Metapedia:Werkstatt/Kampfbegriff

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Definition Kampfbegriff

Im Vergleich zu einem politischen Schlagwort, ist ein Kampfbegriff geeignet, einen politischen Gegner in der Öffentlichkeit zu diffamieren. Ein Begriff muss natürlich nicht automatisch gleich ein Kampfbegriff sein, es kommt dabei selbstverständlich auf den Kontext der Verwendung an. Ein Merkmal für einen Kampfbegriff ist auch die Unredlichkeit der Aussage, z.B: Werturteil oder ein Geschmacksurteil. Ein weiteres hauptsächliches Merkmal ist die Eignung zu Diffamierung anderer. Eine wahre Tatsachenbehauptung hingegen, kann letztlich nicht als Kampfbegriff bezeichnet werden.

  • Diffamierung des Gegners in der Öffentlichkeit: Ein potientieller politischer Gegner soll mit Kampfbegriffen bedroht und in der Öffentlickeit diffamiert werden. Z.B.: Die Bezeichnung als "Rassist" kann durchaus als eine beabsichtigte Nötigung in Form einer offenen oder stillschweigende Androhnung von politischer Verfolgung mittels Diffamierungen wie übeler Nachrede betrachtet werden. Z.B.: die Endung des Begriffes Rassismus - Ismus erweckt den Eindruck, daß jemand sich nicht nur irrt sondern, ein engestirniger Fanatiker, ein politischer Extremist, usw. sei.
  • Nötigung des Gegenübers mit der Öffentlichkeit: Der Gegner soll durch subversiv angedrohte Diffammierung zu einem bestimmten Verhalten manipuliert werden, dabei wird die Öffentlichkeit als Druckmittel verwendet.
  • Täuschung des Gegenübers und der Öffentlichkeit: Der Gegner soll durch emotionelle Erpressung manipuliert werden, dabei wird aber auch die Öffentlichkeit durch subversiven manipulative Begriffe getäuscht.

Beispiele von Kampfbegriffen

Von einem Kampfbegriff kann man gerade auch im juristischen Sinne immer dann sprechen, wenn die Äußerung eigentlich keine wirkliche Tatsachenbehauptung beinhaltet, sondern letztlich nur ein Werturteil ist. Deshalb gilt z.B.: Rassist usw. laut Rechtsprechung in der BRD meist nicht als Beleidigung oder Verleumdung.

  • Rassist, Rassismus: Diese Begriffe bezeichnen zunächst nur, daß es sich um "irgend etwas" mit "Rasse" handelt. Es wird des öfternen auch mit zweifelhafter Logik argumentiert, daß es letzlich keine "Rassen" gäbe, sondern nur Rassisten die eben an diese glauben. Z.B.: Ein "Antirassist" der diesen Begriff zuerst verwendet ohne daß das Gegenüber von Rasse redet, müßte sich auch die Frage gefallen lassen, wie er denn gerade auf diesen Begriff kommt. Letztlich ist in diesem Sinne der Antirassist der jenige der an "Rassen" glaubt oder auch daran blaubt. Es werden z.B.: des öfteren auch Polizeibeamte als Rassisten bezeichnet, in der Absicht diese zu einer Handlung oder Unterlassung im Dienst zu nötigen.
  • Diskriminierung: Dieser Begriff ist im Allgemeinen auch juristisch darüber definiert, daß jemand anderes in der gleichen Situation besser behandelt wird. Z.B.: "Der hat mich diskriminiert, weil er den Arbeitsplatz, die Wohnung einem anderen gegeben hat". Diese Masche funktioniert eigentlich unter den "eigenen" oder "gleichen" Leuten z.B.:Deutschen kaum! Dies ist ein Indiz dafür, daß der Begriff Diskrimierung eigentlich in sich selbst insgeheim als unglaubwürdig erachtet wird. Besonders entlarfend hierbei ist der Begriff positive Diskriminierung.
  • Fremdenfeindlichkeit: Die Verwendung des Begriffes "Fremdenfeindlichkeit" oder „Fremdenhaß“, müßte eigentlich Zweifel an der Ernsthaftigkeit erwecken. Z.B: wieso sollte man jemand Fremdes wirklich hassen können. Hier ist als eine gutes Argument der Vergleich angebracht: "Türsteher sind wie Türschlösser usw. auch immer sehr fremdenfeindlich..."
  • Haßkriminalität: Die Verwendung von Begriffen „Haßkriminalität“ bei politisch motivierten Taten, müßten doch eigentlich Zweifel an der Ernsthaftigkeit erwecken. Hinter dem Begriff Haß steckt in diesem Kontext nur, daß dieser im Sinne der Urheber scheinbar eine Steigerungsform von "Rassismus", "Homophobie" usw. sein soll, welche zu aktiven Taten wie Äußerungen und Gewalt geführt hat. Auch hier entlarvt eigentlich die politisch einseitige Verwendung diesen Begriff von sich selbst.

Vermeintliche Kampfbegriffe

Von einem Kampfbegriff kann man hier gerade nicht sprechen, weil die Äußerung eine wahre Tatsachenbehauptung beinhaltet.

  • Deutschenfeindlichkeit: Die damalige Familienmisterin Christina Schröder (CDU) hatte im Jahre 2010 den Begriff Deutschenfeindlichkeit angeregt. Dies hatte zur Folge, daß sie im TV verhöhnt wurde[1]. Hier von einem Kampfbegriff zu sprechen, wäre prinzipiell eine Verleugnung der Realität, daß es so etwas wie Deutschenfeindlichkeit im Vergleich zur Ausländerfeindlichkeit überhaupt geben könnte. Hier zielt natürlich die Debatte lediglich darauf ab, daß dieser Begriff der "...feindlichkeit" möglichst nicht gegen die Urheber dieses Kampfbegriffes "Ausländerfeindlichkeit" selbst verwendet wird. Alleine die Aussage das es Deutschenfeindlichkeit eigentlich nicht gibt oder von der Definition nicht geben könnte, dieses messen mit zweierlei Maß, entlarft eigentlich den allgemeinen Begriff "....feindlichkeit" als subversiven unredlichen Kampfbegriff.
  • Frühsexualisierung: Z.B: bezogen einen Artikel von Heinz‐Jürgen Voß, wurde auf Wikipedia Frühsexualisierung als ein politischer Kampfbegriff bezeichnet [2]. „Frühsexualisierung ist ein politischer Kampfbegriff, der vor allem im rechten und konservativen politischen Spektrum zur Diffamierung pädagogischer Konzepte gebraucht wird, die die Behandlung von Sexualität von Kindern vor der Pubertät und Jugendlichen in Bildungsplänen verankern möchten.“[3] Dieser Begriff enthält keine Täuschungen, da der Sachverhalt der als Frühsexualisierung bezeichnet wird, letzlich eine wahre Tatsachenbehauptung ist. Es findet ja tatsächlich eine Sexualisierung der Schüler im größéren Umfang und im früheren Alter statt, wie bisher zuvor gewohnt. Man ist daher auch zur Annahme berechtigt, daß die Urheber der Frühsexualisierung diese möglichst früh beginnen möchten, um die Schüler möglichst einfach zu manipulieren. Man kann den Begriff "Frühsexualisierung" nicht einmal als unredlich oder unbeholfen bezeichnen, da hier keine Absicht einer Täuschung oder Diffamierung vorhanden ist.

Reaktion auf evtl. Kampfbegriffe

Wenn z. B.: von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Haß usw. die Rede ist, könnte es es sich hierbei um einen subversiven Kampfbegriff handeln. Da es sich bei einem Kampfbegriff es sich oft auch um einen unredlichen hinterhältigen Angriff auf die eigene Person oder das eigene Volk handelt, sollte sich über Begriffe dieser Art (Hintergründe, Absichten) usw. rechtzeitig Gedanken machen, um geeignet darauf reagieren zu können.

Rechtliche Betrachtung von Kampfbegriffen

Verschiene Personen wie Polotiker oder politische Aktivisten haben bereits versucht, juristisch gegen Begriffe wie Z.B.: "Rassist oder rassitisch" vorzugehen. Oft wurden klagen abgelehnt oder Anzeigen eingestellt, mit der Begründung dies seien entweder freien Meinungsäußerung gedeckt (d.h. keine Beleidigung) oder aber gar keine Tatsachenbehauptung (d.h. keine üble Nachrede). Dagegen haben Begriffe "Faschist" oder "Nazi" schon eher zu Verfahren, Verurteilungen oder Abmahnungen wegen Beleidigung und übler Nachrede geführt.

Alltagstauglichkeit von Kampfbegriffen

Begriffe wie "Rassist oder rassitisch" sind daher eher als "alltagstauglich" zu erachten, man kann diese eben leider subversiv auch auf alle nichtpolitischen Personen anwenden.

Verweise

  • [1]Die Zeit "Ja, ich diskriminiere Rechtsextreme" Ein Streitgespräch mit einem sozialdemokratischen Jungpolitiker

Fußnoten

  1. Deutschenfeindlichkeit im Morgenmagazin , youtube.de, 2010
  2. Heinz‐Jürgen Voß: Wenn rechtpopulistische Kreise gewinnen:, dasendedessex.de, 2014. Achtung!: Autor sehr fragwürdig, hat scheinbar kein Verständis für skeptische Reaktionen auf die Sexualisierung.
  3. Frühsexualisierung Achtung! Verweist auf die linksextreme Wikipedia!