Generalrat der Wirtschaft
Der Generalrat der Wirtschaft war eine Vereinigung wirtschaftlicher Sachverständiger, deren Bildung von der nationalsozialistischen Reichsregierung im August 1933 angeordnet wurde. Dem Gremium wurde die Aufgabe gesetzt, der Reichsregierung zur Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen zur Verfügung zu stehen, damit auf diesem Wege auch bei der wirtschaftspolitischen Gesetzgebung die Erfahrungen der praktischen Wirtschaft verwendet werden könnten.
Mitglieder
Mitglieder des Rates wurden eine Anzahl führender Vertreter des deutschen Wirtschaftslebens, wobei lediglich die Persönlichkeit der Berufenen, nicht ihre Zugehörigkeit zu bestimmten Wirtschaftszweigen entscheidend war. Nach der Meldung des Wolffschen Telegraphen Bureaus (WTB) vom 15. Juli 1933 gehörten dem Greium an:[1]
- Gustav Krupp von Bohlen und Halbach
- Albert Vögler
- Carl Friedrich von Siemens
- Fritz Thyssen
- Kurt Freiherr von Schröder
- Carl Bosch
- Friedrich Reinhart
- August Diehn (Generaldirektor des Deutschen Kalisyndikats)
- August von Finck
- Otto Christian Fischer (Präsident des Centralverbandes des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes)
- Carl Vincent Krogmann
- Albert Hackelsberger
- Carl Lüer
- Herbert Backe
- Eugen Böhringer (Direktor der Maximillianhütte)
- Robert Ley
- Hermann Reischle (Führer des Landhandels und der landwirtschaftlichen Genossenschaften))