Heilsordnung

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Die Heilsordnung (lat. ordo salutis oder oeconomia salutis) ist in der römisch-katholischen Dogmatik die den Christen bestimmte Art und Weise, wie sie durch die Gnade Gottes des durch Jesus Christus erworbenen Heils teilhaftig werden sollen. Hierzu wird postuliert, daß Rechtfertigung und ewige Seligkeit dem Menschen nur in Christus und in den von Christus gegebenen Heilsmitteln (Kirche, Sakramente) unter Einsatz seines tätigen Glaubens zuteil werden können. Die Heilsordnung enthält fünf Grade oder Stufen, nämlich die Berufung, Erleuchtung, Buße, Heiligung und Vereinigung mit Gott.

Lange Zeit wurde die Lehre von der Heilsordnung nicht für sich, sondern in den Abschnitten über Buße, Glaube, gute Werke u. s. w. behandelt; erst spätere Theologen, wie Baumgarten, Michaelis u. a., gebrauchten den Ausdruck ordo salutis und teilten die Heilsordnung in gewisse Stufen, die der Mensch zurücklegen müsse, um aus einem „Kinde des Zorns“ ein „Kind der Gnade“ zu werden und im Stande der Gnade zur höchsten Vollendung emporzusteigen. Indessen wurden schon im lutherischen Katechismus Art. 3 und in der Konkordienformel im Artikel vom freien Willen die Berufung, Erleuchtung, Bekehrung, Heiligung ähnlich wie später die Stufen der Heilsordnung bestimmter unterschieden.

Sonstiges

Arthur Schopenhauer setzte im 2. Teil seines berühmten Hauptwerkes Die Welt als Wille und Vorstellung (4. Buch) ein Kapitel unter die Überschrift Heilsordnung, in welchem er feststellte „daß wir, Alles wohl erwogen, für unser Heil und Erlösung mehr zu hoffen haben von Dem, was wir leiden, als von Dem, was wir thun“.[1]

Literatur

Fußnoten

  1. Arthur Schopenhauer: Die Welt als Wille und Vorstellung II, Kapitel 49: Die Heilsordnung. Zürcher Ausgabe. Werke in zehn Bänden. Band 4, Zürich 1977, S. 743-750