregelmäßigkeiten bei der Einweisung der Häftlinge, die unzulänglichen Unterkünfte. Viele Lager waren überbelegt. [...] Die Häftlinge kamen durch unvorhergesehene, lange Transportzeiten, verursacht durch Fliegerangriffe, entkräftet an. Gegen Ende des Krieges trat dann ein allgemeiner Zusammenbruch des Verkehrswesens ein, die Lieferungen konnten nicht mehr im notwendigen Umfange durchgeführt werden, die chemisch-pharmazeutischen Fabriken waren systematisch ausgebombt, es fehlte an allen nötigen Medikamenten, und durch die Evakuierungen aus dem Osten mußten die Lager notgedrungen in einer unerträglichen Weise überbelegt werden. [...] Nach meinen eingehenden Untersuchungen kann ich nur die Erklärung abgeben, daß diese Annahme völlig verfehlt wäre. Ich habe wirklich Lagerkommandanten kennengelernt, die das Menschenmögliche getan haben für ihre Häftlinge. Ich habe Ärzte kennengelernt, deren ganzes Sinnen und Bestreben es nur gewesen ist, den kranken Häftlingen zu helfen und weitere Krankheiten zu verhüten.“[10]
Bildergalerie
Lagerbaracken im
KL BuchenwaldKL Sachsenhausen:
Häftlingsspeiseplan 1939Arbeit macht frei:
Diese Mahnung erinnerte (wie in anderen Lagern auch) die Insassen daran, daß sie durch ehrliche und fleißige Arbeit das Arbeitslager als freie Menschen wieder verlassen könnenDer Illustrierte Beobachter mit einem ausführlichen Bildbericht über das KL Dachau
Strafverfahren wegen Mißhandlung eines Häftlings
im KL SachsenhausenAnweisung zur Überstellung kranker jüdischer KL-Häftlinge in Krankenhäuser vom Dezember 1944[11]
Entlassungsschein aus dem KL Auschwitz im Jahre 1944
Entlassungsschein für einen Schutzhäftling aus dem
KL Buchenwald 1943Entlassungsschein des Juden Albert Daicz aus dem KL Sachsenhausen im Jahre 1939
Früher Entlassungsschein vom Mai 1933
aus dem KL Hainewalde
Zitate
- „Die in den KZ begangenen [...] Grausamkeiten [...] riefen in der Welt vielfach eine falsche Deutung hervor. Man schrieb sie einer besonderen sadistischen Veranlagung des gesamten deutschen Volkes zu. Gegen diese Geschichtsfälschung glaube ich mich wenden zu müssen, nicht etwa aus dem Grund, um eine Rechtfertigung des deutschen Volkes zu liefern, sondern um die Welt darauf aufmerksam zu machen, welche Lehren man aus den Erfahrungen mit dem Faschismus über das Wesen der modernen Massendiktaturen zu ziehen habe [...] Nichts wäre falscher, als zu glauben, die SS wäre eine Horde von Sadisten, die aus eigenem Antrieb, aus Leidenschaft und Gier nach Lustbefriedigung Tausende von Menschen gequält und mißhandelt haben... Die Einzelnen, die so handelten, waren durchaus in der Minderheit.“ — Benedikt Kautsky, KL-Insasse, im Buch „Teufel und Verdammte“
Abweichende Aussagen
Revisionistische Autoren haben Zweifel, kritische Nachfragen und zum Teil grundlegende Einwände gegen die offizielle Erzählung vorgebracht. Sie betreffen im wesentlichen die Beschreibung des Charakters bzw. des Betriebs der Lager, Häftlingszahlen, Angaben zu Tötungen einschließlich Methoden und Technik sowie die Opferzahlen, Zeiträume, betroffene Gruppen und die Bewertung von Zeugenaussagen. So wurde beispielsweise eingewendet, daß – nachdem sich der Madagaskarplan aufgrund der englischen Ablehnung eines Friedensschlusses mit dem Deutschen Reich nicht habe durchführen lassen – Juden in osteuropäische Lager verbracht worden seien, um in die deutsch besetzten Ostgebiete umgesiedelt zu werden.
In vielen Fällen haben Revisionisten – außer dem (teilweisen) Bestreiten und außer abweichenden Darstellungen – eigene Berechnungen und Herleitungen vorgelegt, die sie als wissenschaftlich und zum Beweis geeignet ansehen, jedenfalls als erörterungswürdig und -bedürftig.
Solcherart unbeauftragte Kommentare, Ergänzungen, Infragestellungen, Berichtigungen, Negierungen im Ergebnis privater Forschungen sind in vielen Ländern nicht zur öffentlichen Behandlung zugelassen, vielmehr lösen sie Strafverfahren und Verurteilungen aus. Strafverteidiger werden an ihrer Arbeit gehindert und beispielsweise bei gewissen Beweisanträgen kurzerhand auch selbst angeklagt und verurteilt.
Von daher spielt es in der Öffentlichkeit keine Rolle, was Revisionisten für zutreffend oder für richtiger halten: Staatlicher Zwang in Form von eigens zugeschnittenen „Blasphemiegesetzen“ (Manfred Kleine-Hartlage) macht eine freie und wissenschaftliche Erörterung unmöglich (→ Gesetze gegen Holocaustanzweiflung). Für Behörden und den Justizapparat ist nicht nur das Wesentliche, sondern es sind auch die Einzelheiten „offenkundig“.
Opferzahlen nie offiziell festgestellt
So wie es keine Dokumentationsstelle für Verbrechen an Deutschen gibt und die Bonner Regierungen jahrzehntelang die Veröffentlichung der zunächst auf amtlichen Auftrag hin erarbeiteten Dokumentation des Schicksals der deutschen Kriegsgefangenen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges verhinderten, so hintertrieben nach Auffassung mancher Revisionisten die BRD- und BRÖ-Regierungen auch bis heute eine offizielle Erforschung und Feststellung der Opferzahl der deutschen Konzentrationslager, was dazu führe, daß die Deutschen so seit über 75 Jahren mit unüberprüfbaren Opferzahlen hätten konfrontiert werden können und das sei auch zukünftig zu erwarten.[12] (→ Propaganda, Umerziehung).
Liste deutscher Konzentrationslager (KL)
Deutsche KL im Reichsgebiet
- KL Auschwitz
- KL Bergen-Belsen
- KL Buchenwald
- KL Dachau
- KL Flossenbürg
- KL Groß-Rosen
- KL Kulmhof
- KL Mauthausen
- KL Neuengamme
- KL Esterwegen
- KL Ravensbrück
- KL Sachsenhausen
- KL Stutthof
Deutsche KL außerhalb des Reichsgebietes
- KL Belzec (Generalgouvernement)
- KL Sobibor (Generalgouvernement)
- KL Treblinka (Generalgouvernement)
- KL Majdanek (Generalgouvernement)
- KL Bronnaja Gora (Reichskommissariat Ostland)
- KL Maly Trostinez (Reichskommissariat Ostland)
Übersichtskarte
Siehe auch
- Konzentrationslager
- Arbeitslager
- Arbeitsdorf
- Ghetto
- Ghetto Theresienstadt
- Kaninchenzucht in deutschen Lagern
- Vernichtungslager
Literatur
- Rolf Kosiek:
- Bundesregierung verhindert Feststellung der KL-Opferzahl, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 757–759 – die Entscheidung zur Nichterforschung und Nichtfeststellung der Opferzahl soll entgegen dem Wunsch der Konferenz der Innenminister der westdeutschen Länder 1959/60 von dem damaligen Bundesinnenminister Gerhard Schröder mitgeteilt worden sein. (S. 758)
- Hatte Hitler keinen Holocaust-Plan?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 495
- Pressestimmen zum Holocaust, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 571–573
- Frühe Angaben jüdischer Opferzahlen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 574–577
- Gesinnungsstrafrecht statt Meinungsfreiheit, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 871–875
- Das »Wannsee-Protokoll«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 102–107
- Falsche Zahlen über das KL Flossenbürg, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 124 f.
- Simon Wiesenthal und seine Legenden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 165–167
- Manfred Kleine-Hartlage: Stichwörter Holocaust und Holocaustleugner, in: ders.: Die Sprache der BRD. 145 Unwörter und ihre politische Bedeutung, Edition Antaios, 3. Aufl., Schnellroda 2019, S. 130–135; 135–137
- Claus Nordbruch:
- Zur »Offenkundigkeit des Holocaust«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 681–690
- Meinungsfreiheit in Deutschland heute, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 673–680
- Folter als Mittel, ›Recht‹ zu sprechen und historische ›Tatsachen‹ zu schaffen, in: ders.: Der deutsche Aderlaß – Alliierte Kriegspolitik gegen Deutschland nach 1945, Veröffentlichungen des Instituts für Deutsche Nachkriegsgeschichte, Bd. 28, 3. Aufl., Grabert-Verlag, Tübingen 2012, S. 155–166
- Olaf Rose:
- Der erste Holocaust, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 1, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 212–215
- Die Märchen des Simon Wiesenthal, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 5, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, 2. Aufl., Tübingen 2017, S. 819
- Der Auschwitz-Prozeß – kein rechtsstaatliches Verfahren, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 533–537
- KZ-Opferschwindler Uthgenannt, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 5, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, 2. Aufl., Tübingen 2017, S. 909–912
- Don Heddesheimer:
- Der erste Holocaust – Der verblüffende Ursprung der Sechs-Millionen-Zahl. Einführung: Germar Rudolf, Castle Hill Publishers, 2. Aufl. 2018, ISBN 978-1591481997 [212 S., im US-Buchhandel][13]
- Der Erste Holocaust anno 1914–1927, Castle Hill Publishers, 2004
- Fred Duswald:
- Bordelle in Konzentrationslagern, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 503–507
- Jazz im KL, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 508–513
- Friedrich Karl Pohl: Martin Gray – ein falscher KZ-Zeuge, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 552 f.
- Greuelmärchen aus Mauthausen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 133
- Opferzahlen konnten geändert werden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 112–115
- Aussage des GFM von Weichs zu KL-Verbrechen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 110 f.
- Keine Morde in Theresienstadt, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 138 f.
- Erfundene Tote im Konzentrationslager Kemna, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 126
- Die ›Menschenmühle‹ von Belzec, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 127 f.
- KL-Biographien als Fälschungen entlarvt, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 154–159
- Elie Wiesel – »Ein unredlicher Kronzeuge«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 160–162
- Die Erinnerungen des Elie Wiesel, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 163 f.
- Karl Richter: Risse im Wallenberg-Denkmal, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 168 f.
- Holocaust-Handbücher
- Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung
- Jürgen Graf:
- Der Holocaust auf dem Prüfstand – Augenzeugenberichte versus Naturgesetze, AARGH, 1998
- »Die Vernichtung der europäischen Juden«: Hilbergs Riese auf tönernen Füßen, Castle Hill Publishers, 2. Aufl., 2015
- Germar Rudolf:
- Das Rudolf-Gutachten, Castle Hill Publishers, 2001
- Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör, Castle Hill Publishers, 2005
- Robert Lenski: Der Holocaust vor Gericht – Der Prozeß gegen Ernst Zündel, Samisdat Publishers, 1993
- Ben Weintraub: Das jüdische Holocaust-Dogma, 1995
- Heinz Roth: Was geschah nach 1945?
- Franz J. Scheidl: Geschichte der Verfemung Deutschlands
- Hartmut Stern: KZ-Lügen, Antwort auf Goldhagen
- Englischsprachig
- Thomas Dalton:[14] Debating the Holocaust – A New Look at Both Sides, 4th Edition, revised and updated, Castle Hill Publishers, 2020, ISBN 978-1-59148-234-5 [344 p.; 43 illustr.]
Verweise
- Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 -, bundesverfassungsgericht.de, Volltext – keine Volksverhetzung bei kritischen Äußerungen zur offiziellen Geschichtsversion, wenn öffentlicher Friede nicht gestört wird
- Meinungsfreiheit auch für NS-Verharmloser – Betreiber von Netzradio Germania: Zahl der ermordeten Juden „erbärmlich gelogen“, Epoch Times, 3. August 2018 – zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 2018
- Schily zweifelt am Straftatbestand der Holocaustleugnung, Die Zeit, 25. März 2015 — Otto Schily, ehemaliger Bundesinnenminister
- Ex-Verfassungsrichter: „Ich würde die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen“, Focus, 10. Mai 2014 – entgegen der heutigen Artikeldatierung des Focus erfolgte die Äußerung am 10. Juli 2008, [1]
- Günther Strauß: Spiel und Spaß in Auschwitz: Fußball und Bordellbesuche – Das andere Leben der KZ-Häftlinge, anonymousnews.ru, 4. März 2018 (archiviert)
- Stephen A. Raper: Die Tatsachen über die Ursprünge der Konzentrationslager und ihre Verwaltung, Wintersonnenwende [Artikel aus The Barnes Review, Jan./Feb. 2001, S. 11–16]
- 7000 KZ-Häftlinge durch britische Bomber getötet, Read All About It, 11. April 2008
- Konzentrationslagergeld, Wintersonnenwende [Artikel aus The Barnes Review, Jan./Feb. 2001, S. 7–9]
- archive.org – Weltnetzarchiv mit Suchfunktion
- Englischsprachig
- Thomas Dalton:[15]
- Denying Holocaust Denial, The Occidental Observer, 30. April 2022
- The Holocaust of Six Million Jews—in World War I, The Occidental Observer, 10. Januar 2022
- Jasenovac: The Latest Holocaust Embarrassment, The Occidental Observer, 26. September 2021
Fußnoten
Auschwitz • Belzec • Bergen-Belsen • Buchenwald • Dachau • Dora • Flossenbürg • Groß-Rosen • Kulmhof • Mauthausen • Majdanek • Moosburg • Neuengamme • Ravensbrück • Sachsenhausen • Sandbostel • Sobibor • Stutthof • Treblinka • Zgoda
Kriegsgefangenenlager 437 • Lager 6114 Makejewka • Lager 7134 Kiew-Darnytza • Lager 7136 Minsk • Lager 7136/1 Brest • Lager 7503/11 Anschero-Sudschensk • Lager 7525/1 Stalinsk • Lager 7525/7 Prokopjewsk • Speziallager Nr. 1 Mühlberg • Speziallager Nr. 2 Buchenwald • Speziallager Nr. 3 Hohenschönhausen • Speziallager Nr. 3 Bautzen • Speziallager Nr. 5 Ketschendorf • Speziallager Nr. 6 Jamlitz • Speziallager Nr. 7 Weesow • Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen • Speziallager Nr. 8 Torgau • Speziallager Nr. 9 Fünfeichen • Speziallager Nr. 10 Torgau