Reichskolonialamt

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Dienstflagge des Reichskolonialamtes,
Deutsches Reich 1892–1918

Das Reichskolonialamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, deren Aufgabe die Verwaltung der deutschen Kolonien bzw. Schutzgebiete war. Nach dem Ersten Weltkrieg trat das Reichskolonialministerium am 20. Februar 1919 die Nachfolge des Reichskolonialamts an. Es befaßte sich vor allem mit der Abwicklung der verlorenen Kolonien.

Kurzchronologie

Plakat des Reichskolonialministerium für eine Kolonial-Ausstellung, 1935
  • 1907 Bildung des Reichskolonialamts aus der seit 1890 bestehenden Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts
  • 1919 Umwandlung in ein Reichskolonialministerium und Übernahme der Abwicklungsgeschäfte für die ehemaligen deutschen Kolonialgebiete
  • 1920 nach dessen Auflösung Übernahme der Aufgaben durch das Reichsministerium für Wiederaufbau (Kolonialzentralverwaltung) bis zu seiner Auflösung 1924, danach Bearbeitung der Kolonialangelegenheiten wieder durch das Auswärtige Amt

Geschichte

Entwicklung

Bis 1890 war die politische Abteilung des Auswärtigen Amtes, Dezernat für die deutschen überseeischen Interessen, für die deutsche Kolonialpolitik zuständig. Ab diesem Zeitpunkt gab es eine eigene Kolonialabteilung, die zwar im Auswärtigen Amt angesiedelt, aber direkt dem Reichskanzler unterstellt war.

Ab 1896 beherbergte die Abteilung auch das Kommando über die Schutztruppen, das bis dahin beim Reichsmarineamt angesiedelt gewesen war (ab 1897 „Kommando der Schutztruppen“).

Mit einem Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde das Reichskolonialamt gebildet. Dabei handelte es sich in erster Linie um eine verwaltungstechnische Veränderung: Die Kolonialabteilung wurde weitgehend unverändert in eine eigenständige Behörde umgewandelt.

Unterstellung

Das Reichskolonialamt war direkt dem Reichskanzler unterstellt. An der Spitze der Behörde standen ein Staatssekretär und ein Unterstaatssekretär.

Abteilungen

  • Abteilung A befaßte sich mit politischen und allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten.
  • Abteilung B bearbeitete Finanz-, Verkehrs- und technische Aufgaben.
  • Abteilung C war für Personalfragen zuständig.
  • Als vierte Abteilung fungierte das Kommando der Schutztruppen.
  • Für Kassenangelegenheiten im engeren Sinne gab es eine „Kolonialhauptkasse“.
  • Beratungsgremium fungierte zunächst der Kolonialrat, der aber 1908 aufgelöst und durch Fachkommissionen mit Sachverständigen ersetzt wurde.
  • Für wissenschaftliche, insbesondere geographische Aufgaben existierte einige Jahre vor der Auflösung des Amtes eine „Landeskundliche Kommission“.
  • 1911 wurde eine „Ständige Wirtschaftliche Kommission“ gebildet.
  • Im Deutschen Landwirtschaftsrat und in der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft gab es darüber hinaus Kommissionen, die eigens zur Beratung des Reichskolonialamts gebildet wurden.

Führungskräfte

Direktoren

Direktoren oder Dirigenten der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt
Nr. Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
1 Friedrich Richard Krauel 1890 1890
2 Paul Kayser 1890 1896
3 Oswald Freiherr von Richthofen 1896 1898
4 Gerhard von Buchka 1898 1900
5 Oscar Wilhelm Stübel 1900 1905
6 Ernst Fürst zu Hohenlohe-Langenburg 1905 1906
7 Bernhard Dernburg 1906 1907

Staatssekretäre

Staatssekretäre des Reichskolonialamtes
Nr. Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
1 Bernhard Dernburg 17. Mai 1907 9. Juni 1910
2 Friedrich von Lindequist 10. Juni 1910 3. November 1911
3 Wilhelm Heinrich Solf 20. Dezember 1911 13. Dezember 1918
4 Johannes Bell als kolonialpolitischer Gesandter in Versailles[1] 13. Februar 1919 20. Juni 1919


NS-Reichskolonialministerium

Bis zum 17. Februar 1943 gab es das Reichskolonialministerium (Planungs- und Organisationsphase seit 1940), wurde aber wie der Reichskolonialbund und das Kolonialpolitische Amt der NSDAP kriegsbedingt aufgelöst bzw. aufgegeben.

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hrsg.): Kolonialmetropole Berlin. Eine Spurensuche. Berlin-Edition, Berlin 2002, ISBN 3-8148-0092-3, S. 31.