Der Fall Malmedy

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Malmédy-Prozeß)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Fall Malmedy bezeichnet einen Vorfall während der Ardennenoffensive Ende 1944 unter Joachim Peiper, der innerhalb der 1. SS-Panzer-Division „Leibstandarte-SS Adolf Hitler“ eine Panzergruppe führte.

Die Lage

Im Oktober und November 1944 wurden aufgefrischte Divisionen der Waffen-SS im Rahmen der 6. Panzerarmee westlich Köln-Bonns versammelt, um am 16. Dezember zusammen mit Truppen des Heeres und der Luftwaffe zur Ardennenoffensive anzutreten. Der dazu am 11. Dezember ergangene Operationsbefehl des I. SS-Panzerkorps verlangte von den unterstellten Heeresdivisionen den Durchbruch durch die amerikanischen Stellungen und von der 1. SS-Panzerdivision und 12. Panzerdivision den unmittelbar anschließenden raschen Durchstoß zur Maas bei Lüttich ohne Rücksicht auf Gefährdung der eigenen Flanken und auf den Anschluß der nachfolgenden Truppe. Der Befehl enthielt die Anordnung, daß Gefangene von den vorn eingesetzten Panzertruppen durch nachfolgende Infanterieeinheiten zu übernehmen und nach rückwärts abzutransportieren waren.

Der Vorgang

Unterstellung der schnellen Gruppe „Knittel“ als Grundlage des „Falls Malmedy“ (Stellungnahme von Dietrich Ziemssen am 10. Juli 1949)

In Durchführung des Angriffsbefehls trat die gepanzerte Gruppe „Peiper“ am 16. Dezember 44 um 10.00 Uhr zur Mitwirkung beim noch nicht vollendeten Durchbruch an. Am 17. fuhr Peiper mit dem Kdr. des SPW.-Bataillons in die Spitzengruppe.

Um die Mittagszeit wurde südlich von Malmedy bei Baugnez von der Panzergruppe Peiper eine vom Norden kommende Lastwagenkolonne der VS-amerikanischen Invasoren gesichtet und sofort, schon auf größere Entfernung, mit Panzerwaffen beschossen. Die völlig überraschten Amerikaner – eine kampfungewohnte Beobachtungsbatterie – wurden kopflos. Fahrer sprangen in voller Fahrt ab, die Fahrzeuge fuhren ineinander, einzelne brannten. Die amerikanischen Soldaten suchten teilweise Deckung und schossen nach den Panzern, andere nach dem nahen Waldrand, ein Teil ergab sich bei Annäherung der Panzer und wurde von den Panzerführern in Richtung Osten zu den deutschen rückwärtigen Linien gewiesen. Die Panzerspitzengruppe fuhr weiter, ohne sich um den Verbleib der überrumpelten Amerikaner zu kümmern. Mit einem Abstand von 5 bis 10 Minuten folgte die nachfolgende gefechtsbereite Panzergruppe.

Von diesen wurden die amerikanischen Soldaten erneut als Feindgruppe angesprochen und beschossen. Der amerikanische Leutnant Lary hat nach seiner eigenen Aussage beim ersten Angriff mit der Panzerspitzengruppe seine Männer aufgefordert, sich zu verteidigen und sich zunächst nicht zu ergeben. Offenbar schlossen sich nach dem Weitermarsch der Panzerspitze die am Kampfplatz verbliebenen Amerikaner wieder zusammen und wurden dann erneut beschossen.

Nach dem Bericht der 1. amerikanischen Armee vom Februar 1945 sollen an der Straßenkreuzung, südöstlich Malmedys, die Leichen von 71 VS-amerikanischen Soldaten gefunden worden sein. Das medizinische Gutachten enthält im einzelnen die Schuß- und Splitterverletzungen der Toten, außerdem den Inhalt der Taschen und weiteres persönliches Eigentum, Wertsachen usw. und stellt auch fest, daß die Toten nicht beraubt worden sind. Die einzelnen Befunde wurden jeweils durch fotografische Aufnahmen unterstützt.

Der VS-amerikanische General Eisenhower, der ein halbes Jahr später eine Million deutsche Gefangene auf den Rheinwiesenlagern sterben ließ, nutzte den Vorfall bei Malmedy propagandistisch aus. In den VSA lief eine Pressekampagne mit Greuelmeldungen über den Vorgang an. Es wurde behauptet, die Männer der Waffen-SS hätten die Gefangenen aus nächster Nähe erschossen und beraubt.

Eine Kostprobe der Schilderung der Greueltat, die angeblich von der SS begangen worden sei, war in einem in der „Revue“ erschienenen „Tatsachenroman“ von Author Will Berthold zu lesen:

Die beiden Panzer nahmen ihn, (den amerik. Serganten) zwischen ihre Flanken in die Mitte (...) der eine gab auf der linken Kette Gas, der andere auf der rechten. Als die Panzer weiterrollten fielen Fleischbrocken von ihren Ketten ab.

Ein Indiz für die alliierten Lügen im Zusammenhang mit diesem Vorgang ist die Tatsache, daß die Gruppe Peiper danach noch weitere Gefangene machte. Einer, der vier Tage lang Gefangener war und dann ausbrach, kam freiwillig zum Prozeß, um für Peiper und seine Männer auszusagen. Es war der VS-amerikanische Major Hal McCown, der bei der Behandlung der Gefangenen ein untadeliges Verhalten bescheinigte.[1]

Der Malmedy-„Prozeß”

Joachim Peiper beim Malmedy-„Prozeß“, 1946
(→ Peipers Worte aus Landsberg)

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wollte man durch Folter, beispielsweise Zertrümmerung der Hoden, Geständnisse erpressen, um Deutsche an den Galgen zu bringen und Argumente für die Umerziehung des deutschen Volkes zu sammeln. So sind auch die Geständnisse im sogenannten Malmedy-Prozeß zustandegekommen.[2] Nach Kriegsende wurden die Männer der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte-SS Adolf Hitler gezielt gesucht und nach Schwäbisch Hall transportiert. Bei den dortigen Verhören wurden derart grausame Foltermethoden angewandt, daß einige der Männer vor Verzweiflung den Freitod wählten.

Die Vorbereitungen des Terrorprozesses

Die Sonderbeauftragten der Untersuchungskommission Ellis und Shumaker verhörten alle auffindbaren Angehörigen der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte SS „Adolf Hitler“ in den Gefangenenlagern der Westalliierten. Die Verhöre bestanden aus Mißhandlungen, auch die Schwerstverletzten blieben von den Drohungen und Schlägen nicht verschont. Über 1.100 Divisionsangehörige wurden nach Schwäbisch Hall gebracht, von denen für die Anklageuntersuchung 700 Mann zurückgehalten wurden. Aus diesen 700 sonderten die Amerikaner alle älteren Unterführer ab. Nur die Offiziere und die jüngsten Soldaten (denen man geringe Widerstandskraft zutraute) sollten vor das Tribunal gestellt werden. Ein Drittel der Angeklagten war unter 20 Jahre alt. Am 11. April 1946 wurde allen 74 in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten die gleiche Anklageschrift ausgehändigt. Ein Angeklagter wurde, weil französischer Staatsbürger, aus dem Prozeß genommen. Das Verfahren gegen ihn vor der französischen Justiz eingestellt, da die Anklageunterlagen nicht anerkannt wurden. Viele der Verhörten wurden mit Nervenzusammenbrüchen aus Schwäbisch Hall in Heilanstalten gebracht.

Die VSA-Ankläger

Hauptankläger im Malmedy-Prozeß war Leutnant-Colonel Burton F. Ellis, der zugleich die Mißhandlungen und die teilweise tödlich verlaufenden Erpressungsversuche während der Untersuchungshaft zu verantworten hatte. Ihm zugeteilt war der Ankläger Captain Shumaker.

Als Beamte der Voruntersuchung und Mitankläger in den Prozesen zeichneten sich besonders der Lt. William R. Perl und die Zivilangestellten Thonn, Kirschbaum und Ellowitz durch beispielloste Grausamkeiten aus.

Am 9. Mai wurde für die 74 SS-Soldaten der Kriegsgefangenenstatus aufgehoben und in den Status für Zivil-Internierte überführt.

Die Mittel, mit denen die VS-amerikanischen Beamten ihre „Geständnisse“ bekamen:

Den Männern wurde Straffreiheit in Aussicht gestellt, falls sie die Offiziere belasteten; den Offizieren wurde vorgehalten, ihre Offiziersehre fordere die Übernahme der Verantwortung für die Taten der Männer, die dann vielleicht freikämen, während sie, die Offiziere sowieso verloren seien.

Zur Förderung der Zermürbung waren die Angeklagten stets in Dunkelhaft. Die Nachtruhe wurde laufend gestört.

Zur Vorbereitung auf Verhöre gab es Schläge mit der Faust und mit Metallstangen, weiterhin Fußtritte gegen Schienbeine und Geschlechtsteile, Quälereien, Schläge und Umherstoßen unter blutverschmierten Kapuzen, stundenlanges Wartenlassen in Achtung-Stellung oder mit erhobenen Armen unter den Kaputzen sowie Zigaretten- und Zigarrenausdrücken auf der Brust.

Während des Verhörs:

Brutalste Mißhandlungen mit schweren Verletzungen, häufig Schläge und Tritte bis zum Eintritt der Bewußtlosigkeit.

Als „wirksamere“ Verhörmethoden:

Scheinverhandlungen als Schnellgericht mit Todesurteilen bei Kruzifix und Kerzen mit falschen Zeugen, falschen Eiden, gefälschten schriftlichen Aussagen unter Nutzung von amerikanischen Offiziersuniformen.

Als stärkstes Mittel:

Scheinhinrichtungen mit Kapuze mit Anziehen des Strickes bis zum Eintritt der Bewußtlosigkeit nach Aufforderung zum Äußern eines letzten Wunsches in Anwesenheit eines „Priesters“.

Mit Hilfe dieser Gerichtspraktiken wurden die „Geständnisse“, die sogenannten „statements“, erreicht, die von der Anklage dem Gericht vorgelegt, vom Gericht als Beweismittel anerkannt und auf Grundlage derer die Urteile gesprochen wurden.

Drei deutsche Soldaten, welche mit Spuren schwerster Mißhandlungen aufgefunden wurden, verübten nachweislich Suizid. Bei sieben weiteren Toten während der Vernehmungen ist Suizid wahrscheinlich.

Die Gerichtsverhandlung

Die Verteidiger hatten weder Einblick in die Akten, noch die Möglichkeit, die Verteidigung vorzubereiten. Erst am Tage der Eröffnung der Hauptverhandlung wurden sie zum Gericht zugelassen und konnten dann die Unterlagen zusammentragen. Während der Gerichtsverhandlung erklärten 51 von 53 deutschen Soldaten, die von der VS-Anklagebehörde zu Belastungen erpreßt und schwer mißhandelt worden waren, daß ALLE ihre Geständnissse erpreßt worden seien. Ein Verteidiger, der amerikanische Oberst Willis M. Everett aus Atlanta, legte aus Protest gegen die Untersuchungsmethoden die Verteidigung nieder, so daß sich erneut ein Anwalt Akteneinsicht verschaffen mußte.

Die Urteile

Das Hohe Gericht erkannte die Beweiskraft aller eingebrachten – und mit teils tödlicher Mißhandlung erwirkten – Geständnisse und fällte am 11. Juni 1946 über alle Angeklagten den Spruch:

„Schuldig im Sinne der Anklage.“

Es wurden verurteilt:

  • 43 Angeklagte zum Tode durch den Strang
  • 22 Angeklagte zu lebenslänglicher Haft
  • 2 Angeklagte zu 20jähriger Haft
  • 1 Angeklagter zu 15jähriger Haft
  • 5 Angeklagte zu 10jähriger Haft

Die Untersuchungsausschüsse

Nach etwa zwei Jahren, am 20. Marz 1948, bestätigte General Clay als Gerichtsherr 12 Todesurteile, setzte 27 herab und hob 4 auf.

Deutsche Illustrierte schreiben Lügenmärchen

In einer seit langem wirksamen Kampagne berichten deutsche Illustrierte gemeinsam mit zahlreichen Auslandsjournalen der Weltöffentlichkeit. Man vermischt „Tatsachenberichte“ verantwortungslos mit verfälschenden Lügen und Haßphantasien.

„Um dreiviertel acht Uhr ist das Hinrichtungskommando vollzählig. Der erste wird gehen. Eigruber, Gauleiter von Linz, oberster Chef des KZ Mauthausen. Hände über den Rücken gefesselt, Posten links,Posten rechts, Schwindel im Kopf, Grauen im Nacken. Noch 15 m Leben, 15 mtr. auf einem Wege, der mit hunderten von Opfern bestreut ist. Er bleibt stehen und küsst das Kreuz, das ihm der Priester hinhält, weil man nicht sicher sein kann, ob es nicht doch nützlich ist ... Eine Bestie hat noch 40 Sekunden Zeit zum Leben. Der Mann der jetzt brüllt, tobt, geifert ..." – Zeitschrift „Revue“

Der Geistliche Rat, Oberpfarrer a. D. K. Morgenschweiß, der Gefängnispfarrer in Landsberg, stellte verschiedene Lügenmeldungen Will Bertholds in der „Revue“ richtig:

„[...] die Wahrheit nicht richtig geschildert ist, sowohl das Verhalten Eigrubers. Ebenso falsch ist der Zeitpunkt, denn die Hinrichtung begann nicht um acht Uhr, sondern um neun Uhr vormittags und der erste war nicht Eigruber, der katholisch war, sondern ein Protestant. Die Männer wurden dem Alphabet nach zum Galgen geführt. Die Wahrheit ist folgende... Bezüglich Eigrubers, den ich ja immer selbst betreut habe, auch in der letzten Nacht noch unmittelbar vor dem Gang zum Galgen, den ich auch begleitet habe zum Galgen ist folgendes zu sagen: Eigruber zeigte eine durchaus ruhige, feste und männliche Haltung. Als er aus der Zelle geführt wurde, blieb er auf dem Korridor stehen und rief seinen Kameraden im Hause zu: ‚Es lebe Deutschland‘. Davon, daß er das Kreuz geküßt habe auf dem Gang, ist gar keine Rede. Ich habe keinem außerhalb der Zelle oder unter dem Galgen das Kreuz zum Kuß gereicht. Das Gerüst hat unter den Tritten Eigrubers ebensowenig ‚geächzt‘ wie unter den Tritten der anderen Männer. Eigruber hat nicht ‚gebrüllt‘ oder ‚getobt‘ sondern wohl mit lauter Stimme, aber fest und bestimmt gesagt ‚Es lebe Deutschland. Ich schätze es als eine Ehre, vom ungerechtesten und brutalsten Sieger auf der Welt gehenkt zu werden!‘ Ich stand unmittelbar neben ihm auf dem Galgen und habe diese Worte ganz deutlich so gehört, sie sind mir ganz unauslöschlich im Gedächtnis geblieben.
Ich habe bereits öffentlich Stellung genommen gegen die [...] Ich habe der ‚Revue‘ in der Sache selbst geschrieben [...] gegen die falsche Berichterstattung im allgemeinen, aber darauf nur eine äußerst oberflächliche, nichtssagende Antwort bekommen, ja in unverschämter Art, daß in der Weihnachtsnummer ein großes Bild erschien, wie ich in der Todeszelle mit einem Delinquenten bete.“

In der Folge kommt die Wahrheit ans Licht

Der VS-amerikanische Oberrichter Leroy van Roden, Mitglied einer 1948 nach Deutschland entsandten Kommission zur Untersuchung von Foltervorwürfen, berichtete in einer am 14. Dezember 1948 vor dem Chester Pike Rotary-Klub gehaltenen Rede[3]:

„Alle !! außer zwei Deutschen der 139 von uns untersuchten Fälle hatten Schläge auf die Hoden erhalten, deren Folgen unheilbar waren. Dies war eine von unseren amerikanischen Untersuchern ständig angewandte Prozedur.
Manchmal wurde ein Gefangener, der sich geweigert hatte, eine Aussage zu unterschreiben in einen schwach beleuchteten Raum geführt, wo eine Gruppe von in Uniformen gekleideter amerikanischer ziviler Untersuchungsbeamter rund um einen schwarz verhängten Tisch saß, auf dem ein Kruzifix zwischen zwei brennenden Kerzen stand. Dem Angeklagten wurde erklärt: ‚Sie werden jetzt Ihren amerikanischen Prozeß haben.‘ Der Scheingerichtshof sprach ein Scheintodesurteil aus, dann wurde dem Angeklagten gesagt:
‚Sie werden in ein paar Tagen, wenn der General das Urteil gebilligt hat, gehängt werden. Wenn sie in der Zwischenzeit dieses Geständnis unterzeichnen, werden wir erreichen, daß man sie freispricht.‘
Einige Angeklagte haben trotzdem nicht unterzeichnet. Wir waren entsetzt darüber, daß das Kruzifix für einen solchen schandbaren Zweck benutzt wurde. In einem anderen Falle betrat ein als katholischer Priester verkleideter Untersuchungsbeamter die Zelle eines der Angeklagten, hörte dessen Beichte an, erteilte ihm die Absolution und gab ihm dann einen freundlich gemeinten Rat:
‚Unterzeichnen sie alles; was die Leute sie zu unterzeichnen ersuchen. Das wird ihnen die Freiheit bringen. Auch wenn es falsch sein sollte, kann ich ihnen im voraus Absolution für eine Lüge geben, die sie erst erzählen werden.‘
In manchen Fällen genügte schon Einzelhaft oder die Drohung mit Repressalien gegen die Familie des Gefangenen oder Zeugen, um diesen dazu zu bringen, eine vorbereitete Aussage zu unterschreiben, die andere belastete. In anderen Fällen zogen die Untersuchungsbeamten dem Angeklagten eine schwarze Kapuze über den Kopf und hieben ihm dann mit Schlagringen ins Gesicht oder droschen mit Gummiknüppeln auf ihn ein.
Es gab keine Geschworenen. Der Gerichtshof bestand aus zehn Offizieren, die gleichzeitig als Richter und Geschworene fungierten und einem einzigen rechtskundigen Richter, dessen Entscheidung über die Zulässigkeit von Beweismaterial bindend war. Die als Beweismittel zugelassenen Aussagen waren von Männern gekommen, die zuerst drei, vier und fünf Monate in Einzelhaft gehalten worden waren, eingesperrt hinter vier Mauern ohne Fenster und ohne Möglichkeit, sich Bewegung zu machen. Durch einen Schlitz in der Türe wurde ihnen zweimal am Tag eine Mahlzeit hineingeschoben. Es war den Gefangenen nicht erlaubt, miteinander zu sprechen. Während dieser ganzen Zeit hatten sie keinerlei Verbindung mit ihren Familien oder einem Geistlichen.“

Die VS-amerikanische Journalistin Freda Utley schreibt folgendes über die Untersuchungen[4]:

„[Van Roden] berichtete, daß die amerikanischen Untersucher einem Deutschen brennende Streichhölzer unter die Fingernägel getrieben hatten, um ein Geständnis zu erpressen; dieser Mann erschien zu seinem Prozeß mit immer noch bandagierten Fingern. Ein anderer von diesem amerikanischen Richter erwähnter Fall betraf den eines 18 Jahre alten Jugendlichen, der, nachdem er ein paarmal verprügelt worden war, einwilligte, eine ihm von dem amerikanischen Untersuchungsbeamten diktierte Aussage zu unterschreiben. Nachdem 16 Seiten davon fertig waren, wurde der junge Mann für die Nacht eingesperrt. Während dieser Nacht hörten ihn die in den benachbarten Zellen liegenden Gefangenen ausrufen: Ich werde keine Lüge mehr unterzeichnen; als seine Gefängniswärter am nächsten Morgen kamen, hatte er sich am Gitter seines Zellenfensters erhängt. Trotzdem wurde sein unvollständiges und nicht unterzeichnetes Geständnis als Beweismittel im Prozeß gegen einen anderen Angeklagten angeboten.
Richter van Roden berichtete auch, daß Oberstleutnant Ellis und Leutnant Perl von der amerikanischen Anklagebehörde als Beschönigung für die ihnen zur Last gelegten Grausamkeiten angegeben hatten, daß auf andere Art Beweise nicht zu erhalten gewesen seien. Perl erklärte: ‚Wir hatten harte Nüsse zu knacken und mußten uns dazu überzeugender Methoden bedienen.‘ Perl gab auch zu, daß zu diesen überzeugenden Methoden Gewaltanwendung und Scheingerichtsverfahren gehörten und daß die Malmedy-Fälle aufgrund von Geständnissen behandelt wurden, die mit Hilfe derartiger Methoden beschafft worden waren. [...] Leider bereiteten die Untersuchungen der Richter van Roden und Simpson und deren Enthüllungen über diese beschämenden Vorfälle den Hinrichtungen derjenigen Deutschen kein Ende, die aufgrund unter Folterungen erpreßter Beweise zum Tode verurteilt worden waren. General Clay hatte zwar bereits die über einige der Verurteilten verhängten Strafen gemildert, es hatte aber den Anschein, als habe ihn das Geschrei der amerikanischen Presse gezwungen, die Hinrichtungen weitergehen zu lassen, statt eine Prüfung aller Verurteilten anzuordnen.“

Darüber hinaus wurden angebliche „Geständnisse” gefälscht und mit gefälschten Unterschriften versehen. Am 16. Mai 1946 wurde im amerikanischen Konzentrationslager Dachau ein Schauprozeß gegen 74 Angehörige der Waffen-SS eröffnet, von denen 43 zum Tode „verurteilt” wurden. Die „Ankläger” waren dieselben Personen, die zuvor die angeblichen Geständnisse erpreßt hatten. Ziel war es, im Vorfeld des Nürnberger Tribunals die Waffen-SS generell als „verbrecherische Organisation“ zu verunglimpfen.

Nach dem späteren öffentlichen Bekanntwerden der Foltermethoden und der tatsächlichen Vorgänge wurden die Todesurteile jedoch nicht mehr vollstreckt. In den VSA gab es dazu mehrere Untersuchungsausschüsse. In einem der Ausschüsse wurde das mehrheitlich jüdische Vernehmungs- und Anklagepersonal sogar schlicht als Verbrecherclique bezeichnet.[5]

Literatur

Dokumentation

  • McGill, Vogt: „Über Galgen wächst kein Gras, US-Folterjustiz vom Malmedyprozeß bis Abu Ghraib”, DVD, Polarfilm, ISBN-10: 3-937163-73-5, EAN-Code: 4028032072105
  • Mythos Malmedy: Kampfgruppe Peiper, Ardennen-Offensive 16. Dezember 1944. Dokumentation

Verweise

Fußnoten

  1. Der Große Wendig: Richtigstellungen zur Zeitgeschicht. Bände I-III, 3. Auflage 2007/08, Grabert-Verlag, Band II: S. 499 ff.
  2. K. W. Hammerstein, „Landsberg - Henker des Rechts?“, Wuppertal 1952
  3. Zit. n. Freda Utley, Kostspielige Rache, Ubers. v. Rudolf Andersch, Fritz Schlichtenmayer Verlag, Tübingen am Neckar, S. 209 ff.
  4. Freda Utley, Kostspielige Rache, Ubers. v. Rudolf Andersch, Fritz Schlichtenmayer Verlag, Tübingen am Neckar, S. 209 ff.
  5. Der Große Wendig, Band II: S. 504