Helgoland-Sansibar-Vertrag

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Im deutsch-englischen „Helgoland-Sansibar-Vertrag“ vom 10. August 1890, von den Vertragspartnern unterzeichnet am 1. Juli, konnte Kaiser Wilhelm II. auf friedlichem Wege die Rückgabe der Insel Helgoland an Deutschland erwirken.

Geschichte

England gab die vormals annektierte deutsche Nordseeinsel wieder an das Deutsche Reich zurück, wofür das Deutsche Reich jedoch auf seine Ansprüche auf gleichberechtigte Handelsmöglichkeiten in dem vor der Küste von Deutsch-Ostafrika liegenden Sultanat Sansibar, auf die deutsche Kolonie Wituland in Ostafrika sowie das Nagami-Gebiet in Südwest-Afrika verzichtete. Von diesen Gebieten befand sich aber nur Deutsch-Witu bereits im Besitz Deutschlands, daher kann nur davon gesprochen werden, daß dieses Gebiet gegen Helgoland eingetauscht wurde. Sansibar befand sich nicht im Besitz des Kaiserreichs. Darüber hinaus akzeptierte England „für alle Zeiten“ die festgelegten Grenzen der Deutschen Schutzgebiete und gestand Deutschland in Deutsch-Südwestafrika einen schmalen Landstreifen, den sogenannten Caprivizipfel, als Zugang zum Sambesi-Fluß zu. Dieser schmale Landkorridor erhielt seinen Namen nach dem deutschen Reichskanzler Leo von Caprivi, der maßgeblich auf den Abschluß des Vertrages drang. Weitere Posten in dem Abkommen waren jüngste Erwerbungen von Carl Peters in Uganda und bei Mombasa, dazu Grenzkorrekturen in Kamerun und Togo.

In der Hauptsache ging es jedoch darum, England vom Nordseezugang des Kaiser-Wilhelm-Kanals fernzuhalten. Dennoch stieß der Vertrag in Deutschland auf wenig Gegenliebe, da der an England gezahlte Preis vielen als zu hoch erschien.

Tatsächlich hielt auch Englands damaliger Premierminister Lord Salisbury die Insel Helgoland für strategisch bedeutungslos und sah keinen Grund, sie zu behalten. Seit 1873 plante Bismarck, die rote Insel ins Reich zurückzuholen, die staatlich ursprünglich deutsch, dann dänisch (1714) und ab 1807 britisch geworden war. Das entsprechende Abkommen lief nicht, wie fälschlicherweise behauptet wurde, unter der Bezeichnung „Helgoland-Sansibar-Vertrag“, sondern unter „Vertrag über Kolonien und Helgoland“.

Demzufolge hieß es in einem Bericht der Zeitung Die Gartenlaube aus dem Jahre 1890:

Es ist hier nicht der Ort, über das Verhältnis von Werthen und Gegenwerten, die in jenem Vertrage gegen einander ausgespielt werden, ein Urtheil zu fällen. Der Streit der Meinungen vorüber wird fortdauern, bis Thatsachen, greifbare Ergebnisse ihn zum Schweigen bringen. Es ist auch hier nicht der Ort, über das, was der deutsche Reichstag oder das englische Parlament dazu sagen wird, Betrachtungen anzustellen, umsoweniger, als das endgültige Ja oder Nein vielleicht schon gefallen ist, bis diese Blätter in die Hände unserer Leser gelangen. Denn wenn auch noch vor kurzem im englischen Unterhause ein mittelbarer Antrag auf Abtretung Helgolands an Deutschland den lebhaftesten Widerstand fand und mit großer Stimmenmehrheit abgelehnt wurde, so kann doch niemand wissen, in welcher Weise sich die Wirkung der neuen Vertragsbestimmungen auf die Gegner der Abtretung äußert.

Ergänzende Abhandlung

Zitate

  • „Der Verzicht auf die Gleichberechtigung in der Handelsstadt Sansibar war aber ein dauerndes Opfer, für welches Helgoland kein Aequivalent gewährt. Der freie Verkehr mit jenem einzigen Handelsplatze an der ostafrikanischen Küste war die Brücke für unseren Verkehr mit dem Festlande, die wir nach heutiger Lage weder entbehren noch verlegen können.“ -- Otto von Bismarck[1]

Verweise

Fußnoten

  1. in: Gedanken und Erinnerungen, 3. Buch, 11. Kap., S. 622, J.G.Cotta`sche Buchhdlg., Regensburg 1972