Privatautonomie

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Die Ausführungen beziehen sich auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland.

Privatautonomie heißt, seine Rechtsverhältnisse durch Rechtsgeschäfte nach eigenem Willen gestalten zu können. Sie ist ein wesentliches Merkmal des Privatrechts. Wichtigster Ausdruck der Privatautonomie ist die Vertragsfreiheit.

Die Privatautonomie ist vielfach eingeschränkt durch Vorschriften, welche die BRD-Parteienherrschaft aus ideologischen Gründen erlassen hat und erläßt. Kern solcher einschränkender Vorschriften sind zumeist gleichmacherische, eigentumsfeindliche und weitere kultur- und rassenmarxistische Vorstellungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Beispiele finden sich ausgeprägt in Vorschriften, die das Arbeitsleben, die Wohnraummiete oder den „Verbraucherschutz“ betreffen. Gerechtfertigt werden nahezu alle diese Eingriffe in die Privatautonomie mit dem „Schutz des sozial Schwächeren“. Ihn definieren in der BRD die Blockparteien im Zusammenspiel mit Kirchen, Sozialkonzernen (wie Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) und Gewerkschaften.

Notwendige Grenzen der Privatautonomie bestehen auch im öffentlichen Interesse, beispielsweise im Bereich des Natur- und Tierschutzes oder des Bauens. Eine allgemeine Grenze der Privatautonomie bildet die anerkannte Sittenordnung, konkretisiert in Vorschriften gegen Sittenwidrigkeit.

Siehe auch

Literatur

  • Keith Knight (Hg.): Voluntarismus: Aufsätze, Texte und Zitate über die Freiheit, Independently published, 2023, ISBN‎ 979-8378044351 [427 S.]
  • Birgit Kelle, René Zeyer u. a.: Infantilismus: Der Nanny-Staat und seine Kinder. Verlag Frank&Frei, 2016, ISBN‎ 978-3950408164 [224 S.]