Absolutismus

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Absolutismus ist die Bezeichnung für eine Regierungsform, bei welcher die Gewalt des Regenten bzw. Herrschers nicht verfassungsmäßig beschränkt ist. Im System der absoluten Monarchie wurde die Grundlage des modernen Staatssystems geschaffen.

Monarchistischer Absolutismus

Schema des monarchischen Absolutismus im Frankreich des 17. und 18. Jahrhunderts

Der monarchische Absolutismus war in den europäischen Kontinentalstaaten während des 17. und 18. Jahrhunderts die herrschende Staatsform geworden, begünstigt von den Theologen, welche der Obrigkeit eine göttliche Gewalt zuschrieben, und von den römischen Juristen, die den Landesfürsten die absolute Gewalt des altrömischen Kaisers zuerkannten. Den Höhepunkt erreichte diese Staatsform unter Ludwig XIV. von Frankreich durch konsequente Verwirklichung des bekannten Satzes „L'Etat c'est moi!“ (der Staat bin ich). Die verschärfte Form des Absolutismus ist der Despotismus.

Staatsabsolutismus

Neben dem Absolutismus der Staatsgewalt gibt es auch einen Absolutismus des Staates selbst, den sogenannten Staatsabsolutismus, der darin besteht, daß die Staatsgewalt auch solche Angelegenheiten an sich zieht, welche entweder der Privattätigkeit und der freien Assoziation, oder den Gemeinden, Kreisen usw. besser überlassen bleiben. Doch haben über die Grenzen der Staatstätigkeit die Meinungen in verschiedenen Zeitepochen sehr gewechselt. Am weitesten ausgedehnt war die Staatstätigkeit im 18. Jahrhundert, als deren typischer Vertreter hier Kaiser Joseph II. (Josephinismus) erscheint.

19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert folgte eine Epoche weitgehender Beschränkung der Staatsaufgaben zugunsten der individuellen Freiheit. Daß Staatsabsolutismus und absolutistische Regierungsform nicht notwendig zusammenfallen, ging bereits damals daraus hervor, daß in Frankreich der dort aufs höchste getriebene Staatsabsolutismus (gleichbedeutend mit Zentralisation) ebensowohl unter der konstitutionell beschränkten Regierung Ludwig Philipps wie unter dem Militärdespotismus Napoleon I. und auch Napoleon III. bestand. Wohl aber bedingen sich beide insofern, als die absolutistische Form der Regierung leicht auch zu einer quantitativen Erweiterung der Staatsgewalt, also zum Staatsabsolutismus, verleitet, während umgekehrt, wo dieser herrscht und es also an Gemeindefreiheit, Assoziationsgeist und dergleichen fehlt, der Absolutismus der Staatsgewalt am ersten Wurzeln schlägt.

20. Jahrhundert

Am Ende des Ersten Weltkriegs begann in Rußland mit der Machtergreifung der Bolschewisten im Laufe der sogenannten „russischen Revolution“ ein kommunistischer Staatsabsolutismus, der in seiner stärksten Ausprägung die vorangegangenen Staatsabsolutismen übertraf. Deutschland besaß in seiner Geschichte traditionell kaum staatsabsolutistische Regierungsformen, mit Ausnahme des Gebietes der DDR, wo ebenfalls ein ausgeprägter Staatsabsolutismus herrschte.

Zitate

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Brief vom 30. Mai 1857 an Leopold von Gerlach – Vgl. auch: Hans joachim Schoeps: Bismarck über Zeitgenossen – Zeitgenossen über Bismarck. Frankfurt/M., Berlin, Wien; Ullstein 1981, S. 289, ISBN 3-548-34065-2