RAD-Dienstauszeichnung

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Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst für 25 Jahre, links Herren (Spaten und Ähren), rechts Damen (Hakenkreuz und Ähren)

Die RAD-Dienstauszeichnung, offiziell „Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst“, war eine Dienstauszeichnung (DA) für alle Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes im Dritten Reich. Genaue Verleihungszahlen lassen sich nicht belegen, da im RAD Millionen deutsche Männer und Frauen gedient haben. Die Dienstauszeichnung des Reichsarbeitsdienstes konnte u. a. neben einer Dienstauszeichnung der Wehrmacht gleichrangig getragen werden

Erläuterung

RAD-DA für Männer 4. bis 1. Stufe (von links)

Verordnung

Die RAD-Dienstauszeichnung wurde per Verordnung am 30. Januar 1938 von Adolf Hitler gestiftet:

RAD-Dienstauszeichnung, Widmung.jpg
„Aus Anlaß der fünften Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung stifte ich als Anerkennung für treue Dienste im Reichsarbeitsdienst die ‚Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst‘. Die Einzelheiten bestimmt die Satzung. Berlin, den 30. Januar 1938, Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler, Der Reichsminister des Innern Frick.“

Durchführungsverordnung

Aufgrund des § 7 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 1. Juli 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 725) und des Artikels 4 der Satzung der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst vom 30. Januar 1938 (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 59) ordne ich an:

  • § 1: Die Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst wird nur an Angehörige des Reichsarbeitsdienstes einschließlich des Arbeitsdienstes für die weibliche Jugend verliehen.
  • § 2:
    • (1) Auf die Dienstzeit, deren Vollendung für die Verleihung der einzelnen Stufen der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst nach Artikel 2 der Satzung jeweils erforderlich ist, werden angerechnet:
      • 1. die Zeit der Ableistung der Wehrpflicht, soweit sie die Arbeitsdienstpflicht übersteigt,
      • 2. die Dienstzeit im Nationalsozialistischen Arbeitsdienst,
      • 3. die im hauptamtlichen Dienst der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände verbrachte Zeit.
    • (2) Als Dienstzeit im Reichsarbeitsdienst gilt auch die hauptberuflich für den Reichsarbeitsdienst und der Nationalsozialistischen Arbeitsdienst geleistete Dienstzeit.
  • § 3: Für die Fertigung der Vorschlagslisten (§ 1 der Durchführungsverordnung) ist das in der Anlage abgedruckte Muster zu verwenden.

Verleihung

Die Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst wurde nach der am gleichen Tag erlassene Satzung der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst als „eine Anerkennung für treue Dienstleistungen im Reichsarbeitsdienst“ in vier Stufen verliehen:

  • für 4jährige treue Dienstleistungen die 4. Stufe
  • für 12jährige treue Dienstleistungen die 3. Stufe
  • für 18jährige treue Dienstleistungen die 2. Stufe
  • für 25jährige treue Dienstleistungen die 1. Stufe.[1]

Aussehen und Trageweise

Die Dienstauszeichnung der 4. Stufe ist eine ovale, bronzene Medaille, die auf der Vorderseite das Zeichen des Reichsarbeitsdienstes in erhabener Prägung, auf der Rückseite die Inschrift:

Für treue Dienste im Reichsarbeitsdienst zeigt. [2]

Die Dienstauszeichnung 3. Stufe gleicht der 4. Stufe; ist jedoch silbern.

Die Dienstauszeichnung 2. Stufe gleicht der 3. Stufe; auf dem Bande eingewebt wird aber das silberne Hoheitsabzeichen getragen.

Die Dienstauszeichnung der 1. Stufe gleicht der 2. Stufe; Medaille und Hoheitszeichen sind jedoch golden. Die Dienstauszeichnung aller vier Stufen wird am kornblumenblauen Bande auf der linken Brustseite getragen.

Die Stücke der Dienstauszeichnung, die an Angehörige des Wehrdienstes für die weibliche Jugend verliehen werden, tragen auf der Vorderseite das Zeichen des Arbeitsdienstes für die weibliche Jugend.[3]

Bekannte Träger

Siehe auch

Literatur

  • Heinrich Doehle: Die Auszeichnungen des Großdeutschen Reichs. Berlin 1945.
  • Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Band 4. Württemberg II – Deutsches Reich. Zentralstelle für wissenschaftliche Ordenskunde, München 2001, ISBN 3-00-00-1396-2.
  • Reichsgesetzblatt Teil I, Nr. 8, 1938 Seite 59, 60, 61, 91, 93

Verweise

Fußnoten

  1. Artikel 2 der Satzung der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst, Reichsgesetzblatt Nummer: 8 vom 30. Januar 1938, Seite 59
  2. Artikel 3 Absatz 1 der Satzung der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst, Reichsgesetzblatt Nummer: 8 vom 30. Januar 1938, Seite 59
  3. Artikel 3 Absätze 2, 3, 4, 5 und 6 der Satzung der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst, Reichsgesetzblatt Nummer: 8 vom 30. Januar 1938, Seite 60