Vogelgrippe

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Der Seuchenzug der Vogelgrippe (Stand: 2006)

Vogelgrippe ist eine Infektion der Vögel, jedoch nicht ausschließlich gleichzusetzen mit der hochpathogenen Influenza-Virus-Infektion (HPAI), bekannt als „Geflügelpest“, die bis 1981 auch verallgemeinernd als „Vogelgrippe“ bezeichnet wurde. Die schwerwiegende Tierseuche, vergleichbar allenfalls mit der Rinderpest, ist anzeigepflichtig. Das Influenza-A-Virus „H5N8“ ist seit 1983 bekannt. Ausbrüche des Influenzavirus vom Typ „A/H5N1“, bekannt seit 1959, treten seit 1997 (danach zwischen Dezember 2003 und Sommer 2004 von der Region um Hongkong ausgehend, anschließend ab 2005, erneut aus Asien, massiv) sowie des Influenzavirus vom Typ „A/H7N9“ seit 2013 häufig auf. Menschen sind in seltenen Fällen betroffen.

Stand: 2014

Erläuterung

Stand: 2021

Die Vogelgrippe, aviäre Influenza, ist eine Form der Geflügelpest (Geflügelkrankheiten). Sie ist eine durch hochpathogene Influenza-A-Viren vom Subtyp H5 oder H7 hervorgerufene Viruskrankheit der Vögel. Gefährdet sind v. a. Hühner, Puten und Wildvögel. Wasservögel und Tauben sind seltener betroffen. Von der Krankheit befallene Hühner bekommen Fieber, Atembeschwerden und Durchfall. Nach wenigen Tagen Inkubationszeit werden schlagartig fast alle Tiere krank. Sie legen keine Eier mehr und können innerhalb von Stunden oder Tagen sterben.

Das Vogelinfluenzavirus, das in Südostasien (insbesondere in Vietnam, Indonesien, China, Kambodscha und Thailand) bei Geflügel, aber auch bei Menschen identifiziert wurde, ist ein Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1, das bisher nicht in der menschlichen Bevölkerung zirkulierte. Die normalerweise bei Menschen vorkommenden Influenzaviren sind entweder vom Typ A, jedoch vom Subtyp H1N1 und H3N2, oder Influenza-B-Viren. Menschen können nur schwer durch Vogelinfluenzaviren infiziert werden. Bei engem Kontakt zu infizierten Tieren ist diese Möglichkeit jedoch gegeben. Grund für die schlechte Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch ist, daß sich das Erbmaterial von Vogelinfluenzaviren und den Influenzaviren des Menschen beträchtlich unterscheidet. Es besteht aber grundsätzlich die Gefahr, daß sich die Vogelinfluenzaviren durch eine Vermehrung im Menschen so verändern, daß sie auch von Mensch zu Mensch übertragen werden können, oder daß sie sich in einem mit humanem Influenza-A-Virus infizierten Menschen genetisch austauschen und so zu einem Influenza-A-Virus mutieren, das auch für den Menschen gefährlich werden kann.

„Niemand kann derzeit genau vorhersagen, ob die Vogelgrippe auf den Menschen überspringen und eine neue Influenzapandemie auslösen wird. Bislang bleibt die aviäre Influenza A/H5N1 vor allem auf Tiere beschränkt. Menschen hatten sich stets durch engen Kontakt mit infiziertem Geflügel angesteckt. Aber wenn das H5N1-Virus mutieren und dadurch von Mensch zu Mensch übertragbar werden sollte, dürfte eine neue menschliche Pandemie mit dramatischen Auswirkungen auf die Weltgemeinschaft zukommen. Eines scheint dabei gewiss: Neben medizinischen und organisatorischen Herausforderungen werden auch gravierende ethische Probleme auftreten. Diese sind vorhersehbar und grundsätzlich bekannt, bislang aber weder innerhalb der Gesellschaft noch in der Ärzteschaft ausreichend diskutiert. Bei einer Influenzapandemie mit einem neuartigen, hoch pathogenen H5N1-Virus ist aufgrund der fehlenden Immunität in der menschlichen Population mit einem schweren Infektionsverlauf und einer hohen Erkrankungs- und Sterberate zu rechnen. Wenn sich der Erreger – wie bei der SARS-Epidemie – in wenigen Tagen über die gesamte Erdkugel verbreitet, werden die öffentlichen Gesundheitsdienste und medizinischen Versorgungssysteme rasch an die Grenzen ihrer Kapazitäten stoßen.“[1]

Die Vögel scheiden das Virus v. a. mit dem Kot aus, sodaß die Einatmung kontaminierter Staubpartikel oder mangelnde Händehygiene vermutlich die hauptsächlichen Übertragungswege darstellen. Das Risiko einer Infektion des Menschen über die Nahrungsaufnahme ist als gering einzuschätzen, zumal Influenzaviren leicht thermisch inaktivierbar sind und gekochte oder anderweitig erhitzte Lebensmittel als frei von infektiösen Viren anzusehen sind. Einfrieren inaktiviert das Virus nicht. Eine Infektion über gegarte Lebensmittel ist bisher nicht bekannt. Beim Auftreten der Vogelgrippe in Geflügelbeständen müssen Personen mit engem Kontakt zu erkrankten Tieren Schutzmaßnahmen (Mundschutz, allgemeine Hygiene) ergreifen.

In den Jahren 2003/04 kam es zu einem Ausbruch der Erkrankung in Südostasien. In der betroffenen Region wurden viele Millionen von Hühnern getötet, um die Erkrankung einzudämmen. Seitdem wurde auch in Afrika und Europa (in der BRD erstmals im Februar 2006 auf Rügen) der Virusstamm H5N1 in Wildvögeln und Hausgeflügel nachgewiesen. An einer Infektion mit dem Vogelgrippevirus vom Subtyp H5N1 starben in Vietnam, Indonesien, Kambodscha, Thailand, China, Ägypten, Aserbaidschan, Djibouti, der Türkei und Irak seither 151 Menschen (bei 256 nachgewiesenen Erkrankungsfällen; Oktober 2006), die alle in engem Kontakt zu den Tieren lebten. Im Juni 2006 wurde der erste Fall einer Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch in einer Familie auf Sumatra nachgewiesen; der Erreger wies Veränderungen auf, die bei Tieren in der Umgebung und anderen Familienmitgliedern nicht gefunden wurden.

Deutschland 2021 (erstes Halbjahr)

  • 24. März 2021: Stallpflicht im Umland von Hannover und in Münster
  • 30. März 2021: Stallpflicht in Landkreisen in Thüringen
    • Stallpflicht in Weimar im gesamten Stadtgebiet seit dem 30. März
    • Stallpflicht in Erfurt in Bindersleben, Schmira, Hochheim, Bischleben-Stedten sowie Brühlervorstadt seit dem 29. März
    • Stallpflicht im Weimarer Land und im Kreis Gotha seit dem 27. März
    • Stallpflicht in Sömmerda und Saalfeld-Rudolstadt seit dem 26. März
    • Stallpflicht im Saale-Holzland-Kreis und in Jena seit dem 25. März
    • Stallpflicht im Unstrut-Hainich-Kreis seit dem 13. März wieder in Kraft
  • 22. April 2021: Aufstallungsgebot in Mecklenburg-Vorpommern weitestgehend aufgehoben
  • 30. April 2021: Stallpflicht in Bayern aufgehoben
  • 5. Mai 2021: Lockerungen der Stallpflicht in Landkreisen
    • Brandenburg: Die Stallpflicht für Geflügel wurde am Dienstag, dem 4. Mai, vollständig aufgehoben, da seit zwei Wochen keine Vogelgrippe-Ausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel nachgewiesen wurde; strenge Biosicherheitsmaßnahmen sowie eine Wildüberwachung wurden jedoch fortgeführt.
    • Schleswig-Holstein: Die Zahl der Geflügelpestfälle in Schleswig-Holstein hat abgenommen; in den Landkreisen Pinneberg, Plön, Nordfriesland und Ostfriesland wurde die Aufstallpflicht bereits Ende April angepaßt.
    • Thüringen: In Thüringen wurde im letzten Landkreis (Hildburghausen) die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.
  • 18. Mai 2021: Gefahr der Vogelgrippe in Deutschland sank
  • 19. Mai 2021: NRW hob Aufstallpflicht auf
  • 6. Juni 2021: Niedersachsen verkündete Ende der Vogelgrippe.
    • „Von November 2020 bis Mai 2021 wurden in über 70 niedersächsischen Geflügelhaltungen der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Der letzte Ausbruch der Geflügelpest (HPAI) wurde in einer gemischten Haltung mit Rassegeflügel, Legehühnern, Enten und Gänsen des Landkreises Osnabrück am 25.6.2021 festgestellt. Das Geflügel hatte im Auslauf Zugang zu einer Wiese mit einem Teich, welche auch von wilden Wasservögeln frequentiert wurde.“[2]

Filmbeiträge

Film zur Vogelgrippe von Michael Leitner:

Siehe auch

Fußnoten

  1. Vogelgrippe: Eine neue Pandemie – alte ethische Probleme, Deutsches Ärzteblatt, 2006
  2. Aviäre Influenza, Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 15. September 2021