Sexueller Mißbrauch von Kindern

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Der prominente Jude James Levine, Chefdirigent an der Metropolitan Opera („Met“), mutmaßlich Serientäter, blieb im Neu Yorker Milieu 50 Jahre lang unbehelligt – Meldung der FAZ v. 6.12.2017[1]

Sexueller Mißbrauch von Kindern ist die Durchführung sexueller Handlungen an Kindern. In der BRD ist sexueller Mißbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB strafbar. Als Kind werden nach deutschem Strafrecht Personen definiert, die noch keine vierzehn Jahre alt sind. Diese verbrecherische Tat wird in Österreich als „sexueller Mißbrauch von Unmündigen“ und in der Schweiz als sexuelle Handlungen mit Kindern bezeichnet. Der Mißbrauch von Kindern nimmt augenscheinlich mit der zunehmenden Dekadenz der Gesellschaft und der sich verbreitenden Familienphobie zu.

Geschichte

Karte zum Handel mit Kindern

Im Jahre 1797 schrieb John Walker in seinem Werk „Elements of Geography, and of Natural and Civil History“:[2]

„In Konstantinopel gibt es einen Markt für Sklaven beiderlei Geschlechts, und die Juden sind die wichtigsten Kaufleute, die sie dorthin bringen, um verkauft zu werden. Es gibt eine große Anzahl von Mädchen, die aus Ungarn, Griechenland, Candia, Tscherkessien, Mingrelien und Georgien für die Türken gebracht werden, die sie für ihre Harems kaufen.“

Statistischer Zusammenhang zwischen Homosexualität und Mißbrauch

Das Bundeskriminalamt und der „Deutsche Kinderschutzbund“ weisen darauf hin, daß bei den Opfern von Kindesmißbrauch generell eindeutig Jungen mit 61,6 Prozent gegenüber 38,4 Prozent Mädchen dominierend seien. Demzufolge wären, wenn man die wenigen erfaßten weiblichen Täter vernachlässigt und gleichzeitig bedenkt, daß nur eine kleine Minderheit aller Männer schwul ist, Homosexuelle weit überdurchschnittlich häufig Kinderschänder im Vergleich mit Frauen zugeneigten Männern.[3]

Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwulen und Päderasten (SchwuP)

Bemerkenswert sind die Gesetzentwürfe der ersten Grünen-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 1985 (Bundestagsdrucksache 10/2832 vom 4. Februar 1985), die im Zuge der Entkriminalisierung von Homosexualität auch gleich den Schutz minderjähriger Jungen und Mädchen vor sexuellem Mißbrauch und homosexuellen Handlungen aufheben wollten, oder das Plädoyer des Ersten Parlamentarischen Grünen-Geschäftsführers (2010), Volker Beck, aus dem Jahr 1988 für eine „Entkriminalisierung der Pädosexualität“ als nächsten Schritt nach der „Mobilisierung der Schwulenbewegung“ für eine Gleichstellung von Homo- und Heterosexualität. Beck schrieb 1988 in dem Buch „Der pädosexuelle Komplex“, „eine Entkriminalisierung“ sei „dringend erforderlich“.[3]

Es gibt vielfältige kausale Linien und Zusammenhänge zwischen den Ideologen der politisch gemeinten „sexuellen Revolution“, die schrankenlose Promiskuität zur Überwindung des „autoritären Charakters“ predigten, dem Kreuzzug der „68er-Bewegung“ für eine „neue Sexualmoral“, den Grünen als deren Generationenpartei, den Lobbys und Subkulturen von Homosexuellen und Pädokriminellen als vorpolitischem Nährboden der Gesellschaftsveränderung – und einem von der Zerstörung von Bindungen, Werten und zivilisatorischen Hegungen begünstigten Anwachsen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern.[4]

Todesstrafe für Kinderschänder

Eine der zahlreichen Aufklebermotive, die für eine Todesstrafe für Kinderschänder plädieren

Unter anderem in der deutschen „Rechten“ wird oft die Todesstrafe für Kinderschänder gefordert. Wer bei einem Kinderschänder noch von den „Möglichkeiten einer Resozialisierung“ oder „Wiedergutmachung an der Gesellschaft fasele“, habe wohl immer noch nicht verstanden, daß solchen Menschen einfach nicht mehr zu helfen sei und diese final aus der Gesellschaft entfernt werden sollten. Da dabei jedoch jeweils die Begriffe „Kind“ und „Schändung“ nicht klar definiert sind und somit immer eine Grauzone zurücklassen, ist der Begriff nicht mehr als ein sinnleeres Schlagwort. Martin Lichtmesz schrieb dazu auf Sezession:

„Mir erschien die aufgeregte Besessenheit, mit der diese fixe Idee im einschlägigen Milieu vorgetragen wird, immer schon als reichlich bizarr. […] Vor allem aber scheint sich hier wieder einmal etwas typisch BRD-Pathologisches die Bahn zu brechen. […] Das Bild, das NPD-Demos dieser Art vom ‚Kinderschänder‘ verbreiten, ist dabei in erster Linie das des auf zwanghaft auf Beutezug gehenden Lustmörders. Mit der Angst vor solchen doch eher selten auftretenden Gestalten wird ebenso scham- wie geschmacklos versucht, eine veritable Hysterie zu schüren, um darin ein politisches Süppchen zu kochen. […] Für den Rest der Welt wirkt die Nummer eher wie der Ausdruck einer gerade noch unterdrückten Pogromlust, die gierig nach einem Opfer sucht, an dem sie sich ohne schlechtes Gewissen austoben kann. Das gute Gewissen ist ja die Voraussetzung, um dergleichen zu entfesseln, wofür es genug historische Beispiele gibt.“[5]

Ihre Ansicht bekunden Rechte auf Demonstrationen, durch Autoaufkleber, Plakate und in Form von Musiktiteln.[6]

Der Landrat von Kleve sah in dem Versammlungsmotto „Todesstrafe für Kinderschänder“ nicht nur einen Verstoß gegen das Verbot der Todesstrafe, das in Art. 102 GG festgelegt ist, sondern auch eine Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. Der Landrat war der Meinung, daß die Sexualstraftäter ein durch § 130 StGB geschützter „Teil der Bevölkerung” seien und daß ihnen durch diese Forderung die Menschenwürde abgesprochen und gegen sie zum Haß aufgestachelt werde. Nur nebenbei sei bemerkt, daß es einhellige Meinung der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ist, daß z. B. „die Deutschen”, „die Soldaten der Wehrmacht” und „die Vertriebenen” keine durch § 130 StGB geschützte Teile der Bevölkerung sind.

Der Landrat verbot daher die Versammlung, das VG Düsseldorf und das OVG Münster bestätigten das Verbot. Erst das BVerfG hob das Versammlungsverbot auf und stellte in seinem Beschluß vom 1. Dezember 2007, Az. 1 BvR 1041/07, fest, daß die Forderung nach „Todesstrafe für Kinderschänder” eine unter die Meinungsfreiheit fallende Äußerung ist.[7]

„Die Vergewaltigung eines sechs oder acht Jahre alten Kindes ist ein derart abscheuliches Verbrechen, daß die Anwendung der Todesstrafe unter strengen Auflagen zumindest möglich sein muß. Eine umsichtige und genauestens überprüfte Anwendung der Todesstrafe in Einzelfällen kann kein Verstoß gegen die Gebote der Verfassung sein.“Barack Obama zur Todesstrafe in Chikago, 2008[8]

Cyber-Pädokriminalität

Das Magazin Focus berichtete am 26. Februar 2015 über „die neuen Tricks der Kinderporno-Verbrecher“ und deren widernatürliche Abgründe im Weltnetz:

Europol warnt in einem Sonderbericht davor, daß Kriminelle zunehmend legale Plattformen nutzen, um Kinderpornos zu verkaufen. Die Rückverfolgung von Livestreams auf Skype oder die Bezahlung durch virtuelle Währung erschwere die Ermittlungen enorm. [...] Kriminelle verkaufen zunehmend Livebilder vom sexuellen Mißbrauch von Kindern auf legalen Chatsites und -Apps. Bezahlen ließen sie sich mit virtuellen Währungen wie Bitcoin, was ihre Verfolgung deutlich erschwere, erklärte die europäische Polizeibehörde Europol in einem gestern vorgestellten Sonderbericht zur kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet. Videoplattformen wie Skype oder virtuelle Währungen unterlägen praktisch keiner behördlichen Regulierung und würden deshalb umso lieber beispielsweise für direkte Übertragung von Bildern, so genanntes Livestreaming, genutzt, hieß es in dem Bericht weiter. Der Verlauf auf traditionellen Websites lasse sich dagegen viel besser verfolgen. Die Cyber-Kriminellen bedienen sich dem Bericht zufolge obdachloser oder eigener Kinder, die live vor der Kamera sexuell mißbraucht würden. 2014 kamen Ermittler demnach erstmals einer Internetseite auf die Spur, die Kinderpornographie ausschließlich gegen Bitcoins verkaufte.“[9]

Siehe auch

Literatur

  • Guido Grandt: Gnade euch Gott! Sexueller Missbrauch in der Katholischen Kirche. E-Book, gugra-Media-Verlag, 2016 (Stand 2012)
  • Alexander J. Probst / Daniel Oliver Bachmann: Von der Kirche missbraucht: Meine traumatische Kindheit im Internat der Regensburger Domspatzen und der furchtbare Skandal, Riva, 2017, ISBN 978-3742303363 [208 Seiten]
  • Peter McLoughlin: Easy Meat: Inside Britain’s Grooming Gang Scandal, New English Review Press, 2016, ISBN 978-1943003068 [328 S.]
  • Jayne Senior: Broken and Betrayed: The true story of the Rotherham abuse scandal by the woman who fought to expose it, Pan – Main Market Ed., 2016, ISBN 978-1509801626 [320 S.]

Verweise

Fußnoten

  1. Jan Brachmann: Vorwürfe gegen James Levine – Missbrauch von Jungen, FAZ, 6. Dezember 2017
  2. 96-book.png Google-BücherJohn Walker: Elements of Geography, and of Natural and Civil History, T. M. Bates, 1797, S. 216

    In Constantinople there is a market for slaves of both sexes, and the Jews are the principal merchants, who bring them to be sold: there are great numbers of girls, brought from Hungary, Greece, Candia, Circassia, Mingrelia, and Georgia, for the Turks, who buy them for their seraglios.

  3. 3,0 3,1 Papst-Vertrauter Bertone weist auf Zusammenhang zwischen Homosexualität und Missbrauch hin, eigentümlich frei, 14. April 2010
  4. Michael Paulwitz: Alternative Pharisäer, Junge Freiheit 12/10
  5. Martin Lichtmesz: Nazis gegen Kinderschänder, Sezession, 30. September 2010
  6. www.todesstrafe-fuer-kindermoerder.de
  7. Äußerung „Todesstrafe für Kinderschänder“ ist erlaubt, Rechtsbüro
  8. US-Wahlkampf: Obama fordert Todesstrafe für Kinderschänder, Der Spiegel, 26. Juni 2008
  9. Europol warnt vor Cyberkriminellen – Das sind die neuen Tricks der Kinderporno-Verbrecher, Focus, 26. Februar 2015