Der Führer

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Erlaß des Führers)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pfeil 1 start metapedia.png Für die gleichnamige Zeitung siehe Der Führer (Zeitung)
Adolf Hitler - Der Führer des deutschen Volkes.jpg

Als „Der Führer“ wurde Adolf Hitler in seiner Stellung an der Spitze der NSDAP, als Oberhaupt des Deutschen Reiches und als Volksführer bezeichnet. In der Person des Führers sah man im Dritten Reich die Einheit von nationalsozialistischer Partei, Staat und Volk verwirklicht. Die Kriegsmarine als Seemacht verlieh ihm den maritimen Ehrentitel „Führer zur See“.

Geschichte

Standarte (1934–1945) des Führers und Reichskanzlers

Der Führer im Ersten Weltkrieg

Adolf Hitler war im Ersten Weltkrieg nachweislich ein kameradschaftlicher, umsichtiger, besonders tapferer und von mehreren Kommandanten hervorragend ausgezeichneter Soldat, der sich für den Kriegsdienst in der Bayerischen Armee des Deutschen Heeres statt für die k. u. k. Armee entschieden hatte. Hitlers Beteiligung an Schlachten und Gefechten ist durch Dokumente lückenlos belegt und wurde durch seine Erhebung zum Ritter des Eisernen Kreuzes II. und I. Klasse gewürdigt.

Führer und Reichskanzler

Führererlaß mit der Bitte um Volksabstimmung
Adolf Hitler mit Joseph und Helga Goebbels

Nach dem Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers vereinigt und die gesamte Leitung des Staates auf Adolf Hitler übertragen, wie dies in anderen Ländern auch, z. B. in den VSA, seit jeher gang und gäbe ist. Er führte die staatsrechtlich verankerte Amtsbezeichnung „Führer und Reichskanzler“ bis zu seinem Tode. Durch Erlaß des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers vom 26. Juni 1943 wurde die Bezeichnung Der Führer auch offiziell eingeführt.

In dem Erlaß vom 2. August 1934 hatte Hitler ausdrücklich abgelehnt, den Titel des Reichspräsidenten anzunehmen, da dieser untrennbar mit der Person Paul von Hindenburgs verbunden sei. Die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten gingen auf Hitler über. In der Reichstagsrede vom 7. März 1936 bezieht Hitler Stellung zu seinem Amt im deutschen Staat. Demnach fühlte er sich nie als Diktator, sondern stets als Führer und damit als Beauftragter seines Volkes. Der Führererlaß wurde auf ausdrücklichen Wunsch Hitlers durch eine Volksabstimmung legitimiert.

Anrede

Leni Riefenstahl und Adolf Hitler, Albert Bormann schaut zu, 1937

Im Parteidienst wurde der Führer mit „Mein Führer“, im amtlichen, staatlichen und sonstigen Verkehr als Führer und Reichskanzler angesprochen.

Der Neue Brockhaus

Führer, Der, Adolf Hitler in seiner Stellung an der Spitze der NSDAP. und als Oberhaupt des Deutschen Reiches. Die Partei führt Hitler seit Juli 1921; zum Führer des Deutschen Reiches und Volkes wurde er auf Grund des Vertrauens, das ihm das deutsche Volk entgegenbringt, berufen. Nach dem Ges. über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. Aug. 1934 wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers vereinigt und die gesamte Leitung des Staates auf Lebenszeit Adolf Hitler übertragen. Er führt die Amtsbezeichnung ,der F. und Reichskanzler’. In dem Erlaß v. 2. Aug. 1934 zum Vollzug des Ges. vom 1. Aug. 1934 hat Adolf Hitler ausdrücklich abgelehnt, den Titel eines Reichspräsidenten anzunehmen, der unzertrennlich mit dem Namen Hindenburgs verbunden sei. In der Reichstagsrede vom v. 7. März 1936 kennzeichnet Adolf Hitler seine Auffassung über seine Stellung, indem er ausspricht, daß er sich nie als Diktator seines Volks, sondern stets nur als F. und damit als Beauftragter des Volkes gefühlt habe. Das Deutsche Reich ist nach alledem ein Führerstaat (→ Führergrundsatz.) In der Person des Führers ist die Einheit von Partei, Staat und Volk verwirklicht.“[1]

Der Führererlaß

Des Führers diverse Anordnungen und Direktiven zur Steuerung des Staates und insbesondere der Wirtschaft werden als Weisungen, Befehle (z. B. die Führerbefehle des Obersten SA-Führers) und Erlasse bezeichnet. Die Sammelbezeichnung ist „Führererlaß“.

Diese Möglichkeit, per Erlaß Verfügungen mit Gesetzeskraft zu treffen, ging auf das Recht des Reichspräsidenten von Hindenburg zurück. Nach der Vereinigung beider Staatsämter 1934 gingen dessen Befugnisse auf Hitler als neuem Staatsoberhaupt über.

Im Führerstaat waren Rücksprachen des Führers mit den Parlamentariern nicht zwingend erforderlich, er konnte selbst entscheiden. Die Besonderheit besteht darin, daß Hitler besonders während des Krieges das ihm zustehende verfassungsmäßige Verordnungsrecht so ausübte. Im Beschluß des Reichstages vom 26. April 1942 wurde dem Führer und Reichskanzler eine weitgehende Erweiterung seiner Befugnis zur Befehlserteilung eingeräumt. Rechtsvorlagen, die der Unterschrift des Führers bedurften, wurden jedoch üblicherweise nach wie vor nicht als Führererlaß, sondern in Form eines Reichsgesetzes durch die Reichsregierung verabschiedet.

Verschiedene Führererlasse nach Kriegsbeginn waren als vertraulich oder geheim eingestuft, jedoch logischerweise der Staatsführung, den obersten Reichsbehörden, bekannt und wurden teilweise sogar in der damaligen Fachliteratur publiziert (außer, eine Veröffentlichung einer bestimmten Anordnung wurde untersagt; Beispiel: Geheimer Führererlaß nach dem erfolglosen Flug von Heß: Göring wurde zum Nachfolger bestimmt – später außer Kraft gesetzt).

„Der Willen der Führung, gleich in welcher Form er zum Ausdruck gelangt [...], schafft Recht und ändert bisher geltendes Recht ab.“Dr. Werner Best

Stellvertreter des Führers

Zu seiner Unterstützung, insbesondere in parteipolitischen Fragen, hatte Hitler den Stellvertreter des Führers berufen. Dieser war zur Gewährleistung engster Zusammenarbeit der Dienststellen der Partei mit den öffentlichen Behörden Mitglied (Minister) der Reichsregierung.

Nachfolge

Bereits am 1. September 1939 bestimmte der Führer seine Nachfolge. So sagte er:

„Sollte mir in diesem Kampfe nun etwas zustoßen, dann ist mein erster Nachfolger Parteigenosse Göring. Sollte Parteigenossen Göring etwas zustoßen, ist der nächste Nachfolger Parteigenosse Heß. Sie würden diesen dann als Führer genau so zu blinder Treue und Gehorsam verpflichtet sein wir mir. Sollte auch Parteigenossen Heß etwas zustoßen, werde ich durch Gesetz nunmehr den Senat berufen, der dann den Würdigsten, d. h. den Tapfersten, aus seiner Mitte wählen soll.“[2]

Zitate

  • „Wer Führer sein will, trägt bei höchster, uneingeschränkter Autorität auch die letzte und schwerste Verantwortung.“Adolf Hitler: „Mein Kampf

Gedicht („Der Führer“)

Herbert Böhme: „Der Führer“

Eine Trommel geht in Deutschland um
und der sie schlägt, der führt,
und die ihm folgen, folgen stumm,
sie sind von ihm geführt.
Sie schwören ihm den Fahnenschwur,
Gefolgschaft und Gericht,
er wirbelt ihres Schicksals Spur,
mit ehernem Gesicht.
Er schreitet hart der Sonne zu
mit angespannter Kraft.
Seine Trommel, Deutschland, das bist du!
Volk, werde Leidenschaft!

Siehe auch

Bildergalerie (Der Führer spricht ...)

Literatur

  • Sämtliche „Führer-Erlasse“ 1939–1945 (auf Google-Bücher)
  • Carl August Emge: Ideen zu einer Philosophie des Führertums, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Bd. XXIX (29), 1935/36, S. 175 ff.; und Ausgabe im Verlag für Staatswissenschaft und Geschichte, Berlin 1936
  • Otto Koellreutter: Der deutsche Führerstaat, Tübingen 1934
  • Herbert Krüger:
    • Der Führer als Wendepunkt des Denkens, 1934
    • Der Aufbau der Führerverfassung, Deutsches Recht, 1935, S. 210
    • Führer und Führung, 1935
  • Heinrich Haupt: Der Senats- und Ordensgedanke im Dritten Reich: Planungen zum Partei- bzw. Reichssenat und zur Führernachfolge, Ares Verlag, 2018, ISBN 978-3902732897 [254 S.]

Verweise

Fußnoten

  1. Der Neue Brockhaus, F. A. Brockhaus, Leipzig 1938, Zweiter Band F–K, Eintrag „Führer“ (S. 135)
  2. Quelle / Rede vom 1. September 1939 (Adolf Hitler)