Pinter, Stephen F.

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Stephen F. Pinter)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Stephen F. Pinter (Lebensrune.png 23. November 1888 in Deutsch-Schützen, Burgenland; Todesrune.png 30. März 1985 in Hemet, Riverside County, Kalifornien) war ein US-amerikanischer Rechtsanwalt und früher Revisionist.

Wirken

Leserbrief

Pinter, der nach dem Kriege innerhalb von Deutschland und Österreich als Rechtsberater für das US-Kriegsministerium diente, machte in der weitverbreiteten katholischen Zeitung Our Sunday Visitor am 14. Juni 1959 folgende Feststellung:

„Ich war nach dem Kriege als Rechtsanwalt für das US-Kriegsministerium während 17 Monaten in Dachau und kann bestätigen, daß es in Dachau keine Gaskammern gab. Was dort Besuchern und Touristen gezeigt und fälschlicherweise als Gaskammer bezeichnet wird, war ein Krematorium. Ebenso gab es in keinem Konzentrationslager in Deutschland eine Gaskammer. Uns wurde erzählt, daß es in Auschwitz eine Gaskammer gab, aber weil das in der sowjetischen Besatzungszone lag, war es uns nicht erlaubt, dies zu besichtigen, weil die Sowjets das nicht erlauben würden.
Was mir während der 6 Nachkriegsjahre in Deutschland und Österreich möglich war festzustellen, war, daß eine Anzahl von Juden getötet worden war, aber die Zahl von 1.000.000 wurde bestimmt niemals erreicht. Ich habe Tausende von Juden vernommen, ehemalige Insassen von Konzentrationslagern in Deutschland und Österreich und halte mich selbst für einen Fachmann auf diesem Gebiet.“

Eidesstattliche Erklärung

Im Münchner Sündermann-Prozeß (29. Februar 1960) vor der 5. Strafkammer des Landgerichtes München I wurde folgende eidesstattliche Erklärung vorgelegt:

„Ich, der unterzeichnete Stephen F. Pinter, seit dem Jahr 1920 Rechtsanwalt in der Stadt St. Louis im Staat Missouri, USA, erkläre hiermit, daß ich von Jänner 1946 bis Juli 1947 als US-Armeeanwalt in Dachau tätig war, und zwar als Ankläger.
Während ich aber in jeder Weise mein Bestes tat, um das wirklich anständige Recht zu vertreten und die Justiz des Hasses zu verhindern, gab es dort eine Anzahl von Personen, die immer wieder falsche oder unbegründete Anklagen gegen deutsche Gefangene erhoben und mit Hilfe notorisch meineidiger Zeugen vor den damaligen militärischen Gerichten sehr oft Erfolge erzielen konnten, die den wirklichen Tatsachen nicht entsprachen.
Als Resultat solcher Mißjustiz wurden leider viele unschuldig verurteilt und einige auch hingerichtet.
Von den großen Verhandlungen in Dachau waren es besonders der Malmédy-Prozeß und die KZ-Lager-Fälle Mauthausen und Buchenwald, die während meiner dortigen Anwesenheit, aber nicht Anteilnahme wegen ihrer Unrechtmäßigkeiten bekannt waren.
Stephen F. Pinter.“

Veröffentlichungen

  • Leserbrief an die „Deutsche Wochenschrift“, St. Louis, Missouri, vom 20. November 1958; abgedruckt in „Suchlicht“, einer Beilage zu Nation Europa, 1959, Heft 10
  • Leserbrief an die Zeitung „Our Sunday Visitor“, Huntington, Indiana, 14. Juni 1959, S. 15
  • Beeidigte Erklärung, St. Louis, Missouri, vom 9. Februar 1960; in: Nation Europa, 1960, Heft 4, S. 68
  • Die Kollektivschuld, in: Nation Europa, 1960, Heft 9, S. 9–11
  • Leserbrief an die „Deutsche National-Zeitung und Soldaten-Zeitung“, ohne Datum; teilweise abgedruckt in: Deutsche National-Zeitung und Soldaten-Zeitung, Nr. 26 vom 1. Juli 1966, S. 1 und 11
  • Brief von Stephen F. Pinter an Robert J. Miller, vom 22. März 1974 (Nachlass Prof. Robert Faurisson)

Urheberschaft unklar

  • Analyse der Schlußfolgerungen des Baldwin-Berichts – Untersuchung des Malmedy-Massakers, Oktober 1949; in: „Der Malmedyprozeß – Ein Ringen um Gerechtigkeit“ von Ralf Tiemann, Munin-Verlag, Osnabrück 1990, S. 282–311
  • Freiheit in Ketten, in: Der Weg, 1954, Heft 4, Dürer-Verlag, Buenos Aires, S. 268–272
  • Auf den Straßen der Wahrheit, in: Der Weg, 1954, Heft 8, Dürer-Verlag, Buenos Aires, S. 572–578 [Pseudonym: Warwick Hester][1]

Verweise

Achtung 2.png Bitte beachten Sie zu den aufgeführten Verweisen auch diesen Warnhinweis!


Fußnoten

  1. Udo Walendy druckte den Artikel 1990 leicht gekürzt unter dem Titel „Der Dr. Pinter-Bericht“ nach und stellte dort den Bezug zu Stephen F. Pinter her. Vgl. Historische Tatsachen, 1990, Nr. 43, S. 20–23