Groß-Berlin-Gesetz
Das Groß-Berlin-Gesetz wurde 1920 beschlossen.
Mit dem Zusammenschluß der sieben Stadtgemeinden Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Wilmersdorf mit 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken verdoppelt sich die Einwohnerzahl Berlins auf 3,8 Millionen; die Fläche des Stadtgebiets verdreizehnfacht sich auf 883 km².