Geschlechtsverkehr

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Geschlechtsverkehr (auch: Beischlaf oder Beiwohnung) ist die intime, körperliche Vereinigung von Mann und Frau mit dem Ziel der Kindererzeugung (→ Mutterschaft → Geburt) als Grundpfeiler der Familienplanung und/oder der persönlichen oder gegenseitigen Lustgewinnung (Befriedigung).

Aufgrund der geschlechtlichen Inkompatibilität können zwei gleichgeschlechtliche Partner hingegen keinen Geschlechtsverkehr miteinander haben, sondern diesen nur durch mißbräuchliche Verwendung von Gegenständen bzw. Körperöffnungen simulieren (→ „Homosexualität“).

Erläuterung

Der Geschlechtsakt wird im Volksmund auch „Liebe machen“, „sich lieben“ oder auch nur Sex genannt. Den erzwungenen Geschlechtsverkehr bezeichnet man als Vergewaltigung (Notzucht).

Man unterscheidet zwischen drei Dimensionen der menschlichen Sexualität: biologische Dimension (Fortpflanzung), soziale Dimension (Verbindung zu einem anderen Menschen) und psychologische Dimension (Lustgewinn). In jüngster Zeit ist zu beobachten, daß die ersten zwei Dimensionen immer weiter in den Hintergrund treten bzw. unterdrückt werden.

Unzucht

Unzucht ist ein Begriff für abartige Sexualpraktiken sowie (christlich geprägt) sexuelle Handlungen außerhalb des Ehestandes.

Kinderschänder begehen „Unzucht mit Unmündigen“, Schwule „widernatürliche Unzucht“ während Prostituierte „Gewerbsmäßige Unzucht“ begehen.

In der DDR entschied das Kammergericht Berlin 1949, Unzucht sei jede zur Erregung der Geschlechtslust vorgenommene Handlung, „die das Sittlichkeitsgefühl unserer Werktätigen verletzt“. § 175 StGB der BRD bestrafte bis 1969 auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“.

Siehe auch