Heerbann

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Der Heerbann (mhd. herban, ahd. heriban = Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst), früher auch – nach dem HeermannHeermannie genannt, war der im frühen deutschen Mittelalter vom König oder Herzog erlassene Aufruf zum Heeresdienst (bannitio in hostem), aber auch die Strafe, die für dessen Nichtbeachtung zu büßen war. Heerbann bezeichnete in diesem Zusammenhang später aber ebenso auch das durch den Heerbann aufgebotene militärische Aufgebot, d.h. das hierdurch aufgebotene Kriegsheer selbst. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war der Heerbann in der Reichsheeresverfassung festgehalten als Aufgebot zum Reichskrieg.

Geschichte

Im Fränkischen Reich war der Heerbann das militärische Aufgebot sowie das dazu aufgebotene Heer selbst. Ursprünglich waren alle freien fränkischen Männer hierzu verpflichtet, aber bei der späteren Ausdehnung des Reichs konnten immer nur die Mannschaften der dem Kriegsschauplatz nächstgelegenen Teile aufgeboten werden und aus den ferner gelegenen nur die höhergestellten Männer. Unter Karl dem Großen bildeten die Liger, die Seine und der Rhein die Grenzen für vier große Aufgebotsbezirke. Ferner wurden die kleineren Grundbesitzer zu Gruppen vereinigt, die einen aus ihrer Mitte ausrüsten mussten.

Da aber die Mannschaft selbst für Waffen und Verpflegung sorgen musste und keinen Sold erhielt, für Versäumnis aber mit der hohen Buße von 60 Solidi bestraft wurde, so wurde der Heerbann eine der Ursachen, die im 8. und 9. Jahrhundert die kleinen und mittleren Grundbesitzer vernichtete und in die Abhängigkeit von geistlichen Stiftungen und großen Herren trieb, welche die Heerfahrt mit Scharen von bewaffneten Knechten leisteten und vom König als Entschädigung Land und Leute zum Lehen erhielten.

Um 900 hatte der Heerbann fast alle Bedeutung verloren. Das Aufgebot des Heeres wurde ein Aufgebot der lehntragenden Vasallen. Dieses Schwinden des Heerbannes ist ein wichtiger Teil der Entwicklung, durch die der Unterhanenverband des Fränkischen Reichs zerstört und durch den Lehnsverband ersetzt wurde.

Sonstiges

Als Heerbann wurde auch die Geldstrafe von 60 Solidi bezeichnet, die für das Versäumnis der Heerfahrt gezahlt werden musste. Um das Jahr 600 galten als Strafe 60 Solidi (entsprach in etwa 30 gesunden Ochsen oder 20 gesunden Kühen[1], unter Karl dem Großen etwa 16 Ochsen).

Fußnoten

  1. Lex Ripuaria, XXXVI, 11