Lompscher, Katrin

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Katrin Lompscher (2008)

Katrin Lompscher (Lebensrune.png 7. April 1962 in Berlin) ist eine deutsche Politikerin der BRD-Blockpartei Die Linke. Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen (2016–2020); Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (2006–2011).

Werdegang

1978 bis 1981 Berufsausbildung mit Abitur in Berlin mit anschließendem Studium an der Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar.

1980 trat Lompscher in die SED ein. 1986 Diplom-Ingenieurin für Städtebau. Von 1986 bis 1996 wissenschaftliche Mitarbeiterin an Forschungseinrichtungen. Von 1992 bis 1996 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung in Berlin und Erkner. 1996 bis 2001 wiss. Referentin im Abgeordnetenhaus von Berlin. Von 1996 bis 2000 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus.

Von Dezember 2001 bis Oktober 2006 war Lompscher Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung im Bezirksamt Berlin-Lichtenberg und damit verantwortlich für die Stadtplanung, die Vermessung, das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt sowie das Amt für Bauen und Verkehr. Seit der Gründung des Berliner Landesverbands der Partei Die Linke am 1. Juli 2007 ist sie dessen stellvertretende Vorsitzende.

In ihr Ressort fiel auch die Einführung der Umweltzone in Berlin, die der Berliner Senat bereits 2005 wegen Überschreitung der EU-Schadstoffgrenzwerte beschlossen hatte. Ein weiteres erklärtes Ziel ist die „Klimahauptstadt“ (→ Klimawandel).

Lompscher war zwischen 2006 und 2011 Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Das Amt als Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen hatte sie seit Dezember 2016 inne. Sie gilt als eine Erfinderin des umstrittenen Berliner Mietendeckels.[1][2]

Lompscher wurde aufgrund ihrer Mietenpolitik aus Kreisen der Immobilienwirtschaft heftig bekämpft. Doch unter Druck geriet sie zugleich aus der mitregierenden SPD, die es offenbar nicht verwunden hat, daß sie das Bauressort 2016 an die Linke abgeben musste.

Lompscher trat wegen Steuerhinterziehung am 2. August 2020, als Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, ab.[3] Sie hatte Bezüge in Höhe von 15.427 Euro aus öffentlichen Ämtern für landeseigene Häuser der Steuerbehörde verschwiegen.[4][5][6] Lompscher gehörte Aufsichtsgremien der Investitionsbank Berlin (IBB), der Tempelhof Projekt GmbH und der Tegel Projekt GmbH an. Diese drei mit dem Amt verbundenen Aufsichtsratsmandate hat sie ebenfalls niedergelegt.[7]

Kritik

  • Der Berliner CDU-Chef Frank Henkel übte Kritik: „Wowis Truppe ist ein Trümmer-Haufen!“
„Der Kinderschutz ist bei Rot-Rot in denkbar schlechten Händen. Das Netzwerk hat immer noch große Löcher. Personal ist Mangelware. So blieben die Schlagzeilen über verwahrloste Kinder leider auch 2008 auf der Tagesordnung. Die Umweltzone knebelt vor allem den Mittelstand und das Handwerk, denn aufgrund der Umrüstung der Fahrzeuge drohen hohe Kosten. Der dadurch drohende Verlust von Arbeitsplätzen schreckt Rot-Rot nicht ab. Nach Expertenansicht lässt sich aber auch nach einem Jahr keine einzige Verbesserung feststellen. Senatorin Lompscher muss umdenken, bevor sich weitere Arbeitsplätze aus dem Staub machen.“ [8]

Mitgliedschaften / Ämter

  • Mitglied der Partei Die Linke
  • Mitglied des Landesvorstandes
  • 1990 bis 1992 Mitglied der BVV Treptow
  • Verein der Freunde der Hauptstadtzoos
  • Freundeskreis des Theaters an der Parkaue
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • Investitionsbank Berlin (IBB)
  • Tempelhof Projekt GmbH
  • Tegel Projekt GmbH

Familie

Lompscher ist geschieden, hat einen erwachsenen Sohn und lebt in Berlin.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. 22. Oktober 2019: Der rot-rot-grüne Berliner Senat beschließt als Reaktion auf die stark gestiegenen Mieten in der Bundeshauptstadt einen „Mietendeckel“. Er sieht vor, die Mieten für 1,5 Mio. vor dem Jahr 2014 gebaute Wohnungen für fünf Jahre auf dem Stand von Mitte 2019 einzufrieren. Der Mietendeckel umfasst auch eine Tabelle mit Mietobergrenzen, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten. Darin sind maximal 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter vorgesehen. Sie dürfen bei Neuvermietungen nicht mehr überschritten werden. Bestandsmieten dürfen um nicht mehr als 20 % über den Obergrenzen liegen. Mieter sollen andernfalls auch eine Mietsenkung fordern können, wobei dann allerdings auch die Lage der Wohnung eine Rolle spielen soll. Das endgültige Gesetz und flankierende Maßnahmen sollen bis Ende Februar 2020 vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Die Opposition und die Immobilienwirtschaft kritisieren die Pläne scharf. Sie befürchten negative Auswirkungen auf Wohnungsbau und Modernisierungen. Der Vorsitzende der Berliner CDU, Kai Wegner, kündigt wegen des seiner Auffassung nach rechtlich unzulässigen Eingriffs in Eigentumsrechte juristische Schritte an.
  2. 30. Januar 2020: Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt den sogenannten Mietendeckel. Das Gesetz sieht vor, dass die Mieten 2020 und 2021 gar nicht und in den drei Folgejahren nur um jährlich 1,3 % angehoben werden dürfen. Für neue Verträge gelten bei Wohnungen, die vor 2014 errichtet wurden, Obergrenzen. Für danach gebaute Wohnungen gilt der Mietendeckel nicht. Bestandsmieter, die deutlich mehr zahlen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietsenkung beantragen.
  3. 2. August 2020: Die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (DIE LINKE), tritt mit sofortiger Wirkung zurück. Sie hatte es über Jahre versäumt, Vergütungen für Aufsichtsratsposten in landeseigenen Unternehmen wie vorgeschrieben teilweise an die Landeskasse zurückzuzahlen und sie zu versteuern.
  4. Zwischen 2017 und 2019 versäumte Lompscher, Zahlungen von rund 6900 Euro aus Tätigkeiten in Aufsichtsgremien an die Landeskasse weiterzuleiten.
  5. Lompscher soll Bezüge in Höhe von 15.427 Euro nicht beim Finanzamt angegeben haben. Den Fehlbetrag in Höhe von 7.000 Euro habe die Linken-Politikerin nun an die Berliner Landeskasse überwiesen, teilte eine Senatssprecherin mit. Abgeordnete des Stadtstaates dürfen nur in landeseigenen Firmen gegen Bezahlung in Unternehmensgremien tätig werden. Dabei ist es ihnen gestattet, pauschal bis zu 6.135,50 Euro zu behalten.
  6. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/bezuege-nicht-richtig-abgefuehrt-berliner-bausenatorin-lompscher-tritt-zurueck/
  7. Tätig war die Senatorin in den Aufsichtsräten der landeseigenen Förderbank IBB, in der Tempelhof Projekt und der Tegel Projekt. 2017 erhielt sie dafür 7325 Euro, 2018 waren es nach Angaben ihrer Sprecherin sogar 8200 Euro. Davon hätte sie jeweils 6135,50 Euro behalten dürfen. 1189,50 Euro und 2064,50 Euro hätte sie an die Landeskasse abführen müssen – was Lompscher versäumte. Eben diese Einnahmen in Höhe von 3254 Euro hätte sie stattdessen also versteuern müssen.
  8. CDU-Henkel. Wowis Truppe ist ein Trümmer-Haufen!bild.de, 1. Januar 2009