Volksgruppe

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Eine Volksgruppe ist eine von der Mehrheit abweichende Minderheit innerhalb eines Staates, die dort ansässig ist. Diese kann sich definieren durch eine abweichende gemeinsame Geschichte, Rasse oder Sprachzugehörigkeit.

Nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek sind zur Qualifikation eines Rechtssubjekts als Staat die drei Merkmale Staatsgebiet, Staatsvolk und (souveräne) Staatsgewalt zwingend erforderlich. Fehlt ein Volk, kann es auch keinen Staat geben.

Beispiele für Volksgruppen