Reichstierschutzgesetz

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Das Reichstierschutzgesetz wurde am 24. November 1933 auf Veranlassung der Reichsregierung unter Reichskanzler Adolf Hitler verabschiedet. Es war damit das weltweit erste staatliche allgemeine Tierschutzgesetz.

Geschichte

Bereits 1927 forderte ein nationalsozialistischer Abgeordneter im Deutschen Reichstag Maßnahmen gegen Tierquälerei und Schächten. 1932 schlug die NSDAP ein Verbot der Vivisektion von Tieren vor. Nach dem Regierungsantritt Adolf Hitlers wurde dann am 21. April 1933 das Schächten unter Strafe gestellt. Das „Gesetz über das Schlachten von Tieren“ vom 21. April 1933 gebot, warmblütige Tiere beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben. Ausnahmen waren nur bei Notschlachtungen gestattet. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlungen wurden Geldstrafen oder Gefängnisstrafen von bis zu sechs Monaten Haftdauer angedroht. Das Gesetz trat zum 1. Mai 1933 in Kraft (RGBl. I, S. 203.) und gehörte damit zu den ersten Gesetzgebungsmaßnahmen nach der nationalsozialistischen Revolution. Es war damit das erste reichsweite Gesetz seiner Art.

Reichsmarschall Hermann Göring erklärte das Gebiet um sein Jagdanwesen Carinhall zum Tierschutzgebiet und verkündete im August 1933, daß die unerträgliche Folter und das Leiden der Tiere ein Ende haben müßten und drohte, all diejenigen in ein Konzentrationslager zu schicken, die noch immer glaubten, Tiere behandeln zu können, wie es ihnen beliebe.

Dies veranlaßt heutige BRD-Historiker dazu, selbst dieses Gesetz als bloßes Mittel zur „antisemitischen Propaganda“ zu bezeichnen, da es in der Tat auch einen großen Teil der Juden und deren - heutzutage politisch-korrekt gern als „religiöse Tradition“ verharmloste - grausame und niederträchtige Art des Schlachtens, das sogenannte Schächten, betraf. Daß in diesem Zusammenhang die Fakten nicht etwa dem Nationalsozialismus, sondern dem Judentum einen eindeutig bösartigen Charakter bescheinigen, wird heutzutage entweder aus ideologischer Verblendung, oder aus reinem Opportunismus heraus vollkommen ausgeblendet.

Was heutzutage meist unterschlagen wird, ist, daß das deutsche Tierschutzgesetz für die gesamte damalige Welt Pionier- und Vorbildcharakter hatte. In anderen europäischen Ländern, aber auch in Nordamerika, konnten sich Tierschützer und Tierschutzvereine von nun an auf dieses Gesetz berufen, was den weltweiten Kampf gegen Tierquälerei deutlich unterstützte.

Wesentliche Aspekte aus dem Reichstierschutzgesetz sind auch heute noch in den Tierschutzgesetzen der BRD, der BRÖ und der Schweiz enthalten. Allerdings gelten hinsichtlich der Tierquälerei aus „religiösen Gründen“ teilweise weitreichende Ausnahmeregelungen, die vorwiegend dem Judentum, aber auch dem Islam entgegenkommen.

Siehe auch