Luxemburger Abkommen

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Am 10. September 1952 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische „Außenminister“ Moshe Scharett das Luxemburger Abkommen (Agreement between the Federal Republic of Germany and the State of Israel), in dem sich die BRD verpflichtete, an Juden, die sich in Palästina niedergelassen hatten, Geld zu zahlen. Die BRD sicherte „Israel“ für die Eingliederung von einer halben Million Juden sowie für angebliche Vermögensverluste von Juden während des Zweiten Weltkrieges gegen Deutschland eine globale Entschädigung von drei Milliarden D-Mark zu.

Eine analoge Regelung über eine Summe von 450 Millionen D-Mark wurde zusätzlich mit der Dachorganisation der jüdischen Organisationen im Rahmen des Londoner Schuldenabkommens vereinbart. Im Bundestag stieß die Ratifizierung des Abkommens auf Widerstände, vor allem wegen der Höhe der vereinbarten Zahlungen. Mit nur 239 der 360 anwesenden (von insgesamt 402) Abgeordneten wurde der Vertrag am 18. März 1953 schließlich angenommen. Während die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) geschlossen der Vereinbarung zustimmte, enthielten sich zahlreiche CDU/CSU-Abgeordnete oder verweigerten gar ihre Zustimmung. Die Zahlungen sollten die Westintegration der neugegründeten BRD erleichtern. Die DDR trat der Vereinbarung gar nicht erst bei.

1992 trat das sogenannte Artikel-2-Abkommen als Zusatzprotokoll zum Einheitsvertrag in Kraft, das Bedingungen und Höhe der Entschädigung regelten. Jährlich verhandeln Vertreter der Jewish Claims Conference und des Bundesfinanzministeriums über Anpassungen, die unter anderem durch neue Erkenntnisse aus der Geschichtsforschung nötig werden, um keine Opfergruppen außen vor zu lassen. Derzeit können Betroffene eine Einmalzahlung in Höhe von 2556 Euro oder monatliche Beihilfen in Höhe von 300 Euro erhalten.

Ab 2012 sollen weitere Personen aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion für das erlittene Leid im Zweiten Weltkrieg vom deutschen Staat entschädigt werden.[1]

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Dort gebe es noch Menschen, die bisher nicht anspruchsberechtigt gewesen seien, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am 15. November 2012 im rbb-Inforadio. Da solche Anspruchsberechtigte identifiziert worden seien, müssten sie auch eine Entschädigung bekommen, ergänzte er. Schäuble und der Vorsitzende der Jewish Claims Conference, Julius Berman, hatten am 15. November 2012 in Berlin eine Neufassung des Entschädigungs-Abkommens unterzeichnen. Neben der Aufnahme eines ganz neuen Personenkreises sehen die Änderungen nach Angaben eines Sprechers auch Vereinfachungen beim Nachweis und eine Vereinheitlichung der Beihilfen vor. So soll unter anderem der Zeitraum, der bei einem Entschädigungsantrag als Zeit „nationalsozialistischer Verfolgung“ nachgewiesen werden muss, verkürzt werden. Künftig haben den Angaben zufolge diejenigen Anspruch, die mindestens jeweils drei Monate Haft in einem Konzentrationslager oder Ghetto oder mindestens sechs Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen, beispielsweise im Untergrund oder einem Versteck, nachweisen können. Bisher waren die verlangten Nachweiszeiten mindestens doppelt so lang.