Kriegserinnerungsmedaille (Österreich)
Die Österreichische Kriegserinnerungsmedaille (auch: Kriegs-Erinnerungs-Medaille) wurde 1932 von der Ersten Republik für Teilnehmer des Ersten Weltkrieges gestiftet. Vorbild für die Einführung der Erinnerungsmedaille war die Stiftung der ungarischen Weltkriegs-Erinnerungsmedaille 1929. Im Jahre 1933 folgte dann die königlich bulgarische Kriegserinnerungsmedaille und schlußendlich 1934 auf Veranlassung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg das Ehrenkreuz des Weltkrieges des Deutschen Reiches.
Inhaltsverzeichnis
Gestaltung und Verleihung
Der Künstlerische Wettbewerb zur Herstellung einer Kriegserinnerungsmedaille wurde vom Bundesministerium für Unterricht (Zl. 23186-I-6a/1932) am 19. Oktober 1932 ausgeschrieben. Den ersten Preis errang der Wiener Bildhauer und Medailleur Edwin Grienauer. Die Stiftung wurde dann durch das Bundesgesetz vom 21. Dezember 1932 (Kriegserinnerungsmedaillengesetz Bundesgesetzblatt 1932, 95. Stück. Nr. 361.) bekanntgegeben.
Die Vorderseite zeigt den Adler mit österreichischem Bindenschild und der Umschrift FÜR ÖSTERREICH, die Rückseite 1914–1918 mit Eichenkranz und Signatur des Künstlers, dazu noch ein rot-weißes Band. Ebenfalls zugelassen waren eine verkleinerte Form (en miniature) und Knopflochbändchen.
- „Orden, bestehend aus einer vergoldeten und beidseitig geprägten Medaille, zwei geprägten und gekreuzten Schwertern, sowie einer dreieckigen Spange mit rot-weiß-gestreiftem Ordensband bezogen; Medaille Vorderseite zeigt den österreichischen Adler, auf einem Schild mit dem schraffierten österreichischen Wappen, darunter bezeichnet: ‚FÜR ÖSTERREICH‘; Rückseite mittig bezeichnet: ‚1914-1918‘ in einem Eichenlaubkranz sowie Herstellerangabe ‚GRIENAUER‘ [...]“ — Stadtgeschichtliches Museum Leipzig
Die Taxe von 10 Schilling für Österreicher, sonst 15 Schilling für die Verleihung wurde Netto (von Brutto u. a. 7 Groschen an den Künstler) zu ¾ dem Kriegsopferfonds des Bundesministeriums für soziale Verwaltung und zu ¼ dem Fürsorgefonds für Angehörige des Bundesheeres des Bundesministeriums für Heerwesen übergeben.
Verleihungen
Die Verleihungen der 161.675 Exemplare begannen am 15. April 1933 und endeten am 13. März 1938.
Verleihungsberechtigte
Berechtigt waren Militärdienstleistende der bewaffneten Macht der Donaumonarchie und deren Verbündete (vornehmlich Soldaten des Deutschen Heeres), auch in Einrichtungen, die den Kommanden oder Truppen angegliedert waren, Staatsbedienstete, die die Interessen der bewaffneten Macht gefördert haben, auch im öffentlichen Verkehr, Kriegsleistungen nach § 4 des Gesetzes vom 26. Dezember 1912, RGBl. Nr. 236 taten, für Kriegsverwundete oder Kriegsgefangene der bewaffneten Macht wirkten oder Fürsorge für Angehörige von Soldaten leisteten.
Stufe mit Schwertern
10. November 1933
Mit Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 10. November 1933 (II. Durchführungsverordnung zum Kriegserinnerungsmedaillengesetz) wurde die Stufe mit Schwertern gestiftet. Sie wurden aus vergoldetem Metall gekreuzt am Band angebracht. Berechtigt waren Österreicher, die eine Kriegsdekoration mit Schwertern, mit einer Tapferkeitsmedaille, Verwundetenmedaille oder dem Karl-Truppenkreuz ausgezeichnet wurden.
3. August 1934
Mit der III. Durchführungsverordnung vom 3. August 1934 war für die Schwerter auch berechtigt, wer zwölf Wochen vor dem Feind gedient und an einem Kampf teilgenommen hatte (Berechtigung für Karl-Truppenkreuz), verwundet worden oder unverschuldet in Kriegsgefangenschaft geraten war.[1]