Überhangmandat
Überhangmandate werden in der BRD an nicht direkt gewählte und somit nicht gewählte Personen über die BRD-Parteiendiktatur an nachrangige Parteirepräsentanten vergeben. Insbesondere die BRD-Blockpartei FDP warb in verschiedenen BRD-Wahlkämpfen um die grundgesetzwidrige Zweitstimme. Obwohl das Wahlverfahren der BRD eindeutig dem Art. 38 Grundgesetz für die BRD widerspricht, wird es durch Juristen der BRD gedeckt. Das Bundes„verfassungs“gericht erklärte zwar das vorliegende Wahlrecht für verfassungswidrig[1], rügte aber unter Mißachtung des Grundgesetzes nur die unterschiedliche Gewichtung der Wahlstimmen[2] Das Ergebnis der Bundestagwahl 2005 wurde dennoch für gültig erklärt. Am 25. Juli 2012 wurde auch das leicht geänderte BRD-Bundeswahlrecht für verfassungswidrig erklärt[3]. Daß dies eine jahrelange Prüfung seitens des Bundesverfassungsgerichtes erforderte ist nicht nachvollziehbar.
Inhaltsverzeichnis
Wortlaut und Bedeutung des Artikels 38 Grundgesetz für die BRD
- (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
- (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
- (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Das Grundgesetz schreibt somit in Abs.1 u.a. unmittelbare Wahlen der Abgeordneten vor. Bereits hier scheitert das Überhangmandat, da ein Kandidat einer Parteienliste nicht unmittelbar gewählt wurde. Das in Abs. 3 erwähnte Bundesgesetz (Bundeswahlgesetz) ist irrelevant, da es selber nicht inhaltlich gegen das Grundgesetz verstoßen darf.
Selbst mit der Entscheidung zur Begrenzung der Überhangmandate hat sich das Bundesverfassungsgericht somit erneut als ein reines Organ der Fremdherrschaft erwiesen, welches die Machenschaften der BRD-Politiker nahezu uneingeschränkt deckt. Zudem wird in Art. 38 GG verlangt, daß die gewählten Vertreter das ganze Deutsche Volk vertreten. Sie vertreten allerdings nur einen Teil des Deutschen Volkes und setzen dies auch durch.
Siehe auch: Fraktionsdisziplin
Zitat
- „Den Parteienstaat, der sich gegen das Grundgesetz entwickeln konnte, verantwortet das Bundesverfassungsgericht. Es hat ihn in jeder Weise gefördert, vor allem durch Hinnahme des verfassungswidrigen Verhältniswahlsystems mit der Fünf-Prozent-Sperrklausel, das nicht im Grundgesetz steht, aber auch durch die staatliche Parteienfinanzierung.“ - Karl Albrecht Schachtschneider, Sezession im Netz, 14. Oktober 2015
Verweise
- Offener Rechtsbruch der BRD-Repräsentanten, BdJ
- Karlsruhe erzwingt neues Wahlrecht Focus, 25. Juli 2012