Milch-Prozeß
Der sogenannte Milch-Prozeß (United States of America vs. Erhard Milch) ist das zweite von zwölf Nachfolgeverfahren des „Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses“, die im Zuge der alliierten Umerziehungs-Politik durchgeführt wurden.
Verlauf
Der Prozeß fand vom 13. November 1946 bis zum 17. April 1947 vor einem VS-amerikanischen Militärgericht im Justizpalast zu Nürnberg statt. Angeklagt war der Feldmarschall der Luftwaffe Erhard Milch. Ihm wurde drei Anklagepunkte zur Last gelegt:
- Kriegsverbrechen, einschließlich Mord, Sklavenarbeit, Deportation von Zivilist zwecks Sklavenarbeit, grausame und unmenschliche Behandlung von Fremdarbeitern und die gewaltsame und zwangsweise Benutzung von Kriegsgefangenen in Kriegsoperationen.
- Kriegsverbrechen, einschließlich Mord, in Folter und Tod mündende Druck- und Niedrigtemperaturexperimenten mit unfreiwilligen Opfern.
- Verbrechen gegen die Menschheit, einschließlich Mord und denselben, in Punkt 1 und 2 spezifizierten gesetzeswidrigen Akten gegen Deutsche und Mitglieder anderer Nationen.
Milch plädierte in allen Anklagepunkten auf unschuldig und wurde zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt.
Verweise
- HTML PDF Englische Prozeßprotokolle: Trials of War Criminals Before the Nuernberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10, Volume II, Case No. 2: The Milch Case
Die Schauprozesse der Alliierten
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