Petersburger Verträge
Die Petersburger Verträge von 1772, 1793 und 1795 bezeichnen die Verträge der Großmächte Rußland und Österreich-Ungarn, die auf Betreiben Rußlands in St. Petersburg abgeschlossen wurden und die sogenannten polnischen Teilungen behandelten. Durch diese Verträge wurde niemand ermordet oder vertrieben, es handelte sich schlicht um die territoriale Verwaltungshoheit eines Gebietes von Europa. Rußland als treibende Kraft hatte dabei besonderes Interesse, sich nach Westen auszudehnen und somit stärker an Europa anzulehnen.
Polen wiederum war interessiert daran, den russischen Einfluß so gering wie möglich zu halten, da die langfristigen russischen Absichten einer dauerhaften Verwaltung Polens unverkennbar waren. Demzufolge war es polnisches Bestreben, sich unter österreichische oder preußische Verwaltung zu begeben, zumal gerade letztere sich als äußerst vorteilhaft für das rückständige Land erwiesen hatte.
Im Zuge des Wiener Kongresses wurde jedoch Polen als eigenständiger Staat in seinen rechtmäßigen Grenzen bereits 20 Jahre später wiederhergestellt und dann 1916 als Königreich Polen gemeinsam vom Deutschen Reich und Österreich-Ungarn erneut proklamiert.
Inhaltsverzeichnis
Erster Vertrag vom 5. 8. 1772
Auf Betreiben des russischen Zarenreichs, mit dem Ziel der Befriedung von Aufständen im später so genannten russisch-Polen, und der österreichischen Monarchie kam eine Aufteilung der zukünftigen Verwaltung eines Drittels des bis dahin unter polnischer Verwaltung stehenden Gebietes zustande, zu der auch Preußen herangezogen wurde. Der polnische Reichstag bestätigte am 30. 9. 1773 völkerrechtlich wirksam diesen Petersburger Vertrag, da das Land mittlerweile unregierbar geworden war. Damit wurde auch das Land des Deutschen Ordens, das Polen durch kriegerische Ereignisse an sich gerissen hatte und vorwiegend von Deutschen besiedelt war, wieder zurückgewonnen. Die Wiedervereinigung Westpreußens mit Deutschland stellte nun auch wieder eine Landbrücke zwischen Preußen und Brandenburg her. Danzig kam jedoch nicht zu Preußen, sondern wurde im Zuge des Vertrags als „Freie Stadt“ deklariert.
Siehe auch: Erste Teilung Polens
Zweiter Vertrag vom 23. 1. 1793
Dieser Vertrag wurde vom polnischen Reichstag abgelehnt und allein von Rußland mit Waffengewalt durchgesetzt. Polen mußte nun russische Truppen im Lande zu dulden, Rußland die Führung sämtlicher Kriege überlassen und sämtliche Verträge mit dem Ausland den Russen zur Genehmigung vorlegen. Der preußische König Friedrich Wilhelm II. lehnte dies ab, wobei jedoch die deutsche Stadt Danzig nun der Verwaltung Preußens zugesprochen wurde, da eine einzelne Stadt als deutscher Staat auf Dauer nicht lebensfähig gewesen wäre. Ein Teil des polnischen Gebietes wurde als Südpreußen unter preußische Verwaltung gestellt. Dieser Vorgang war nicht ungewöhnlich, befand sich doch auch Westpreußen zeitweise unter polnischer Lehnshoheit (Verwaltungsübertragung).
Dritter Vertrag vom 3. 1. 1795
Rußland und Österreich einigten sich in dem Vertrag dahingehend, gemeinsam die hoheitliche Aufsicht über Rest-Polen auszuüben. In der Überzeugung, so allein die Unruhen in Polen beenden zu können, die auch die deutschen Grenzen bedrohten, erfolgte der Beitritt Preußens zu dem Vertrag erst am 24. Oktober 1795, obwohl es an den bereits ein halbes Jahr zuvor erfolgten Vertragsverhandlungen gar nicht teilgenommen hatte.
Verweise
Literatur
- G. Chr. Petzet: „Russisch-Polen und die osteuropäischen Interessen. Ein Mahnruf an das Jahrhundert“, 1870 (PDF-Datei)