Hallstein-Doktrin

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Die Hallstein-Doktrin geht auf den Staatsekretär Walter Hallstein (CDU) zurück und besagt, daß die BRD der alleinige Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei. Daraus hat die BRD ihren Alleinvertretungsanspruch abgeleitet, also das Recht im Namen des ganzen deutschen Volkes zu sprechen, auch im Namen der Deutschen in der SBZ bzw. in der DDR. Die BRD nahm dabei für sich allerdings nicht das Recht in Anspruch auch im Namen der Deutschen in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg zu sprechen. Aus der Hallstein-Doktrin ergab sich die Konsequenz, daß die BRD die diplomatischen Beziehungen mit jedem Staat, mit Ausnahme der Sowjetunion weil diese eine der vier Besatzungsmächte war, der seinerseits diplomatische Beziehungen mit der DDR aufnahm abbrach.

Anwendung

Wenn ein Staat die DDR diplomatisch anerkannte, dann faßte die BRD dies als unfreundlichen Akt ihr gegenüber auf. Die Hallstein-Doktrin wurde z.B. angewendet als Jugoslawien 1957 diplomatische Beziehungen mit der DDR aufnahm. Danach brach die BRD ihre eigenen diplomatischen Beziehungen mit Jugoslawien ab. 1963 brach die BRD auch die diplomatischen Beziehungen zu Kuba ab, weil auch dieses Land die DDR anerkannt hatte. Nachdem immer mehr Staaten die DDR anerkannten und diplomatische Beziehungen mit ihr begannen, gab die BRD diese Doktrin auf.

Siehe auch