Jonge, Jacob de

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Jacob de Jonge (Lebensrune.png 11. Februar 1922 in Dem Ham) war ein deutscher Staatsbürger und Landarbeiter in den Niederlanden, der nach der deutschen Besetzung der Niederlande als Freiwilliger der Waffen-SS diente und 1949 in Amsterdam wegen „Feindbegünstigung“ zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde.

Der Bruch des Völkerrechts

Jacob de Jonge soll unter anderem leitender Wachmann im Polizeihaftlager „Erika“ in Ommen gewesen sein und wurde im März 1949 unter fadenscheinigen Begründungen zu lebenslanger Haft in den Niederlanden verurteilt. Im Dezember 1952 war er aus dem Gefängnis Breda zusammen mit sechs anderen Häftlingen in die West-BRD entkommen. Die niederländische Regierung hatte unmittelbar nach der Flucht der sieben Gefangenen deren Auslieferung beantragt. Doch obwohl alle rasch gefasst wurden, gelangte nur einer von ihnen in die Niederlande zurück – Jacob de Jonge, der von der britischen Militärpolizei unter Protest der Adenauer-Regierung entführt wurde. Alle wurden jedoch vom Bundesgerichtshof zu Deutschen erklärt und durften deshalb laut Grundgesetz überhaupt nicht ausgeliefert werden. Rechtsgrundlage für diesen Beschluss war ein Erlaß des Führers vom 19. Mai 1943, mit dem auch Nichtdeutschen, die an der Seite von Wehrmachtsverbänden kämpften, die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt werden konnte.[1] Demnach hätte es erst zu einem Auslieferungsverfahren kommen müssen, denn die verlangte Ausweisung wäre eine Umgehung des Auslieferungsgesetzes gewesen. Eine Auslieferung ist eine Handlung im Interesse des ausländischen Staates, eine Ausweisung ein Akt im Interesse des eigenen.

Die West-BRD erkannte sie somit als politische Flüchtlinge an, doch die britische Militärpolizei passte Jacob de Jonge ab und verschleppte ihn in die Niederlande. Die Briten hatten einfach vollendete Tatsachen geschaffen, indem sie ihn aus Leer in die Niederlande entführten und somit zeigten, daß sie sich einen Dreck um das von ihnen selbst mitverfaßte Grundgesetz für die BRD scherten. Die Adenauer-Regierung protestierte, natürlich erfolglos, in London dagegen.

Verweise

Fußnoten

  1. EdF über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einstellung in die deutsche Wehrmacht, die Waffen-SS, die deutsche Polizei oder die Organisation Todt. (RGBL. 1943/S. 315)