Generalrat der Wirtschaft

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Der Generalrat der Wirtschaft war eine Vereinigung wirtschaftlicher Sachverständiger, deren Bildung von der nationalsozialistischen Reichsregierung im August 1933 angeordnet wurde. Dem Gremium wurde die Aufgabe gesetzt, der Reichsregierung zur Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen zur Verfügung zu stehen, damit auf diesem Wege auch bei der wirtschaftspolitischen Gesetzgebung die Erfahrungen der praktischen Wirtschaft verwendet werden könnten.

Mitglieder

Mitglieder des Rates wurden eine Anzahl führender Vertreter des deutschen Wirtschaftslebens, wobei lediglich die Persönlichkeit der Berufenen, nicht ihre Zugehörigkeit zu bestimmten Wirtschaftszweigen entscheidend war. Nach der Meldung des Wolffschen Telegraphen Bureaus (WTB) vom 15. Juli 1933 gehörten dem Greium an:[1]

  1. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach
  2. Albert Vögler
  3. Carl Friedrich von Siemens
  4. Fritz Thyssen
  5. Kurt Freiherr von Schröder
  6. Carl Bosch
  7. Friedrich Reinhart
  8. August Diehn (Generaldirektor des Deutschen Kalisyndikats)
  9. August von Finck
  10. Otto Christian Fischer (Präsident des Centralverbandes des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes)
  11. Carl Vincent Krogmann
  12. Albert Hackelsberger
  13. Carl Lüer
  14. Herbert Backe
  15. Eugen Böhringer (Direktor der Maximillianhütte)
  16. Robert Ley
  17. Hermann Reischle (Führer des Landhandels und der landwirtschaftlichen Genossenschaften))

Fußnoten

  1. Michael Wolfsohn: Industrie und Handwerk im Konflikt mit staatlicher Wirtschaftspolitik?. Berlin 1977, S. 138 f.