Vermögensteuer

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Als sogenannte Vermögensteuer wird die erneute Besteuerung (jeweils zu einem bestimmten Stichtag) von bereits versteuertem Vermögen bezeichnet.

BRD

In der BRD wurde ab 1952 das „Vermögensteuergesetz“ erlassen, u.a. um die enormen finanziellen Lasten zu tragen, die aus den Kriegsschäden (→ Bombenterror) und den späteren immensen Besatzungskosten, dem Patentraub der alliierten Invasoren sowie den gewaltigen Gebietsabtretungen entstanden waren. Die so entstandene Möglichkeit zur Erhebung einer Vermögenssteuer besteht formal bis heute, wird seit 1997 jedoch nicht mehr erhoben (Stand September 2019), da laut einer Entscheidung des „Bundesverfassungsgerichts“ die Ermittlung der Bemessungsgrundlage im Vermögensteuergesetz krasse, mit dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbare Ungleichbehandlungen unterschiedlicher Vermögensarten enthalte (Einheitswert).

Seit 2019 wird seitens verschiedener BRD-Blockparteien im Zuge der von diesen betriebenen restlosen wirtschaftlichen Ausplünderung Deutschlands via illegaler Massenimmigration (→ Asylantenflut in Europa, → Umvolkung) und EU-Regime (→ Target-Salden) erneut die Erhebung einer Vermögenssteuer gefordert.

Verweise