Großadmiral

Kaiser Wilhelm II., Großadmiral von Koester und Prinz Heinrich; seit 1888 Oberster Kriegsherr des Deutschen Heeres, Chef der Marine und Chef der Preußischen Armee war es dem deutschen Kaiser gestattet, die Uniform als Großadmiral oder als Generalfeldmarschall zu tragen, ohne den Dienstgrad innezuhaben. Vor seiner Krönung war er aktiver Generalmajor im Garde-Korps, als Kaiser war er zudem Generalfeldmarschal, Großadmiral und Flottenadmiral ehrenhalber zahlreicher ausländischer Streitkräfte, darunter britische und kaiserlich russischer.
Großadmiral (auch: Groß-Admiral) war der höchste Dienstgrad des Seeoffizierskorps in den Marinen verschiedener Staaten im 20. Jahrhundert, vor allem aber in der Kaiserlichen Marine (seit 1900 als Pendant zum Generalfeldmarschall des Heeres), der k. u. k. Kriegsmarine (jedoch in der Rangstufe unterhalb des Feldmarschalls) und der Kriegsmarine der Wehrmacht. Bei der Royal Navy, der United States Navy, der Volksmarine u. a. gab bzw. gibt es den höchsten Dienstgrad „Flottenadmiral“ (engl.: Fleet Admiral oder Admiral of the Fleet).
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung (Deutschland)
Rangstufe
Unter dem Großadmiral rangierte der Admiral bzw. bei der Kriegsmarine ab 1936 der Generaladmiral. Äußeres Zeichen der Großadmiralswürde war der Großadmiralstab und die Großadmiralsflagge.
Deutsche Großadmiräle
Kaiserliche Marine
- Hans von Koester, ernannt 28. Juni 1905
- unter Vorbehalt der Patentierung; erhalten sechs Monate später bei der Verabschiedung als Flottenchef
- Oskar II. von Schweden, ernannt ehrenhalber 13. Juli 1905
- à la suite der deutschen Flotte
- Heinrich Prinz von Preußen, ernannt 4. September 1909
- bei sofortiger Patentierung
- Alfred von Tirpitz, ernannt 27. Januar 1911
- Alfred von Tirpitz stellt eine Ausnahme dar, da er nie Flottenchef gewesen war, sondern als Staatssekretär im Reichsmarineamt (RMA) fungierte. Der Kaiser und das Marinekabinett (welches die Personalangelegenheiten der höheren Seeoffiziere bearbeitete) stützten Tirpitz und erhöhten ihn 1911 mit der Ernennung zum Großadmiral über die Chefs der anderen Dienststellen der Marine – inklusive dem Kommandeur der Hochseeflotte Admiral Henning von Holtzendorff. Allerdings wurde er lediglich mit dem „Rang und Titel als Großadmiral“ ausgestattet, nicht aber mit dem Patent bzw. dem Dienstgrad. Er erhielt daher keinen Großadmiralstab, dürfte auf den Schulterstücken nicht die gekreuzten Marschallstäbe, sondern statt dessen vier Rangsterne (Admiräle trugen drei) tragen und durfte lediglich die Staatssekretärsflagge führen.
- Henning von Holtzendorff, ernannt 31. Juli 1918
- ohne Patent
K. u. k. Kriegsmarine
- Anton Haus, ernannt 12. Mai 1916
- Erster und einziger regulärer Träger wurde Anton Haus als Oberbefehlshaber der Marine. Seine Nachfolger in diesem Amt erreichten diesen Dienstgrad jedoch nicht mehr. Preußen (1862–1929)|Heinrich Prinz von Preußen]], ernannt ehrenhalber 9. Oktober 1916
- Karl Erzherzog von Österreich, ernannt 1. November 1916
- Der neue Kaiser von Österreich führte in seiner Eigenschaft als Oberkommandierender der Streitkräfte Österreich-Ungarns auch diesen Dienstgrad, aber auch Generaloberst der k. u. k. Armee und seit 12. Februar 1917 Generalfeldmarschall (ehrenhalber) des Deutschen Heeres.
- Kaiser Wilhelm II., ernannt ehrenhalber 22. Februar 1917
Kriegsmarine
- Erich Raeder, ernannt 1. April 1939
- Karl Dönitz, ernannt 30. Januar 1943
Kaiserlich Japanische Großadmiräle (Gensui)
Großadmiräle Perus und Italiens
- Miguel Grau Seminario (1834–1879)
- posthum zum „Gran Almirante del Perú“ ernannt
- Paolo Thaon di Revel Duca del Mare (1859–1948)
- am 4. November 1924 zum „Grande Ammiraglio“ ernannt,