Landvogt

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Landvogt (auch: Landvoigt) war im Mittelalter eine vom König, Herzog usw. mit der Verwaltung eines Gebietes (Landvogtei), das direkt dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation unterstand, beauftragte Person. Früher wurde auch ein Verwalter eines Landgutes „Landvogt“ genannt.

Erläuterung

Er (Rudolf von Habsburg) setzte Landvögte ein, die unberechtigt angeeignete Reichsgüter finden sollten und als Vertreter des Königs agierten. Diese Landvogteien waren ein wichtiges Instrument zur Revindikation [Rückführung] des Reichsguts. Rudolf ließ das gesamte Reichsgut in solche Verwaltungseinheiten aufteilen und gab den Vögten weitreichende Befugnisse. Damit war auch eine effektive Verwaltung des Reichsguts gesichert […]. Die bekanntesten dieser Reichslandvogteien sind die Landvogtei Schwaben (Ober‑ und Unterschwaben) und die Landvogtei Elsass (Oberelsass und Unterelsass), aber auch Breisgau, Ortenau, Speyergau, Sundgau und Wetterau. Während die meisten Landvogteien im 15. Jahrhundert von den Landesherren vereinnahmt wurden, bestanden die kleinen Landvogteien Ober‑ und Unterschwaben bis zur Auflösung des Reiches 1806. […] die Habsburger, deren Stärke nach der Niederlage von Sempach 1386 schwand, verpfändeten ihre Vogteirechte über die Orte rund um den Albis 1406 an Zürich. So kam die Region als Landvogtei Knonau in den zweifelhaften Genuss, von eigenen Vögten ausgepresst zu werden. […] Kaum ein Menschenalter vor diesem Entwicklungsschub an der Wende zum 19. Jahrhundert steckte das Tessin noch im tiefsten Mittelalter. Es ist ein ernüchterndes Bild, das der Berner Aufklärer Karl Viktor von Bonstetten im Auftrag seiner Regierung 1795 von den angeblich idyllischen »italienischen Landvogteien« zeichnet.[1]

Gebrüder Grimm

1) verwalter eines landgutes oder landbesitzes: metreta lantvaget Dief. 360a; curator gtpfleger, landvogt nov. gloss. 124a.
2) vorsteher eines ganzen gebietes, einer provinz: lantvogt, satrapa, satis potens ex domini commissione. voc. inc. theut. m 1b; landvögt, praefecti provinciarum, der landvogt praeses, proconsul Maaler 262a; do von gottes gebürte worent 1296 jor, do satte kunig Adolf grove Thebald von Ferrere zu lantgroven in Elsas, und jenesit Rines hatte er hern Hermannen von Geroltzecke z lantfogte. d. städtechron. 8, 58, 3; funden sie einen zeuberer und falschen propheten, .. der war Sergio Paulo dem landvogt. apostelgesch. 13, 7; da aber Gallion landvogt war in Achaia. 18, 12; Capelianus der landtvogt inn Mauritania. S. Frank germ. chron. (1538) 34a; als in seinem (kaiser Barbarossas) ersten zug ins gelobte land ein gesandter von desz soldan landvogt, dem groszen Melech, zu jhm kam.[2]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Landvogtei, die, DWDS (Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache)
  2. Landvogt, in „Deutsches Wörterbuch“ von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm