Jedem das Seine

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Stern des Schwarzen Adlerordens – Vorbild des Gardesterns; „Jedem das Seine“ (Jedem nach seinem Verdienst).

Jedem das Seine (lat.Suum cuique“) ist einer der klassischen Grundsätze des Rechts. In der lateinischen Version ist die Redewendung der verkürzte Wahlspruch („Die Gerechtigkeit erkennt man daran, daß sie jedem das Seine zukommen läßt.“) des von Friedrich I. gestifteten Schwarzen Adlerordens und davon abgeleitet auch die Losung der Feldjägertruppe der BRD-Bundeswehr.

Suum cuique in der Geschichte

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Suum cuique geht als Grundsatz auf das antike Griechenland zurück. In der „Politeia“ stellte Platon fest, daß Gerechtigkeit besteht, „wenn man das Seine tut und nicht vielerlei Dinge treibt“ (τὸ τὰ αὑτοῦ πράττειν καὶ μὴ πολυπραγμονεῖν δικαιοσύνη ἐστί, to ta autou prattein kai me polypragmonein dikaiosyne esti, IV 433a). Jeder soll das Seine (für die Gemeinschaft, den Staat) tun, und zwar in Art und Umfang so, wie es seinem Wesen, seinen Möglichkeiten und den individuellen Umständen entspricht. Ergänzend erklärte Platon, daß auch jeder das Seine bekommen soll und daß niemandem das Seine genommen werden soll (433e).

In dem politischen und juristischen Sinne „Jedem das Seine zuteilen“ wird die Formel unter anderem bei Cicero, De legibus 1, 6 19, verwendet, der dort an die Ableitung des griechischen Substantivs νόμος (nómos, Gesetz) von dem Wort νέμω (némo, zuteilen) erinnert: „Eamque rem (gemeint: legem) illi Graeco putant nomine a suum cuique tribuendo appellatam“ – „Und diese Sache (das Gesetz) sei, wie jene glauben, mit ihrer griechischen Bezeichnung nach dem ‚jedem das Seine zuteilen‘ benannt.“

Auch in Cicero, De officiis I,15, findet sich der Ausdruck: in hominum societate tuenda tribuendoque suum cuique et rerum contractarum fide: ... die Gesellschaft der Menschen aufrechtzuerhalten und jedem das Seine zukommen zu lassen, sowie in der Verläßlichkeit vertraglicher Abmachungen.

In den Institutionen des Kaisers Justinian heißt es ganz zu Beginn, im ersten Teil des Corpus Iuris Civilis: iuris praecepta sunt haec: honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere. – Die Gebote des Rechts sind diese: Ehrenhaft leben, niemanden verletzen, jedem das Seine gewähren (Inst. 1, 1, 3). Bei Ulpian im Corpus Iuris Civilis, Digesten 1, 1, 10, heißt es: Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi. – Die Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jedem sein Recht zukommen zu lassen. Dieser Satz wurde dann vom Verfasser der Institutionen, Tribonian als Definition an den Anfang des Gesamtwerkes gestellt (Inst. 1, 1, 1).

Verwendung des Begriffes heute

In der heutigen öffentlichen Diskussion gibt es einen Dissens (auch wegen politischer Korrektheit), ob die Redensart in der deutschen Sprache als „historisch belastet“, also von der derzeitigen Machthabern unerwünscht und damit tabuisiert ist oder nicht.[1]

Verbot von Tchibo- und Esso-Kaffeewerbung

„Jedem den Seinen“ – mit diesem Wahlspruch (Plakat) warben Tchibo und Esso für Kaffee. Der Wahlspruch spielt mit dem berühmten Spruch „suum cuique/Jedem das Seine“ („suum cuique“) des römischen Philosophen Cato der Ältere. Die Unternehmen warben bundesweit an rund 700 Esso-Tankstellen unter dem Wahlspruch „Jedem den Seinen“ für Kaffeesorten. Im Januar 2009 mußten sie Konsequenzen ziehen. Offensichtlich hatten die Konzerne nicht bedacht, daß der Spruch „Jedem das Seine“ historisch belegt ist: Er war u. a. über dem Eingang des Konzentrationlagers Buchenwald angebracht. Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Salomon Korn sagte der „Frankfurter Rundschau“, das Plakat sei entweder „eine nicht zu überbietende Geschmacklosigkeit“ oder ein Beispiel „totaler Geschichtsunkenntnis“.

Tchibo und Esso sind nicht die ersten, die aus „historischer Unkenntnis“ (und dem damit verbundenen Schuldkult) den Satz „Jedem das Seine“ für Werbezwecke verwenden. 1998 bewarb Nokia austauschbare Handy-Gehäuse. Die Plakate wurden mit dem Shakespeare-Titel „Was ihr wollt“ überklebt, nachdem unter anderem das American Jewish Committee dagegen protestiert hatte. Kurze Zeit später konnte der Handelskonzern Rewe einen Prospekt nicht mehr stoppen, in dem es hieß: „Grillen: Jedem das Seine“. Rewe entschuldigte sich öffentlich. 1999 stoppte Burger King in Erfurt nach Protesten eine Handzettelaktion mit dem Wahlspruch. 2001 gaben sich jüdische Kunden empört über eine Werbekampagne für Kontoführungsmodelle der Münchner Merkur-Bank.[2]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Gedankenlose Werbung, spiegel.de, 14. Januar 2009
  2. Tchibo und Esso stoppen Kaffeewerbung, 14. Januar 2009