Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Jagd- und Sicherungsverbände
Das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände wurde am 31. August 1940 durch den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Erich Raeder, gestiftet. Die Auszeichnung konnte an alle Besatzungsmitglieder von Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbänden bei Erfüllung der vorgegebener Tatbestände verliehen werden. Eine Verleihung postum war ausgeschlossen. Auch die Luftwaffe verdiente sich bei den Marine-Sicherungs-Verbänden sowie zuweilen U-Boot-Fahrer.
Inhaltsverzeichnis
Bedingungen
I. Allgemeine Bedingungen: Würdigkeit, gute Führung, keine Arreststrafe in den letzten sechs Monaten.
II. Besondere Bedingungen:
- a) Teilnahme an drei Gefechten oder
- b) besondere Auszeichnung bei Fahrten im Operationsgebiet oder sonstige hervorragende Einzeltat oder
- c) Teilnahme an einer hervorragenden Unternehmung nach Entscheidung des Flottenchefs bzw. Kommandierenden Admirals.
III. Die mit der Verleihung betrauten Befehlshaber werden ermächtigt, gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem entsprechenden Befehlshaber des anderen Bereiches an Stelle der vorstehend bezeichneten besonderen Bedingungen gleichwertig, der Eigenart des betreffenden Verbandes angepaßt Bedingungen einzusetzen, z. B. für Minensuchverbände:
60 Tage in See zur Erfüllung der dem betreffenden Verband obliegenden Kriegsaufgaben oder Räumen von scharfen Sperren an 10 verschiedenen Tagen oder Teilnahme an 20 Stichfahrten im minengefährlichen Gebiet oder 25 Geleitzugdienst (Norwegen, Kattegatt und Skagerrak und außerhalb Terschelling-Horns-Riff) oder Legen von 10 Minensperren."
IV. Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:
- a) an Überlebende eines Bootes, das durch Feindeinwirkung verloren gegangen ist oder
- b) in besonderen Fällen an Verwundete.
1941
Aus dem geheimen Ostseetagesbefehl vom 23. Mai bzw. Nordseetagesbefehl vom 31. Mai 1941:
Von den Befehlshabern der Sicherung sind als Seegebiet gemäß Ziffer III/4 der Ausführungsbestimmungen für Verleihung der Kriegsabzeichens für Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boots-, Jagd- und Sicherungsstreitkräfte folgende Seegebiete festgesetzt worden:
1. Nordsee:
- a) Die innere Deutsche Bucht südlich 55°38' Nord, östlich der Ostgrenze des deutschen Warngebietes (Westwall).
- b) Das Seegebiet südlich des deutschen Warngebiets bis 53° Nord.
- c) Ein 12 sm breiter Streifen längs der jütländischen Küste zwischen 57° Nord und 55°38' Nord.
2. Ostsee:
- a) Bis 10.4.40die gesamte Ostsee südlich der deutschen Warngebiete an den Ostseeausgängen und an dem
Warngebiet Kleiner Belt (Ausnahme siehe unter c).
- b) Ab 11.4.40 die gesamte Ostsee, die Ostsee-Eingänge und das Kattegatt südlich 58°
- c) In der Zeit vom 1.9.39 bis zum 5.10.39 die Ostsee nur westlich der Linie Swinemünde-Bornholm.
3. Westen:
Das Seegebiet der Wege Rosa und Rot sowie der Raum vor diesen Wegen küstenwärts außerhalb der Ansteuerungstonnen der Häfen und Flußmündungen.
1942
Im April 1942 wurde das Kriegsabzeichen auch an die ehemaligen Angehörigen des durch ein Unterseeboot-Torpedo versenktes Artillerie-Schulschiffes "Brummer" verliehen. Das Schiff sank am 14. April 1940 im Kattegatt.
1943
Im Frühjahr 1943 hat der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe seinen Angehörigen der Ju 52 M.S.-Verbänden (Marine-Sicherungs-Verbände) das Tragen des Kriegsabzeichens zur Uniform der Luftwaffe grundsätzlich genehmigt.[1]
Trageweise
Das Abzeichen wurde als Steckabzeichen auf der linken Brustseite in und außer Dienst zu allen Uniformen der Wehrmacht getragen. Er konnte auch zu allen Uniformen der Partei und des Staates getragen werden. Zur bürgerlichen Kleidung durfte eine verkleinerte Form (16 mm Nadel) der Auszeichnung am linken Rockaufschlag getragen werden. Bei Festanlässen war ein dementsprechender Miniaturanhänger zum Frackkettchen statthaft.
Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände mit Brillanten
Nach Verleihung des Eichenlaubes zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes war es in der Kriegsmarine üblich, gleichzeitig auch das zuvor verliehene entsprechende Kampfabzeichen mit Brillanten zu verleihen. Folgt man dieser offiziellen Verleihungspraxis, so wäre das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände mit Brillanten nur an vier Personen verliehen worden.
Für die Verleihung des Kriegsabzeichens für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände sind in Frage gekommen: | ||||||
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Fregattenkapitän Karl-Friedrich Brill (Eichenlaubverleihung 22. Oktober 1944 (330. Verleihung postum) Brillantstufe wurde der Witwe ausgehändigt) | Kapitän zur See Gerhard von Kamptz (Eichenlaubverleihung 14. April 1943 (225. Verleihung) Brillantstufe nie erhalten) | Fregattenkapitän Fritz Breithaupt (Eichenlaubverleihung 10. Februar 1944 (387. Verleihung) Brillantstufe nie erhalten) | Fregattenkapitän Karl Palmgren (Eichenlaubverleihung 11. Juli 1944 (523. Verleihung) Brillantstufe nie erhalten) |
Anmerkung zur Verleihung an Karl-Friedrich Brill (postum)
Die Verleihung der Brillantstufe an Fregattenkapitän Karl-Friedrich Brill, Kommandant des Minenschiffes „Juminda“, stellt eine Besonderheit dar, da Brill das Eichenlaub am 18. November 1943 postum (330. Verleihung) erhielt. Das Abzeichen mit Brillanten erfolgte daher ebenfalls auch erst postum. Nach Aussage von Brills Witwe erhielt sie das Abzeichen mit Brillanten am 18. Mai 1944. Ein Foto des diesbezüglichen Schreibens des Admiralinspekteurs der Kriegsmarine (Raeder) sowie ein Bild des Abzeichens in Brillanten selber sind belegbar.[2]