Süddeutscher Bund

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Der Süddeutsche Bund (auch Südbund) war als Folge des Deutschen Bruderkrieges und des Prager Friedens ein geplantes Schutz- und Trutz-Bündnis der süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt als Pendant zum mächtigen Norddeutschen Bund, welcher die Fesseln des Kaisertums Österreich im Rahmen des Deutschen Dualismus abwarf und die als Druckmittel vorgetragenen Befindlichkeiten Frankreichs zurecht außer Acht ließ.

Aufgrund des klugen Taktierens des Bundeskanzlers Otto von Bismarck, der die süddeutschen Staaten durch Verträge einband, aber auch durch den reichseinigenden Einsatz vom Bayerischen Ministerpräsident Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, der – trotz Ablehnung durch den König von Preußen – eine deutliche Anlehnung an den Norddeutschen Bund und nicht an Österreich und dessen Vertragspartner Frankreich anstrebte, wurde der „Südbund“ schnell ad acta gelegt.

Erläuterung

„Nach langen, z. T. mit Heftigkeit ausgetragenen Verhandlungen trat im Juli 1867 die im April angenommene Bundesverfassung in Kraft. Die Verfassung enthielt eine Reihe föderalistischer und liberaler Elemente. So bot sie den Einzelstaaten ausreichend Freiraum im Bundesrat und schrieb freie, allgemeine Wahlen zum Parlament fest, eine der ältesten und wichtigsten Forderungen liberaler Demokraten. Nicht zuletzt dadurch wollte Bismarck auch die südlichen deutschen Länder zum Beitritt in den Bund reizen. Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes hatte Bismarck die Einheit Deutschlands nördlich der Mainlinie vollzogen. Das konnte aber nur eine Zwischenstufe auf dem Weg zur Einigung Gesamtdeutschlands sein. Er erhoffte sich deshalb von der weiteren Entwicklung ein allmähliches Zusammenwachsen des Nordens mit den süddeutschen Staaten. Dabei vertraute er auf die Anziehungskraft der Verfassung und auf die verbindende Kraft wirtschaftlicher Interessen. Das lag aber keinesfalls im französischen Interesse. Frankreich, das im Vertrag von Prag die Schaffung des Norddeutschen Bundes nicht hatte verhindern können, wollte wenigstens die Selbstständigkeit der süddeutschen Staaten gewahrt wissen. Dadurch sollte auch die Schaffung eines deutschen Nationalstaates unter preußischer Führung verhindert bzw. verzögert werden, da dies die Stellung Frankreichs schwächen würde. Um gegen die Interessen Frankreichs den süddeutschen Staaten die Tür zum Norddeutschen Bund dennoch zu öffnen, gelang es Bismarck, mit ihnen nach Einzelverhandlungen in kurzer Folge sogenannte Schutz- und Trutzbündnisse abzuschließen. Mit Königreich Württemberg erfolgte der Vertragsabschluss am 13. August 1866, mit Großherzogtum Baden am 17. August, mit Königreich Bayern am 22. August und mit Großherzogtum Hessen am 3. September. Durch diese Verträge wurden die süddeutschen Länder militärisch an Preußen gebunden. So wurde auch eine Anpassung der jeweiligen Heeresverfassungen an das preußische Vorbild verlangt. Damit bildeten die Verträge sozusagen auch eine militärische Klammer um die süddeutschen Staaten, die die Grenzen des Norddeutschen Bundes eigentlich schon deutlich überschritt. Noch enger wurde diese Klammer durch die im Sommer 1867 geschlossenen Zollvereinsverträge. Die bisherige lockere Zollgemeinschaft[1] wurde durch politische Institutionen, wie Zollparlament und Zollbundesrat, ergänzt. Dies bedeutete nun auch die kapitalmäßige und handelspolitische Verknüpfung Süddeutschlands mit Preußen bzw. dem Norddeutschen Bund. Wirtschaftlich war der deutsche Nationalstaat damit schon gegründet.“[2]

Fußnoten

  1. Schon am 22. März 1833 hatte Preußen mit den Königreichen Bayern und Württemberg und dem Großherzogtum Hessen den Zollvereinigungsvertrag abgeschlossen. Der bestehende Süddeutsche Zollverein ging damit vereinbarungsgemäß, am 1. Januar 1834, im „Deutschen Zollverein“ auf.
  2. Der Norddeutsche Bund – Zwischenstufe zur nationalen Einheit Deutschlands