Pfalzgraf

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Pfalzgraf ist die Bezeichnung eines königlichen und herzoglichen Amtes,ein Familientitel oder der Herrscher einer Pfalz.

Mittelalter

Linien der Pfalzgrafen von Tübingen um 1340. In: Flüeler, Marianne: Stadtluft, Hirsebrei und Bettelmönch - Die Stadt um 1300. 1992. S. 188.

Das Amt des Pfalzgrafen (comes palatii regis) wurde erstmals von Gregor von Tours für die Zeit der fränkischen Merowingerkönige Sigebert I. (vor 575) und Childebert I. (um 587) erwähnt. Weder im spätrömischen Reich noch bei den germanischen Stämmen ist dieses Amt feststellbar. Dem Pfalzgrafen oblag die Verwaltung der Königspfalz. In der Zeit des Reisekönigtums war damit nicht eine bestimmte Königspfalz sondern der gegenwärtige Aufenthaltsort des Herrschers gemeint. Der Pfalzgraf sorgte für Unterbringung und Verpflegung des königlichen Hofes, verwaltete die Gelder und war verantwortlich für das Dienstpersonal. Später übernahm der Hausmeier diese Aufgaben. Der Pfalzgraf ist dann mehr im Königsgericht und in der Reichsverwaltung zu finden. Das Amt war weder erblich noch auf Lebenszeit verliehen. Mit der Abschaffung des Hausmeiers 751 gelang der Pfalzgraf wieder in ähnliche Funktionen der Merowingerzeit wie Hofhaltung und Verwaltung der Königspfalzen. Zu Beginn der Herrschaft der Karolinger gab es nur einen Pfalzgrafen. Mit dem 9. Jahrhundert, dem Pfalzgericht und der Hofgerichtskanzlei, traten wieder mehrere Pfalzgrafen auf. Nach Hinkmar von Reims De ordine palatii sehen Historiker im Träger des königlichen Siegels den führenden Pfalzgrafen, die übrigen Pfalzgrafen nur als dessen Stellvertreter. In der Reichsverwaltung wurden sie als Königsboten (Missus) eingesetzt. Mit den fränkischen Unterkönigreichen schritt die Regionalisierung des Amtes voran. Im 10. Jahrhundert entwickelte sich in den jüngeren Stammesherzogtümern Bayern 953, Franken 916, Sachsen und Schwaben 912 das Amt des Pfalzgrafen heraus. In einer Zeit schwachen Königtums waren die Pfalzgrafen vermutlich keine Vertreter des Königs, sondern von den Herzögen in Nachahmung des karolingischen Königshofes eingeführt. Im 12. Jahrhundert ist eine Rechtsprechung des Pfalzgrafen in Anwesenheit des Königs nachgewiesen. In Bayern und Sachsen wurde das Pfalzgrafenamt im 13. Jahrhundert an die Familien der Wittelsbacher und Wettiner gebunden und verschwand. Mit dem Untergang des Herzogtums Schwaben endete hier 1268 das Amt und wurde als Familientitel (Pfalzgraf von Tübingen) weitergeführt. Ende des 13. Jahrhunderts überlebten noch der Pfalzgraf bei Rhein und die Hofpfalzgrafen.[1]

Fußnoten

  1. Lexikon des Mittelalters. Verlag J.B. Metzler, Vol. 6, cols 2011-2012.