Großeltern
Großeltern sind die Eltern der Elternteile einer Person, im Regelfall zwei Großmütter und zwei Großväter. Sie werden auch Oma und Opa und verniedlichend Omi und Opi genannt. Die Person wiederum ist ein Enkelkind ihrer Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von zwei Generationen. Die Großeltern werden unterschieden in vater- und mutterseitig. Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, gerader Linie miteinander verwandt.
Erläuterung
Großeltern sind rechtlich gesehen familiäre Verwandte zweiten Grades (zwei vermittelnde Geburten). Die Eltern der Großeltern sind die Urgroßeltern, die Geschwister von Oma oder Opa sind Großtanten und Großonkel (deren Kinder sind Großvetter bzw. Großbasen). Andere Kinder der vier Großelternteile sind Onkel und Tanten, Geschwister der eigenen Eltern.