Stifter
Als Stifter (mhd. stiftære; lat. conditor[1]) wird der Urheber, Gründer einer Institution (zum Beispiel einer Akademie, eines Bistums) und/oder eines Bauwerks (namentlich und ursprünglich der Gründer eines Stifts, Klosters), im weiteren einer Religion, eines Vereins usw. bezeichnet.
In der Alltagssprache spricht man auch von Friedensstifter, Ehestifter, Ünglücksstifter etc.