Unfreie
Unter Unfreien versteht man jene Menschen im germanischen Ständesystem, die keine persönliche Freiheit besaßen und folglich weder Waffen, noch Eigentum besaßen. Eher galten sie selbst als das Eigentum eines Freien. Meistens wurden Kriegsgefangene und Schuldner zu Unfreien. Unfreie Männer durften nicht am Thing teilnehmen. Ein Aufstieg zum Freien war jedoch möglich. Der Status war erblich.
Das Ständesystem beruhte auf keiner bösartigen, barbarischen Absicht, sondern war den rauen und harten Lebensumständen der Germanen geschuldet. Bei allen europäischen Völkern – ebenso wie bei allen größeren Völkern auf der ganzen Welt – existierten (oder existieren) ähnliche Ständesysteme, die jedoch unterschiedlich ausgeprägt waren. Im antiken Rom offenbarte es sich zum Beispiel im groß angelegten Sklavenhandel.
Unfreie gelten als sächlich und daher als seelenlos. Ein moderner, unbewaffneter, steuerpflichtiger Mann würde einem Germanen wohl seelenlos und unfrei vorkommen.
Die Siedlungs- und Gesellschaftsstruktur der verschiedenen Germanenstämme war im Wesentlichen gleich. Die Familie bildete den Kern der germanischen Gesellschaft. Ihr gegenüber waren alle Mitglieder zu voller Loyalität verpflichtet. Das Oberhaupt hatte die Aufgabe die gesamte Familie zu schützen. Dies umfaßte auch die Unfreien, die Knechte und Mägde waren.[1]