Rose, Gerhard

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Generalarzt der Reserve Prof. Dr. med. Gerhard Rose

Gerhard August Heinrich Rose (Lebensrune.png 30. November 1896 in Danzig; Todesrune.png 13. Januar 1992 in Obernkirchen) war ein deutscher Korporierter, Hygieniker, Unteroffizier der Freikorps, Sanitätsoffizier der Wehrmacht, Generalarzt der Reserve, Chef der Abteilung für Tropische Medizin am Robert-Koch-Institut, Beratender Hygieniker und Tropenmediziner im Sanitätswesen der Luftwaffe und Angeklagter im Nürnberger Ärzteprozeß.

Leben

Prof. Dr. med. Gerhard Rose beim Nürnberger Ärzteprozeß

Gerhard Rose wurde am 30. November 1896 in Danzig geboren. Er diente als Einjährig-Freiwilliger beim 2. Garde-Regiment zu Fuß des Garde-Korps in Berlin im Ersten Weltkrieg, wurde 13. September 1914 schwer verwundet und verbrachte bis 1918 als Kriegsgefangener der Franzosen. Von Mai bis November 1918 wurde er in der Schweiz interniert. Am 20. Januar 1919 wurde er als Kriegsversehrter aus der Vorläufigen Reichswehr verabschiedet.

Von Mai bis Juli 1920 kämpfte er als Unteroffizier in Schlesien im Freikorps „Roßbach“.

Zwischenkriegszeit

Er absolvierte ein Studium der Medizin an den Universitäten Berlin und Breslau, legte am 15. November 1921 in Berlin das Staatsexamen ab und promovierte am 16. Mai 1922 in Breslau.

Im Zeitraum zwischen 1922 und 1925 war Rose als Assistenzarzt am Robert-Koch-Institut, dann am Hygienischen Institut in Basel und darauf am Anatomischen Institut der Universität Freiburg tätig.

1929 verließ Gerhard Rose Deutschland und ging nach China und wirkte dort als Ärztlicher Berater der Kuomintang-Regierung. Nach seiner Rückkehr im Jahre 1936 wurde er zum Chef der Abteilung für Tropische Medizin am Robert-Koch-Institut ernannt, wo er 1943 zum Vizepräsidenten des Institutes aufstieg.

Ferner trat er ab 1939 in den Dienst des Sanitätswesens der Luftwaffe, wo er den Rang eines Generalarztes der Reserve erlangte. Im Jahre 1942 wurde er zum Beratenden Hygieniker und Tropenmediziner beim Sanitätswesen der Luftwaffe ernannt.

Die Fleckfieberproblematik im Zweiten Weltkrieg

Mit dem Ostfeldzug der Wehrmacht war die Gefahr einer Fleckfieberepidemie akut geworden, so daß am 29. Dezember 1941 eine Konferenz im Reichsinnenministerium einberufen wurde. Festgestellt wurde die besondere Dringlichkeit zur Ermittlung eines zur Massenproduktion geeigneten Fleckfieberimpfstoffes. Das Ergebnis der Konferenz war die Übereinkunft zur Durchführung von Impfstoffversuchsreihen unter Zusammenarbeit des Sanitätswesens der Wehrmacht, der Waffen-SS und des Robert-Koch-Institutes sowie der Beschluß zur Errichtung einer entsprechenden Experimentierstation im KL Buchenwald. Die Versuchsdurchführung unterstand dem Hygieneinstitut der Waffen-SS unter Joachim Mrugowsky, dessen Untergebener Erwin-Oskar Ding-Schuler fungierte als Versuchsleiter.

Weitere Versuchsreihen sollten zwischen Mai 1943 und August 1944 durch den Ordinarius für Hygiene an der Reichsuniversität Straßburg im KL Natzweiler, Dr. med Eugen Haagen, durchgeführt werden.

Nürnberger Ärzteprozeß

Nach Kriegsende wurde Dr. Gerhard Rose in seiner Eigenschaft als Chef der Abteilung für Tropische Medizin am Robert-Koch-Institut und beratender Hygieniker und Tropenmediziner beim „Chef des Sanitätswesens der Luftwaffe“ im Nürnberger Ärzteprozeß angeklagt und beschuldigt, sich an den epidemischen Impfstoffversuchen beteiligt zu haben. Im einzelnen wurde ihm durch die Anklagebehörde zur Last gelegt, für die Fleckfieberversuche im KL Buchenwald und im KL Natzweiler sowie an den Experimenten mit epidemischer Gelbsucht im KL Sachsenhausen und dem KL Natzweiler mitverantwortlich gewesen zu sein. Letzteres Beschuldigungsmoment ist im Laufe des Verfahrens durch die Anklage fallengelassen worden.

Die Teilnahme Roses an den Fleckfieberversuchen sah laut Klageführung dergestalt aus, daß er, in voller Kenntnis, daß die Versuche in Konzentrationslagern durchgeführt werden würden, als Sachverständiger des Robert-Koch-Institutes neue Versuchsreihen anregte und die verschiedenen Fleckfieberimpfstoffe den Versuchsstationen zur Prüfung zuleitete.

Roses Verteidigung bestand im wesentlichen darin, daß er davon ausging, daß er keinerlei Einfluß auf die Auswahl der Probanden gehabt habe und davon ausgegangen sei, daß Versuche in Konzentrationslagern an verurteilten Berufsverbrechern durchgeführt würden, die sich in Aussicht auf eine Begnadigung freiwillig zur Verfügung gestellt hätten. Die Versuche selbst verteidigte Rose mit Hinweis auf die besondere Gefahr der Fleckfieberkatastrophe in der Kriegssituation, die eine möglichst schnelle und effiziente Eindämmung einer Epidemiegefahr erforderlich machte. Des weiteren berief Rose sich darauf, daß derartige Humanversuche in anderen Staaten wie den VSA durchaus üblich seien. Obwohl Rose dieser Versuche nicht anklagt war, versuchte die Klageführung Rose im Laufe des Verfahrens mit den Dachauer Malariaversuchen des Tropenmediziners Claus Carl Schilling in Verbindung zu bringen, der inzwischen durch die Alliierten exekutiert worden war und Rose nicht mehr als Zeuge zur Verfügung stand.

Am 19. August 1947 wurde Rose für schuldig befunden und zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach dem Urteil

Am 31. Januar 1951 wurde das Strafmaß durch den VS-amerikanischen Hochkommissar John Jay McCloy auf fünfzehn Jahre Haft reduziert, am 31. März 1954 erfolgte die Haftentlassung aus der Justizvollzugsanstalt Landsberg.

Gerhard Rose übte den Arztberuf nach seiner Entlassung nicht weiter aus und engagierte sich als Mitglied des Wohlfahrtverbandes Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte für Verurteilte der alliierten Nachkriegsjustiz.

Von seiner Verurteilung als Unschuldiger überzeugt, strebte Rose in den 60er Jahren ein erneutes Verfahren zu seiner Rehabilitation an, das mit seinem Freispruch am 7. Januar 1964 durch die Bundesdisziplinarkammer X Düsseldorf endete, wobei festgestellt wurde, daß Roses Handlungen im Zusammenhang mit den Fleckfieberimpfstoffexperimenten keinen Verstoß gegen die ärztliche Ethik darstellten.

Beförderungen

  • Assistenzarzt der Reserve (1. Oktober 1936)
  • Oberarzt der Reserve (1937)
  • Stabsarzt der Reserve (1. April 1940)
  • Oberstabsarzt der Reserve (1941)
  • Oberfeldarzt der Reserve (1. August 1942)
  • Oberstarzt der Reserve (1943)
  • Generalarzt der Reserve (1. Mai 1945)

Auszeichnungen (Auszug)

Literatur

  • Hellmut Diwald: Der Fall Rose. Ein Nürnberger Urteil wird widerlegt, o.O. 1988
  • Angelika Ebbinghaus / Klaus Dörner (Hg.): Vernichten und Heilen. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen, Berlin 2001
  • Karl Theodor Kieser (Hg.): Dokumentation. Der Fall Rose, Assendorf 1988 (Zeitgeschichtliche Bibliothek V)

Verweise