Verein

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Ein Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammen bringen) ist eine freiwillige Vereinigung von Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks. Die Zahl der eingetragenen Vereine in der BRD betrug 2022 knapp 616.000.

Erläuterung

Beispiele für Vereine sind die Spielkameradschaft von Kindern, Freundschaften und Liebschaften. Einen geheimen Verein nennt man Verschwörung. Desweiteren gibt es Sportvereine und politische Vereine, die darauf ausgelegt sind, ihre Mitglieder zu überleben. Diese Vereine weichen von obiger Definition ab. Der Beitritt kann aus gesellschaftlichen Zwängen erfolgen und das Mitglied versteht sich nicht als Akteur, sondern als Diener.

Bei solchen Vereinen kann meist nicht jeder Mitglied werden. Früher war dies noch deutlicher so. Nur freie Männer kamen überhaupt in Frage und es wurde auch auf die gesellschaftliche Stellung und die Nationalität geachtet. So ist es auch noch heute in einigen nicht-westlichen Gesellschaften. Nach unserem modernen Rechtsverständnis sind auch Frauen und sogenannte juristische Personen geschäftsfähig. Die politische Korrektheit verlangt, daß niemand aufgrund aller denkbaren Kritereien diskriminiert werden darf – je nach Gruppenzugehörigkeit wird dieses Verbot jedoch unterschiedlich durchgesetzt.

Es wird darauf gedrängt, daß Vereine zu eingetragenen Vereinen (e. V.) werden. Den eingetragenen Vereinen werden Vorrechte gewährt, dafür müssen sie dem Staat ihre Anführer nennen und mit den Protokollen ihrer Mitgliederversammlungen Interna abliefern. Sofern nicht verschwörerisch vorgegangen wird, werden Mitgliederlisten geführt. Diese können auf verschiedenen Wegen in die Hände interessierter Kreise gelangen.

Definition

„Dagegen sagt man Mir, Ich soll Mensch unter ‚Mitmenschen‘ sein,[1] Ich soll in ihnen den Mitmenschen ‚respektieren‘. Es ist keiner für Mich eine Respektsperson, auch der Mitmensch nicht, sondern lediglich wie andere Wesen ein Gegenstand, für den Ich Teilnahme habe oder auch nicht, ein interessanter oder uninteressanter Gegenstand, ein brauchbares oder unbrauchbares Subjekt. Und wenn Ich ihn gebrauchen kann, so verständige Ich wohl und einige Mich mit ihm, um durch die Übereinkunft meine Macht zu verstärken und durch gemeinsame Gewalt mehr zu leisten, als die einzelne bewirken könnte. In dieser Gemeinsamkeit sehe Ich durchaus nichts anderes, als eine Multiplikation meiner Kraft, und nur solange sie meine vervielfachte Kraft ist, behalte Ich sie bei. So aber ist sie ein – Verein. In den Verein bringst Du deine ganze Macht, dein Vermögen, und machst Dich geltend, in der Gesellschaft wirst Du mit deiner Arbeitskraft verwendet; in jenem lebst Du egoistisch, in dieser menschlich, d.h. religiös, als ein ‚Glied am Leibe dieses Herrn‘: der Gesellschaft schuldest Du, was Du hast, und bist ihr verpflichtet, bist von ‚sozialen Pflichten‘ – besessen, den Verein benutzest Du und gibst ihn, ‚pflicht- und treulos‘ auf, wenn Du keinen Nutzen weiter aus ihm zu ziehen weißt. Ist die Gesellschaft mehr als Du, so geht sie Dir über Dich; der Verein ist nur dein Werkzeug oder das Schwert, wodurch Du deine natürliche Kraft verschärfst und vergrößerst; der Verein ist für Dich und durch Dich da, die Gesellschaft nimmt umgekehrt Dich für sich in Anspruch und ist auch ohne Dich; kurz die Gesellschaft ist heilig, der Verein dein eigen: die Gesellschaft verbraucht Dich, den Verein verbrauchst Du.“Max Stirner, 1844[2]

Satzungen

Vereine geben sich in der Regel eine Satzung, um ihren Vereinsarbeit im Sinne ihres Vereinszwecks zu gewährleisten. Im nationalsozialistischen Deutschland gab es sogenannte Einheitssatzungen, wodurch die Vereinsarbeit mit dem Staatswesen harmonisiert wurde. Als Beispiel sei die Einheitssatzung der S.V. Austria Salzburg erwähnt[3]. In der BRD müssen Vereine ihre Satzungen vom zuständigen Amtsgericht genehmigen lassen, sofern sie eine Eintragung ins Vereinsregister wünschen.

Zitate

Siehe auch

Literatur

Fußnoten