Kolonie

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Simplicissimus vom 3. Mai 1904: „So kolonisiert der Deutsche, so kolonisiert der Engländer, so der Franzose, so der Belgier

Eine Kolonie (von lat. colere, colo, colui, cultum, d. h. ursprünglich „bebauen“ im Sinne von „Land bestellen“, auch „hegen“, „pflegen“) ist ein, im Gegensatz zu einer autarken Siedlung, von einem Nationalstaat abhängiges Gebiet ohne eigene und unabhängige wirtschaftliche und politische Struktur. Bewohner einer Kolonie oder Schutzgebietes werden als „Kolonisten“ bezeichnet (nur selten, da de facto falsch, „Siedler“), die, im günstigsten Fall, das Land friedlich neben den Eingeborenen besiedeln.

Erläuterung

Eine Kolonie kann auch eine abgrenzende Enklave innerhalb eines eigenständigen Staates sein. Aulus Gellius, ein römischer Schriftsteller des 2. Jahrhunderts n. d. Z., definiert das Wesen einer römischen Kolonie folgendermaßen (Attische Nächte, XVI, 13, 8):

„Bezüglich der Kolonien herrscht ein ganz anderes Verhältnis; denn sie kommen nicht (als Fremde) von außen in den römischen Staat, noch können sie sich auf einen eigenen Ursprung berufen (wie die Munizipien), sondern sie sind aus dem römischen Staat selbst (herausgewachsen und) gleichsam weiter verpflanzt und sie haben somit alle Rechte und Einrichtungen des römischen Volkes, nicht irgendwelche eigenen. 9. Obgleich nun dieses Verhältnis (der Kolonien zum römischen Staat) abhängiger und weniger frei erscheinen mag, so muß es doch für würdiger und ansehnlicher gehalten werden wegen des Glanzes und des Ansehens des römischen Volkes (des römischen Staates), sind doch die Kolonien gleichsam eine Art Abbild (des römischen Staates) im Kleinen...“[1]

Siehe auch

Fußnoten