Sonderbereich Mürwik

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Marineschule Mürwik, Sitz der bislang letzten deutschen Reichsregierung

Der Sonderbereich Mürwik war Hauptquartier des Oberkommandos der Kriegsmarine und die letzte verbliebene Exklave des Deutschen Reiches unter der Reichsregierung Dönitz auf dem Gelände des Marinestützpunktes Mürwik bei Flensburg, von dem aus vom 12. Mai bis 23. Mai 1945 die Regierungsgeschäfte des Reiches weiterhin getätigt wurden. Die entsprechenden Regierungsverlautbarungen wurden über den Reichssender Flensburg verbreitet.

Erläuterung

Karte von Mürwik im Jahre 1945

Nach der Besetzung Flensburgs am 5. Mai 1945 durch britische Truppen gestanden diese den deutschen Regierungsmitgliedern – im Rahmen ihres Aufgabenbereichs – Bewegungsfreiheit zu, das Wehrmachtsgelände und der Ort waren bis zum 22. Mai 1945 nicht regulär militärisch besetzt. Bis zum 22. Mai trat die deutsche Regierung weiterhin regulär zu Kabinettssitzungen zusammen. Täglich, pünktlich um 10 Uhr, eröffnete der bislang letzte Reichspräsident Dönitz die Kabinettssitzungen.

Einfall der Invasoren

Am 23. Mai 1945 wurden die Regierungsmitglieder dann völkerrechtswidrig verhaftet. Dazu schrieb Großadmiral Karl Dönitz in Bad Mondorf im Juli 1945:

„Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 7. Juli eine aus 3 Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 u.a. die Feststellung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen.

Um Mißverständnissen über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung:[1]

  1. Die Kapitulation ist von meinen Beauftragen auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht zugestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anerkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.
  2. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai 1945 im Geschäftsverkehr gestanden.
  3. Die im Abschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebietes hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.
  4. Ebensowenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.
  5. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.“

Siehe auch

Fußnoten

  1. Dönitz-Erklärung Juli 1945 („Bad Mondorfer Erklärung“) in: Manfred Roeder: „Ein Kampf um's Reich“, 1979, S. 30; ebenfalls zitiert in: „Nacht“ von Holger Fröhner, S. 64 (eingeschränkte Voransicht auf Google-Bücher), Walter Lüdde-Neurath: „Regierung Dönitz, die letzten Tage des Dritten Reiches“, S. 166; Herbert Grundmann: Handbuch der deutschen Geschichte, Band 2, Klett-Cotta, 1976, S. 609; Andreas Kruber: „Erwachsen werden schwer gemacht: Alte Seelen in einer neuen Zeit“, S. 320 (eingeschränkte Voransicht auf Google-Bücher)