Schachtschneider, Karl Albrecht

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Karl Albrecht Schachtschneider

Karl Albrecht Schachtschneider (Lebensrune.png 11. Juli 1940 in Hütten bei Gellin/Provinz Pommern, Kreis Neustettin) ist ein deutscher, christlich-konservativer emeritierter Staatsrechtslehrer.

Rechtslehre

Schachtschneider ist Professor für Öffentliches Recht und lehrte bis zu seiner Emeritierung an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in Nürnberg. Er entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. Danach ist die demokratische Republik die einzige Staatsform, in der die Menschen das Recht, also das Richtige für das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit auf Grundlage der Wahrheit, finden und verwirklichen können. Recht sind demnach die Gesetze, die sich die verfaßte Bürgerschaft (das Volk, das sich zu einem Staat verfaßt hat, um unter eigenen Rechtsgesetzen zusammenzuleben) in Verwirklichung der Autonomie des Willens selbst gibt. In der Rechtslehre steht Schachtschneiders Lehre durch die Dogmatisierung des Rechts auf der Grundlage der Freiheit als Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür im Gegensatz zur meist vertretenen Herrschaftsdogmatik.

Schachtschneiders Anhänger halten seine Arbeiten für wegweisend. Seine Kritiker werfen ihm vor, eine zu idealisierte Lehre zu vertreten. Er selbst betont, daß es gerade in der Rechtslehre notwendig sei, über das tatsächliche Sein hinaus das Sollen zu bedenken, also das, was richtig ist.

„Verfassungs“beschwerden

Karl Albrecht Schachtschneider hat eine Reihe von Klagen bzw. „Verfassungs“beschwerden beim Bundes„verfassungs“gericht eingereicht. Dazu gehören:

  • Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2134/92) im Namen Manfred Brunners gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 (1992/1993)
  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 48/94) gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1993 wegen der Altschuldenforderung gegen eine LPG i. L. (1994)
  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 49/95) gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1994 wegen Enteignungsentschädigung (1995)
  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2678/95) gegen die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1995 und 13. Februar 1996 wegen Altschuldenforderung gegen einen übernommenen VEB (1995, 1996)
  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2218/97) gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1997 wegen Fondsausgleich (1997)
  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2503/97) gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs, Senat für Landwirtschaftssachen, vom 7. November 1997 wegen Unternehmensumwandlung (1997)
  • mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty: Verfassungsbeschwerde (2 BvR 50/98) gegen die Einführung des Euro (1998)
  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2156/98) gegen § 4 des Transplantationsgesetzes (1998)
  • im Auftrag von Peter Gauweiler: Verfassungsbeschwerde (2 BvR 839/05) i.V.m. einer Organklage gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa (2005)
  • im Auftrag von Peter Gauweiler: Verfassungsbeschwerde i.V.m. einer Organklage gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon (2008)
  • Verfassungsklage gegen die Zustimmung des Bundestages zum ESM (2012). Seiner schriftlichen Klage stellte Schachtschneider mit Hinweis auf die Einheitsweichwährung Euro ein Zitat von Friedrich Schiller voran: „Es ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muss gebären“. Danach forderte er Andreas Voßkuhle in der mündlichen Verhandlung auf, „Europa von der Bedrückung des Euro zu befreien. Der ESM ist auf dem Weg in die Vereinigten Staaten von Europa. Die Politik wolle den neuen Staat, darüber könne nur das Volk entscheiden[1]. Er forderte das „hohe Gericht“ auf, den Umsturz zu beenden.[2]

Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit Elsässer, Tillschneider, Kubitschek

Am 30. Januar 2016 reichte Schachtschneider eine „Verfassungsbeschwerde gegen Zulassung der Masseneinwanderung durch die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung“ ein. Sie erhielt das Aktenzeichen 2 BvR 242/16. Initiativ ging diese Beschwerde aus von der Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“. Prof. Schachtschneider betreute die Verfassungsbeschwerde als Verfahrensbevollmächtigter, er war auch Beschwerdeführer. Beschwerdeführer waren ferner: Jürgen Elsässer, Hans-Thomas Tillschneider (AfD-Landtagskandidat in Sachsen-Anhalt) und der Verleger, Redakteur und Autor Götz Kubitschek. Gewicht erhielt die Verfassungsbeschwerde nach Meinung der Unterstützer auch durch die materielle und ideelle Unterstützung der Initiative „Ein Prozent für unser Land“, sie wurde im Frühjahr 2016 von bereits mehr als 22.000 Bürgern getragen. Kubitschek erläuterte:

„Schachtschneider sieht die Verfassungsidentität Deutschlands in zweifacher Hinsicht gefährdet: Zum einen verletze die Einwanderungspolitik der Bundesregierung das Prinzip, daß Deutschland das Land der Deutschen sei, zum anderen das Prinzip des Rechtsstaats. Er stützt seine Anträge dabei auf das Recht auf Demokratie, das jedem Bürger Deutschlands aufgrund des Art. 38 Abs. I GG als Grundrecht zusteht.
Kernanträge der Beschwerde sind:
  • die Verpflichtung der Bundesregierung, namentlich der Bundeskanzlerin, die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wirksam gegen die illegale Einreise von Ausländern zu sichern und den illegalen Aufenthalt der Ausländer unverzüglich zu beenden sowie
  • die vorläufige Suspendierung und spätere Amtsenthebung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und ihres Stellvertreters Sigmar Gabriel.
Um der Dringlichkeit des Handelns gerecht zu werden, wird Professor Schachtschneider einstweilige Anordnung beantragen.“[3]

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung an.

Gegner der persönlichen Selbstbestimmung am Lebensende

Aus christlichen Ansichten heraus und im Sinne der Kirchen argumentiert Schachtschneider gegen das individuelle Recht auf Inanspruchnahme von Sterbehilfe. Der Staat soll nach seinen (Schachtschneiders) Wertungen und denen, die er der Körperschaft unterstellt, dafür sorgen, daß ein Mensch – unter welchen Umständen auch immer – nicht selbstbestimmt mit fremder Hilfe aus dem Leben scheiden kann.[4]

Mitgliedschaften

Auszeichnungen

  • 2015: Hiltrud-Schröter-Freiheitspreis, Pax Europa

Zitate

  • „Europäisierung wie Globalisierung sind Instrumente bestimmter Kräfte, die eine ‚One-World-Politik‘ betreiben. Für die Neue Welt wollen deren Protagonisten die Menschheit nach ihrem Bilde formen, sie zu Arbeitern und Verbrauchern degradieren.“[5]
  • Völker mit unterschiedlichen Sprachen können nicht in einer Republik leben, die eine demokratische sein muss.[6]
  • Eine wirkliche gelebte Freiheit der Rede, Konstituens der Demokratie, gibt es in Deutschland jedenfalls nicht, wenn es um nationale Fragen geht. Ein Gemeinwesen, in dem die öffentliche Meinung wesentlich durch staatliche, zumal integrationistische Propaganda und von oligopolistischen oder monopolistischen Medien bestimmt wird, in der kritische Meinungsäußerungen entweder nicht zur Geltung kommen oder mit Mitteln des Verfassungsschutzes und sogar des Strafrechts unterdrückt werden, ist nicht freiheitlich und folglich nicht demokratisch.[7]
  • In der unmittelbaren Nachkriegszeit, in der es vielfältige Maßnahmen der Siegermächte über Deutschland und die Deutschen gegeben hat, war sowohl von den Siegermächten und den deutschen Stellen als auch von der ganz überwiegenden Staatsrechtslehre anerkannt, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist. Insbesondere wurde das Deutsche Reich nicht annektiert, jedenfalls nicht insgesamt, und, soweit das geschehen ist, nicht rechtens.[8]
  • „Die Souveränität ist die Freiheit der Bürger, jedes einzelnen und aller zusammen. Sie ist in Deutschland wegen der Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen nur unvollständig wiederhergestellt. Nur wenn Deutschland so ist, wie es nach der Vorstellung der Weltkriegsfeinde sein soll, eingebunden in den Westen, politisch ohnmächtig, wenn auch wirtschaftlich stark, vor allem als internationaler Standort, genießt es ausweislich des Zwei-plus-Vier-Vertrages von 1990 die ‚volle Souveränität‘. Die ‚gleiche Souveränität‘, das Grundprinzip des Völkerrechts, ist Deutschland nicht zugestanden.“[9]
  • „Nicht einer der Antragssteller, die über Land hier nach Deutschland kommen, kommt legal hierher, weil nicht einer ein Einreiserecht hat. Sie müssten alle an der Grenze abgewiesen werden. Ich habe sehr genau geprüft, ob es irgendein Einreiserecht aus internationalen Verträgen gibt. Das gibt es nirgends.“[10] — Über den Rechtsbruch von Angela Merkel bei der Asylantenflut in Europa 2016

Siehe auch

Schriften

  • Der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht in Bund-Länder-Streitigkeiten. Juristische Fakultät der Freien Universität Berlin [West]. Teildruck. Berlin [West] 1969, XXX S., S. 119–184 (Dissertation vom 8. Juli 1969)
  • Das Sozialprinzip. Zu seiner Stellung im Verfassungssystem des Grundgesetzes. 1974
  • Staatsunternehmen und Privatrecht. Kritik der Fiskustheorie, exemplifiziert an § 1 UWG. Walter de Gruyter, Berlin 1986, ISBN 3-11-010141-6
  • Res publica res populi. Grundlegung einer Allgemeinen Republiklehre. Ein Beitrag zur Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. Duncker und Humblot, Berlin 1994, ISBN 3-428-08-124-2
  • Unter Mitarbeit von Olaf Gast: Sozialistische Schulden nach der Revolution. Kritik der Altschuldenpolitik. Ein Beitrag zur Lehre von Recht und Unrecht, Duncker und Humblot, Berlin 1996
  • Mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty: Die Euro-Klage. Warum die Währungsunion scheitern muß. Rowohlt Taschenbuch, Reinbek bei Hamburg 1998, ISBN 3-499-22395-3
  • Mit Angelika Emmerich-Fritsche: Recht der Vertragsärzte des Sozialgesetzbuches V, 1999
  • Mit Richard Fuchs: Spenden was uns nicht gehört. Das Transplantationsgesetz und die Verfassungsklage. Rotbuch Verlag, Hamburg 1999, ISBN 3-434-53042-8
  • Mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty: Die Euro-Illusion. Ist Europa noch zu retten?. Rowohlt Taschenbuch, Reinbek bei Hamburg 2001, ISBN 3-499-23085-2
  • Unter Mitarbeit von Angelika Emmerich-Fritsche, Dagmar I. Siebold, Peter Wollenschläger: Einführung in das Wirtschaftsverwaltungsrecht. 2001/2002
  • Mit Wilhelm Hankel und Angelika Emmerich-Fritsche: Revolution der Krankenversicherung. Prinzipien, Thesen und Gesetz. Hansebuch Verlag, Hamburg 2002, ISBN 3-934880-05-3
  • Mit Beiträgen auch von Wilhelm Hankel, Angelika Emmerich-Fritsche, Andreas G. Scherer, Dagmar I. Siebold, Udo Wartha: Rechtsfragen der Weltwirtschaft. Duncker und Humblot, Berlin 2002, ISBN 3-428-10799-3
  • Fallstudien zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht. 4. Aufl., Lehrstuhl für öffentliches Recht, Nürnberg 2005
  • Steuerverfassungsrechtliche Probleme der Betriebsaufspaltung und der verdeckten Gewinnausschüttung. Rechtsgrundsätze versus Gerichtspraxis. Duncker und Humblot, Berlin 2004
  • Der Anspruch auf materiale Privatisierung. Am Beispiel des staatlichen und kommunalen Vermessungswesens in Bayern. Duncker und Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11026-9
  • Prinzipien des Rechtsstaates. Duncker und Humblot, Berlin 2006, ISBN 3-428-12206-2
  • Freiheit in der Republik. Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12343-8
  • Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam. Duncker & Humblot, Berlin 2010, ISBN 3-428-13505-9
  • Die Rechtswidrigkeit der Euro-Rettungspolitik. Ein Staatsstreich der politischen Klasse. Kopp-Verlag, Rottenburg 2011, ISBN 978-3-86445-002-0
  • Die Souveränität Deutschlands. Souverän ist, wer frei ist. Kopp-Verlag, Rottenburg 2012, ISBN 978-3-86445-043-3
  • Erinnerung ans Recht. Kopp-Verlag, 2015, ISBN 978-3864452727
  • Mit Jost Bauch: Einwanderung oder Souveränität – Deutschland am Scheideweg. Hess Verlag, 2015, ISBN 978-3873365483
  • Die nationale Option. Kopp-Verlag, 2017. ISBN 978-3864454790

Literatur

  • Dagmar I. Siebold / Angelika Emmerich-Fritsche (Hgg.): Freiheit – Recht – Staat. Eine Aufsatzsammlung zum 65. Geburtstag von Karl Albrecht Schachtschneider. 727 S., Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11920-7
  • Walter Krämer: Kalte Enteignung – Wie die Euro-Rettung uns um Wohlstand und Renten bringt. Campus-Verlag, Frankfurt a.M., New York 2013, ISBN 978-3-593-39924-9
  • Udo Ulfkotte: Raus aus dem Euro – rein in den Knast. Das üble Spiel von Politik und Medien gegen Kritiker der EU-Einheitswährung. Kopp-Verlag, Rottenburg 2013, ISBN 978-3-864-45062-4

Verweise

Fußnoten

  1. Wohlwissend, daß Volksabstimmungen in der BRD nicht möglich sind
  2. FTD 10. Juli 2012
  3. Götz Kubitschek: Lage 2016 (3): Verfassungsbeschwerde der Bürgerinitiative „Ein Prozent“, Sezession im Netz, 29. Januar 2016
  4. Zum Unrecht der Sterbehilfe, 11. September 2020: „Das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) ist auch eine sittliche Pflicht zu leben. Es ist Pflicht des Staates, das Leben ohne Einschränkung bis zum Tod zu schützen.“
  5. Vgl.: Junge Freiheit, 12/13 15. März 2013, S. 22
  6. Die Souveränität Deutschlands – Souverän ist, wer frei ist, S. 242
  7. Die Souveränität Deutschlands – Souverän ist, wer frei ist, S. 242, 243
  8. Die Souveränität Deutschlands – Souverän ist, wer frei ist, S. 189, 190
  9. Parteienstaat ist Verfallserscheinung der Republik, Sezession im Netz, 14. Oktober 2015
  10. Compact-Magazin, 3/2016, Seite 24