Machetenanschlag in Hamburg-Barmbek am 28. Juli 2017
Beim Machetenanschlag in Hamburg-Barmbek am 28. Juli 2017 stürmte ein Einzeltäter in eine Kaufhalle der Handelskette Edeka in der Fuhlsbüttler Straße, tötete einen Passanten und verletzte sechs weitere (zwei davon schwer). Der Angreifer wurde auf der Straße anschließend von Männern gestellt, umringt und an der Flucht gehindert. Der Attentäter rief in Höhe des Bahndamms der U-Bahn-Linie 3 (Restaurant Block House) bei seiner Flucht: „Allahu akbar!“ (frei übersetzt: „Gott ist groß!“).
Inhaltsverzeichnis
Tatablauf
Wegen der zahlreichen Notrufmeldungen löste die Polizei einen Großeinsatz mit Terrorwarnung aus, da sie aufgrund der unklaren Lage zunächst nicht sicher war, ob tatsächlich nur ein Einzeltäter den Angriff ausgeführt hatte. Etliche Notarztwagen, ein Rettungshubschrauber und ein Sanitätsbus (der regulär für Evakuierungen, etwa bei Bränden, genutzt wird) trafen kurz nach der Tat am Tatort ein, die Fuhlsbüttler Straße wurde weiträumig abgesperrt. Die Notrufe gingen ab 15.11 Uhr bei der Polizei ein. Der Zugriff erfolgte dann in der Hellbrookstraße. Mordkommission und Staatsschutz begannen unmittelbar mit ihren Ermittlungen.
Am Tattag haben auch internationale Medien über den Anschlag berichtet, darunter Paul Joseph Watson bei InfoWars.com. In der globalen Berichterstattung geht jedoch die Veralltäglichung solcher religiös motivierten Anschläge in westlichen Städten in dieselbe Richtung wie erkennbare Versuche, dieses Terrorgeschehen aktiv zu verharmlosen (nach der Argumentationsfigur, islamischer Terror habe nichts mit dem Islam zu tun): Beide Tendenzen führen dazu, daß ein Anschlagsereignis mit einem Todesopfer, wie hier, als Nicht-Nachricht untergeht oder rasch in Vergessenheit gerät.
Der Täter
Zu dem Täter gibt es verschiedene Angaben. Es soll sich um den 26jährigen polizeibekannten Islamisten Ahmad Alhaw handeln, der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geboren wurde. Aus Sicherheitskreisen will der Tagesspiegel erfahren haben, daß es sich um einen 1991 in Saudi-Arabien geborenen Palästinenser handele, der im Zuge der Asylantenflut in die Bundesrepublik Deutschland kam.[1] Der Täter war ausreisepflichtig, hatte sich aber vorsorglich seiner Ausweispapiere entledigt und konnte so angeblich nicht abgeschoben werden.[2]
Der Hamburger Staatsschutzsenat erkannte im März 2018 auf Lebenslänglich mit der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.[3] Dieses Strafmaß mag für völlig verblendete Täter als ungewöhnlich streng angesehen werden, stellt es doch sicher, daß keiner der (über Ministerpräsidenten, über den Bundespräsidenten oder auf anderem Wege) beschrittenen Gnadenwege Aussicht auf Entlassung bietet. Das qualifizierte Lebenslänglich strebt einen wirksamen Schutz der Bevölkerung an. Für die Urteilsfindung war (mutmaßlich) endlich auch einmal der Gesichtspunkt der Generalprävention maßgeblich, das bedeutet: Bei öffentlichkeitswirksamen Fällen – hier also einem religiösen Terroranschlag, der weltweit zur Kenntnis genommen wurde – soll das Strafmaß voll ausgeschöpft werden, damit in Lauerstellung befindliche zukünftige Täter mit höchster Wirkung abgeschreckt werden, eine plumpe Märyrerlegende nachzuäffen.
Filmbeiträge
Verweise
- Peter Maxwill: „Du Hund, du bist kein Mann!“ Zivilcourage bei Messerattacke in Hamburg, Der Spiegel (SPON), 9. Februar 2018
- Machete-wielding man ’screaming Allahu Akbar’ kills one person and injures several others during rampage in Hamburg supermarket, dailymail.co.uk, 28. Juli 2017
- Merkel: Trauere um Opfer der „grausamen Attacke“, Der Tagesspiegel, 29. Juli 2017
- Suizidgefahr bei Ahmed A. – Totale Überwachung für den Barmbek-Attentäter, Hamburger Morgenpost, 31. Juli 2017
- Keine „Terror-Anklage“: Mord-Prozess gegen Edeka-Killer von Hamburg-Barmbek beginnt am Freitag – Die Verwandlung des Ahmad A., Epoch Times, 9. Januar 2018