Volksdeutsche

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Jahrbuch der deutschen Volksgruppe in Kroatien

Volksdeutsche war bis zum Ende des Dritten Reiches der Begriff für die im Ausland lebenden Deutschen, die nicht Reichsbürger waren. Darunter fielen bis zur Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich auch die Bewohner des Staates Deutsch-Österreich.

Im Englischen gilt die Bezeichnung „ethnic Germans“, das offizielle BRD-Kauderwelsch bezeichnet Menschen, die oder deren Vorfahren aus „Deutschland“ stammen (was seit 1945 für den linientreuen BRD-Bürger nur mehr die BRD – bis 1989 vielleicht gerade noch mal die DDR – oder ein Vorgängerstaat ist) oder in von Nachbarstaaten okkupierten Gebieten leben, lediglich als „deutschstämmig“. Die Bewohner von Staaten oder Gebieten mit überwiegend deutscher Sprache und Kultur, die freiwillig oder unfreiwillig vom Deutschen Reich abgetrennt wurden, wie die Schweiz und Österreich, werden dagegen überhaupt nicht mehr als Deutsche akzeptiert, sondern als „aus der deutschen Geschichte“ Ausgetretene betrachtet (selbst wenn sie mehr zu dieser Geschichte beigetragen haben, als so manche Region innerhalb der BRD).

Die Volksdeutschen sind Träger des Deutschtums im Ausland. Im Nationalsozialismus wurde ihnen die „Pflicht“ auferlegt, in selbstverständlicher Loyalität zur Wahlheimat, ihr Deutschtum von Mensch zu Mensch ideell und praktisch zur Geltung zu bringen. Diese Pflicht mit ihrer Erfüllung und die Arbeit an dieser Mission diente ebenso dem Heimatvolk, wie der neuen Wahlheimat in einer verständnisvollen Bereinigung der politischen Beziehungen und der Anknüpfung und Pflege wirtschaftlicher Verbindungen.

Hermann Göring 1937 in einem Geleitwort zu „Wir Deutschen in der Welt“:

So gliedert sich das Reichsdeutschtum im Ausland ein in die große Friedensfront. Die Sammlung aller seiner Kräfte ist eine der vornehmsten Aufgaben, an deren Pflege jedermann freudig mitarbeiten muß.

Die Volksdeutschen bilden zusammen mit den deutschen Reichsbürgern die deutschen Landsleute.

Siehe auch

Literatur

Verweise