Kanzlerakte

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Bei der Kanzlerakte soll es sich um ein Dokument handeln, das alle BRD-Kanzler seit Adenauer vor Amtsantritt unterschreiben müssen. Die sog. Kanzlerakte sei ein geheimes Zusatzabkommen vom 8. Mai 1949 zum späteren Grundgesetz vom 23. Mai 1949. Diese Akte soll eine Passage enthalten, nach der die Medienhoheit sowie die Kontrolle über Kultur, Wissenschaft und Erziehung bis zum Jahr 2033 (andere Angaben: bis 2099) bei den Kriegssiegermächten verbleibt. Darüber hinaus soll sie ein Einverständnis enthalten, daß nach Kriegsende geraubte deutsche Goldbestände weiterhin in den USA verbleiben.

Erläuterungen

Der staatliche russische Fernsehsender Russia Today berichtete 2007 über die sog. Kanzlerakte in einer Sendung. Er nahm dabei Bezug auf das 2007 erschienene Buch „Die deutsche Karte“ des Autors Gerd-Helmut Komossa, eines ehemaligen Chefs des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Komossa verbreitete in dem Buch, es gäbe die sog. Kanzlerakte.

Egon Bahr als Zeuge

Egon Bahr, einer der wichtigsten und einflußreichsten jüdischen Berater Willy Brandts, schien Komossas Ausführungen zu bestätigen.[1] In einem Gespräch mit der Jungen Freiheit vom 14. Oktober 2011 äußerte sich Egon Bahr nochmals.[2]

Widerlegung

Der Publizist Claus Nordbruch widerlegte nach eingehenden Ermittlungen die Erzählung von der „Kanzlerakte“.[3]

Literatur

Fußnoten

  1. Egon Bahr: Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis, zeit.de, 8. September 2009; Text nicht mehr frei zugänglich
  2. Lebenslüge der Bundesrepublik, Junge Freiheit, 42/11, 14. Oktober 2011, S. 5
  3. Claus Nordbruch: ›Kanzlerakte‹ und ›Brandt-Briefe‹, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2017, S. 721–731