Tätigkeits- und Leistungsabzeichen der Luftwaffe

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Tätigkeits- und Leistungsabzeichen der Luftwaffe ist eine Auszeichnung für Mitglieder der Luftwaffe aus dem Zweiten Weltkrieg.

Hintergrund

Nachdem das Deutsche Reich schon vor und im Ersten Weltkrieg 1914-1918 verschiedene kaiserlich deutsche sowie königlich preußische und königlich bayerische Fliegerabzeichen eingeführt hatte, schuf der Reichsminister der Luftfahrt für die im Entstehen begriffene deutsche Luftwaffe ähnliche Abzeichen. Am Anfang dieser Entwicklung stehen die Bestimmungen des Reichsministers der Luftfahrt vom 19. Januar 1935, mit denen das sog. Fliegerschaftsabzeichen geschaffen wurde. Weitere Bestimmungen des Jahres 1935 — so z. B. vom 14. März 1935 — veränderten die Verleihungsrichtlinien und die äußere Form der Fliegerabzeichen. Das gleiche gilt für die Jahre 1936 bis 1944. Noch bis in den Sommer 1939 kommt offiziell die Bezeichnung Militärfliegerabzeichen vor — im Gegensatz zu den von den Zivilfliegern getragenen Luftfahrt-Abzeichen. Alle diese Abzeichen der Luftwaffe wurden auf der linken Brustseite getragen und existieren meistens in einer Metallausführung, weitaus seltener in gestickter Form. Am Schluß des Krieges bestanden nebeneinander insgesamt 10 verschiedene Fliegerabzeichen.

Auch die Tätigkeitsabzeichen der Luftwaffe konnten in gestickter Ausführung getragen werden. Eine Anordnung des Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe vom 8. Mai 1942 untersagte dann die weitere Herstellung dieser Abzeichen in gestickter Form.

Der R. d. L. u. Ob. d. L. bestimmte am 8. Juni 1939:

Mit sofortiger Wirkung treten folgende Umbenennungen in Kraft:
  • Militär-(Mil.) Fliegerabzeichen in Luftwaffen-(Lw.) Fliegerabzeichen,
  • Militärflugzeugführerabzeichen in Luftwaffenflugzeugführerabzeichen

Siehe auch