Reichsverteidigung
Unter Reichsverteidigung (RV) verstand man im Dritten Reich und im Zweiten Weltkrieg die Verteidigung des Deutschen Reiches sowie das eroberte Gebiet gegen jedweden Feind zu Land, zu Luft oder zu Wasser durch Heer, Luftwaffe, Kriegsmarine, Waffen-SS und deren zahlreichen unterstützenden Verbänden.
Begriffserläuterung
In der Nachkriegsliteratur verwenden Militärhistoriker zumeist den verallgemeinernden Begriff Reichsverteidigung als Synonym für die Reichsluftverteidigung, d. h. die Reichsverteidigung gegen Terrorflieger durch Jagdwaffe, Luftabwehr und Flak-Artillerie im Luftkrieg.
Ebenso wird in der Fachliteratur die Bezeichnung „Reichsverteidigungsminister“ für die Zeit um 1933 bis 1935 mit Reichswehrminister bzw. Reichskriegsminister gleichgesetzt.
Verteidigungsbehörden des Reiches
- Reichsverteidigungsbezirk
- Reichsverteidigungskommissar
- Reichsverteidigungsrat
- Ministerrat für die Reichsverteidigung