Fünf-Prozent-Hürde

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Bei der Fünf-Prozent-Hürde handelt es sich um eine seit den 1950er Jahren in der BRD für Parteien geltende Sperrklausel. Diese müssen mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten, um in den Bundestag bzw. in einen Landtag einziehen zu können. Sie wurde eingeführt, um auch bei zahlreichen Parteien noch eine reibungslose Regierungsbildung zu ermöglichen. Ihre Einführung gilt ebenso wie die des Konstruktiven Mißtrauensvotums als eine Lehre, die aus dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen wurde.

Ausnahmen

Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, zieht sie mit ihrem Zweitstimmenergebnis auch dann in den Bundestag ein, wenn dasselbe bei unter fünf Prozent liegt. Von dieser Ausnahme hat in der Vergangenheit insbesondere die Linkspartei profitiert.

Veränderungen

Die Fünf-Prozent-Hürde galt auch für Kommunal- und EU-Wahlen. Sie wurde bei diesen Wahlen aber durch Gerichtsentscheidungen aufgehoben, da im Falle der Kommunalwahlen das Argument, man müsse die „Regierungsbildung“ erleichtern, nicht mehr verfing, da Bürgermeister und Landräte mittlerweile fast überall in der BRD nicht mehr von den Stadtparlamenten bzw. Kreistagen, sondern direkt von den Wählern gewählt wurden. Nahezu alle Flächenländer der BRD haben die Sperrklausel bei Kommunalwahlen abgeschafft.[1]

Dasselbe gilt auch für die EU-Wahl in der BRD, bei der die Fünf-Prozent-Hürde ebenfalls aufgehoben wurde – mit Wirkung für die EU-Wahl 2014 –, da das EU-Parlament die EU-Kommission nicht direkt wählt, im Gegensatz zum Bundestag, der zumindest den Bundeskanzler wählt, wenn auch nicht die übrigen Mitglieder der Bundesregierung.

Vorschläge zur Reform der Sperrklausel

Roman Herzog hat, im Gegensatz etwa zu einem Vorschlag von Gregor Gysi, der die Abschaffung der Sperrklausel auch bei Bundestagswahlen vorsah, den Vorschlag gemacht, die Fünf-Prozent-Hürde anzuheben, eine Zehn-Prozent-Hürde gilt z. B. bei Parlamentswahlen in der Türkei, um eine einfache Regierungsbildung zu gewährleisten, auch wenn die Anzahl der Splitterparteien weiter zunimmt.

Ein weiterer Vorschlag ist der, zumindest eine Drei-Prozent-Hürde bei EU-Wahlen wiedereinzuführen.

Verweise

Fußnoten